Das kommt drauf an... Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder auch des Händler, die kann er an beliebige Bedienungen knüpfen. Vielleicht meinst du eher die gesetzliche Gewährleistung, ich zitiere mal die Wikipedia:
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Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung
Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
* Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
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Quelle
Also: Je nach Vereinbarung kann die Garantie verloren gehen, muss aber nicht. Die Gewährleistung wird weiterbestehen, zumindest für die Teile, bei denen kein Zweifel besteht, dass der Mangel nicht durch dich verursacht wurde. Also:
PU einbauen und dann ist ein Elektronikbauteil hin -> Wahrscheinlich keine Gewährleistung bzw. ist hier Streit vorprogrammiert und es müsste im Streitfall bewiesen werden, ob ein Fehler ab Werk vorlag und die falsch gelötet hast.
PU einbauen, der Hals bricht einen Monat später aus der Tasche, ohne deine Schuld, vielleicht wegen schlecht getrocknetem Holz -> Wahrscheinlich Gewährleistung.
"Wahrscheinlich" sage ich deswegen, da man auf hoher See und bei Rechtsstreitigkeiten irgendwie immer in der Hand einer höheren Macht ist...
Allerdings ists erfahrungsgemäß einfacher seine Ansprüche durchzusetzen wenn die Gitarre unverändert bleibt. Dann zeigen zeigen sich Hersteller und Händler auch meist eher kulant.