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GEMA - Altersvorsorge und ordentliche Mitgliedschaft

lola2111
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Hey allerseits!
Gibt es hier irgendjemanden, der tatsächlich ordentliches Mitglied bei der GEMA ist? Ich habe in einem Gespräch mitbekommen, dass es eine Art Altersvorsorge (sowas wie Zusatzrente?) bei der GEMA gibt, aber nur wenn man ordentliches Mitglied wird. Liege ich da richtig?
Online steht - "Die ordentlichen GEMA Mitglieder stellen ihre Anteile am Ausfall für ihre Alterssicherung zur Verfügung. Zeitlich verzögert erhalten Sie daraus einmal im Jahr eine zusätzliche Ausschüttung im Rahmen des Wertungsverfahrens."
Was heißt denn genau "ihre Anteile am Ausfall zu Verfügung stellen"? Zahlt man sozusagen über die Jahre Anteile eigener Tantiemen ein?
Warum gibt es nur so wenige ordentliche Mitglieder und warum ist es so schwierig eins zu werden (30000 Euro über 5 Jahre and Einnahmen ist ja jetzt nicht absurd viel für etabliertere Musiker und Produzenten, die sich im Mainstream Bereich bewegen.)

Würde mich interessieren, vom Staat gibts ja nicht mehr sonderlich viel zur Rente....

Vielen Dank!
 
Wende Dich doch bitte mit der Klärung des Sachverhaltes einfach direkt an die GEMA (fragen kostet doch nichts und daraus resultieren auch keine anderen Verpflichtungen), bevor Dich hier vielleicht jemand mit seinem eigenen Missverständnis auf eine falsche Spur bringt ;)
 
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Würde mich auch interessieren
 
Dann kann @lola2111 ja die von der GEMA erhaltenen Infos hier oder per pn mit Dir teilen, auch wenn das dann ohne Kenntnis und Verständnis laienhafter Fragen des einen konkreten Falls nicht zwingend vollständig und richtig sein dürfte.
 
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Ohne das groß nochmal nachzuschlagen:

Erstens ist es nicht so einfach, die ordentliche Mitgliedschaft zu erhalten. Dazu muss man innerhalb von drei Jahren etwa 30.000 Euro an Ausschüttungen erhalten. Es reicht also, sich erst darüber schlau machen, wenn man das geschafft hat. Und frühestens nach fünfjähriger Mitgliedschaft.

Die Rente der ordentlichen Mitgliedern wird aus dem "Ausfall" finanziert. Das sind GEMA-Einnahmen aus gemeinfreier Musik (die auch eingezogen werden, wenn nicht ausschließlich solche bei einer Veranstaltung aufgeführt wird) und die dann nicht titelgenau ausgeschüttet werden können. Die außerordentlichen Mitglieder erhalten eine erhöhten Ausschüttung pro eigenem aufgeführten Titel, bei den ordentlichen Mitgliedern fließt der Ausfall in die Rentenkasse. Wer beabsichtigt, früh zu sterben, sollte sich das mit der ordentlichen Mitgliedschaft (die muss beantragt werden) gut überlegen. Finanziell steht er ohne eventuell besser da.
 
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