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Gastspielvertrag zulässig?

  • Ersteller Schlappe
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Schlappe
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Hallo,

mal eine allgemeine Frage. Eine band die ab und zu mal auftritt also nciht als Firma oder wie mans auch immer nennt auftritt, hat einen Gastspielvertrag entwickelt. Legt diesen dem Veranstalter vor, einem Wirt, der eine kleine Fete organisiert hat in seinem Biergarten. Unter anderem war in dem Gastspielvertrag auch geregelt, dass der Veranstalter für die Sicherheit der Band auf der Bühne zu sorgen hat. JEtzt bricht unter dme Schlagzeuger die bühne und er bricht sich das bein.

Kann die band das anfechten? oder sind solche verträge nur rechtskräftig wenn die band oder die gruppe als Firma angemeldet ist,.

Wird zwar eh gelöscht so wie ich diese UNterforum kenne aber weiß auch nciht wie ich das noch anders schreiben soll damit es beantwortet wird ;)

Hoffe IHr antwortet trotzdem,
 
Eigenschaft
 
Ein Veranstalter hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Dritte eine Veranstaltung gefahrlos betreten, ihr gefahrlos beiwohnen und diese wieder ohne Schaden u.a. für die Gesundheit verlassen können.

Eine nicht ordnungsgemäße Bühne geht zu Lasten des Veranstalters. Selbst wenn sich von der Decke einer gemieteten Halle z.B. Verkleidungsteile lösen und auf Besucher fallen würden, hätte der Veranstalter (und nicht der VErmieter!) zu haften.

Wenn eine geschädigte oder verletzte Person z.B. bei einem Körperschaden der Krankenkasse den Vorfall schildert, werden die m.W. automatisch aktiv und nehmen den Veranstalter (oder dessen Versicherung) in Regress.

Ein Wirt, der Publikumsveranstaltungen macht und keine Veranstalterhaftpflicht hat, dürfte selten sein - ist aber nie auszuschließen. Denn im worst case haftet er ohne Versicherung mit seinem Privatvermögen!

Soviel ganz allgemein. Wenn Du Details wissen möchtest, dann schick' mir eine PN!

lg.
 

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