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Gage, Nutzungsrechte

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HelmutMUC
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Hallo zusammen,
Ich hätte hier eine Frage zu einer Gage für einen klassischen Gitarristen für das Einspielen und Aufnehmen meiner klassischen Gitarrenkompositionen.
Falls ich einen Gitarristen finde, der bereit wäre, einige meiner Stücke gegen eine Gage aufzunehmen, wie viel Gage wäre pro Stück angemessen?
Meine Stücke sind zwischen 3 und 8 min lang und vom Schwierigkeitsgrad mittelschwer.
Mein Ziel sind öffentlichkeitstaugliche Aufnahmen, die ich z.B. auf Spotify oder Youtube veröffentlichen kann.
Auch frage ich mich, wie man die Nutzungsrechte dieser Aufnahmen regelt?
Ich danke euch ganz herzlich für eure Tipps!
LG, Helmut
 
Die Vergütung steht weitestgehend im Befinden der Parteien. Ihr müsst euch halt einigen und die Vergütung sollte, sehr vereinfacht gesagt, nicht in einem groben Missverhältnis zur Leistung stehen.

Die Regelung von Nutzung- und Verwertungsrechten an Musikwerken oder Beiträgen ist dazu alles andere als trivial und lässt sich hier kaum umfassend erhellen - und das wird vor allem seitens des Forenbetreibers nicht gewünscht sein. Es geht ja schon los mit der durchaus spannenden Frage, wer überhaupt (Mit-) Urheber ist und welche Rechte daraus resultieren, wenn mehrere Musiker gemeinsam einen Song komponieren, einspielen und/oder produzieren.
 
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Die Vergütung steht weitestgehend im Befinden der Parteien
(y), genau, das muß man aushandeln. Regeln gibt es da keine.
Wegen der Urheberrechte, da gibt es halt die "Gema". Aber @Jan S. hat die Problematik dabei ja schon angesprochen.
 
Vom Prinzip her - und ohne auf individuelle Ausgangslagen einzugehen (sonst wäre es eine unerlaubte rechtliche Beratung) - gehe ich davon aus:
  • Person X hat eine völlig eigenständige Komposition geschaffen (in welchem Stil ist eigentlich völlig unerheblich)
  • Person Y spielt diese Komposition auf einem Instrument ein, ohne eigene schöpferische Anteile (die beispielsweise bei improvisisierten Parts automatisch gegeben wären).
Dann ist X Urheber*in und Y Ausführende/r. Als Urheber hat man Ansprüche an der Nutzung der eigenen Stücke (durch wen auch immer) und als Ausführende/r hat man Anspruch auf Vergütung für seine Dienstleistung. Ersteres geschieht in der Regel als Ausschüttung von Tantiemen (wenn eigene Stücke irgendwo verkauft bzw. aufgeführt oder zu Gehör gebracht werden). Dies passiert allerdings nicht automatisch, also lässt sich Urheber*in dabei unterstützen - die GEMA ist die wohl bekannteste Organisation dafür, es gibt aber auch Alternativen. Wird man bei der GEMA Mitglied, sorgt diese dafür, dass bei Veröffentlichungen von Werken diese Tantiemen einerseits eingezogen und andererseits - nach Abzug der Kosten - an die Urheber*innen ausgeschüttet werden - um es einfach auszudrücken.

Die Vergütung der Dienstleistung kann unterschiedlich geregelt werden. Auch dazu hat die GEMA eine Einstufung, an der man sich beispielsweise orientieren kann. Man kann aber auch eine Festvergütung ausmachen oder eine andere Form der Vergütung, die nur dann fällig wird, wenn die Veröffentlichung der Stücke auch etwas abwerfen. Hier wäre wohl das Ziel eine einvernehmliche Regelung, zumal insgesamt der zu erwartende ökonomische Benefit sehr gering ausfallen dürfte.

x-Riff
 
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Naja, und dann gibt es noch §32 UrhG


§ 32a UrhG kann auch dann greifen, wenn der Musiker kein Komponist ist.
Denn § 32a gilt nicht nur für Urheber, sondern auch für ausübende Künstler.

ausübender Künstler ≠ Urheber

Der Musiker ist trotzdem fast immer:

ausübender Künstler (§ 73 UrhG)

Das betrifft:
- Instrumentalisten
- Sänger
- Sprecher

Seine Darbietung ist geschützt, auch wenn er nichts komponiert hat.

Typischer Irrtum in der Praxis: Viele Produzenten denken:

„Kein Urheber = kein Risiko“
Falsch.
Das Risiko liegt nicht im Werk, sondern in der Darbietung.

Gerade bei:
- markanten Vocals
- Hooks
- Soli
- charakteristischen Sounds
Beitrag automatisch zusammengefügt:

@HelmutMUC : Ich habe mir mithilfe von ChatGPD einen "Mitwirungsvertrag für Studioaufnahmen" erstellt. Ich betone: Der kann fehlerhaft sein, denn ich habe noch keinen Anwalt drüber lesen lassen. Aber wenn Du Interesse hast, kann ich Dir den mal schicken - nur als unverbindliche grobe Orientierung vesteht sich.
 
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