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Schlappe
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Hallo,
mal eine allgemeine Frage. Eine band die ab und zu mal auftritt also nciht als Firma oder wie mans auch immer nennt auftritt, hat einen Gastspielvertrag entwickelt. Legt diesen dem Veranstalter vor, einem Wirt, der eine kleine Fete organisiert hat in seinem Biergarten. Unter anderem war in dem Gastspielvertrag auch geregelt, dass der Veranstalter für die Sicherheit der Band auf der Bühne zu sorgen hat. JEtzt bricht unter dme Schlagzeuger die bühne und er bricht sich das bein.
Kann die band das anfechten? oder sind solche verträge nur rechtskräftig wenn die band oder die gruppe als Firma angemeldet ist,.
Wird zwar eh gelöscht so wie ich diese UNterforum kenne aber weiß auch nciht wie ich das noch anders schreiben soll damit es beantwortet wird
Hoffe IHr antwortet trotzdem,
mal eine allgemeine Frage. Eine band die ab und zu mal auftritt also nciht als Firma oder wie mans auch immer nennt auftritt, hat einen Gastspielvertrag entwickelt. Legt diesen dem Veranstalter vor, einem Wirt, der eine kleine Fete organisiert hat in seinem Biergarten. Unter anderem war in dem Gastspielvertrag auch geregelt, dass der Veranstalter für die Sicherheit der Band auf der Bühne zu sorgen hat. JEtzt bricht unter dme Schlagzeuger die bühne und er bricht sich das bein.
Kann die band das anfechten? oder sind solche verträge nur rechtskräftig wenn die band oder die gruppe als Firma angemeldet ist,.
Wird zwar eh gelöscht so wie ich diese UNterforum kenne aber weiß auch nciht wie ich das noch anders schreiben soll damit es beantwortet wird
Hoffe IHr antwortet trotzdem,
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