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KünstlerVorvertrag -> Option für KEV + Frage zu KEV

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fruchtzwerg22
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Hallo!

Ich habe hier im Unterricht juristische Aufgaben bekommen und brauche Hilfe. Es handelt sich also nur um eine Hausaufgabe ;).


Ich habe hier zwei Fragen:

Nehmen wir mal an, ihr seid Künstler würdet so etwas in einem Künstlervorvertrag lesen:

"Künstler räumt Vertragspartner bis zum Abschluss des Vorvertragszeitraumes die exklusive
Option auf den Abschluss eines Künstlerexklusivvertrages ein. Die Ausübung dieser Option
bedarf der Schriftform. Übt Vertragspartner diese Option aus, dann kommt damit ein
Künstlerexklusivvertrag zu Stande, dessen wesentlicher Inhalt zwischen den Parteien bereits
jetzt fest vereinbart wird und sich aus nachfolgend 5. ergibt.
Läßt Vertragspartner das Optionsrecht verfallen, dann endet die Zusammenarbeit zwischen den
Parteien mit dem Ende des Vorvertragszeitraumes. Davon unberührt bleiben aber die Rechte,
die Künstler bis zu diesem Zeitpunkt auf Vertragspartner übertragen hat."

Würde das besagen, dass dier Vertragspartner im Falle eines Plattenvertrages die Option hat, in den in Punkt 5 vereinbarten Punkten auf alle Fälle einen Vertrag in eurem Namen abzuschließen?

Das würde heißen, der Künstler kann dennoch in allen in nicht Punkt 6 genannten Punkten widersprechen, richtig?


Dann steht in Punkt 6:

"3.6. Basislizenz (d.h. Tonträger-Album/Handel/Hochpreis/Deutschland/nicht-tv-/funk-
beworben): 2 % (in Worten: zwei Prozent). Alle Reduzierungen, Abzüge und
Nebenbestimmungen der Lizenzabrechnung analog dem zwischen Vertragspartner und einem
Dritten vereinbarten Bandübernahme- oder sonstigen Vertrag bzw. im Rahmen allgemeiner
Branchenübung im Longform. Die Lizenz wird pro rata geleistet und versteht sich für die
Gesamtheit aller Interpreten, die an einer Aufnahme mitwirken"

Hier geht es eindeutig um die Einnahmen. Die zwei Prozent beziehen sich hier nun auf die gesamte Band oder nur auf euch, den Künstler?

:)DanKe
 
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