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GEMA Befreiung für Konzertmitschnitt

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ohrobot
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Ich möchte einen selbstgefilmten Konzertmitschnitt in Form eines nicht downloadbaren Videostreams im Internet veröffentlichen. Wenn ich das richtig sehe, müsste dafür auf jeden Fall in irgendeiner Form GEMA bezahlt werden, sofern der Künstler dort angemeldet ist.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Künstler eine Art videobezogene GEMA-Befreiung unterschreibt, die besagt dass es mir erlaubt ist, das Video zu zeigen ohne etwas an die GEMA abzutreten?

Würde mich sehr interessieren..freue mich über jeden Gedanken.

Grüße,
Bernd.
 
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ohrobot schrieb:
... müsste dafür auf jeden Fall in irgendeiner Form GEMA bezahlt werden, sofern der Künstler dort angemeldet ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Künstler eine Art videobezogene GEMA-Befreiung unterschreibt, die besagt dass es mir erlaubt ist, das Video zu zeigen ohne etwas an die GEMA abzutreten?

Nein, keine Chance!

Wenn Dein KÜnstler den normalen GEMA-Berechtigungsvertrag unterschrieben hat, dann kann er einzelne Titel nicht mehr nach eigenen Gusto aus der Verwertung herauslösen.

Ähnlich ist es z.B. auch bei Benefizkonzerten. Auch hierfür ist GEMA fällig - wenn auch mit 20 % Sonderrabatt (oder falls auch die Künstler auf Honorar verzichten, mit 25 % Nachlass). Aber die GEMA-Lizenzgebühr wird fällig.

Da kann Dir "Dein" Künstler auch keine gesonderte Befreiung gestatten.

lg.
 
Danke für die schnelle Antwort.

Ich dachte jedoch das wäre möglich, da Promo-CDs doch auch irgendwie befreit sein müssten ... oder täusche ich mich?
Außerdem sollte doch die GEMA im Auftrag des Künstlers arbeiten, dafür zahlt er ja auch "freiwillig" die Beitragsgebühr. Dann sollte dieser doch auch das Recht haben, die GEMA bei Bedarf auszuklammern, oder? Hmm..kommt mir etwas komisch vor, dieses System.

schöne Grüße,
Bernd
 
ohrobot schrieb:
Ich dachte jedoch das wäre möglich, da Promo-CDs doch auch irgendwie befreit sein müssten ... oder täusche ich mich?
Außerdem sollte doch die GEMA im Auftrag des Künstlers arbeiten, dafür zahlt er ja auch "freiwillig" die Beitragsgebühr.

Hier nochmal der Originaltext der GEMA-FAQs:
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Kann mich der Rechteinhaber/Komponist von den GEMA-Lizenzen freistellen?

[/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif] NEIN. Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.
[/FONT]
(Link zur GEMA-FAQ-Site: http://www.gema.de/kunden/industrie/faq.shtml)

Du hast hier vermutlich auch ansonsten etwas in den falschen Kanal gebracht.

Bei der Tonträgerlizenzierung ist auch bei Exemplaren die nicht in den Verkauf gebracht werden eine GEMA-Mindestlizenzgebühr (bei CD-Longplayer z.B. 0,6199 € zzgl. UST) fällig!
Kannst Du unter dem nachfolgenden Link gerne unter Abschnitt "b)" nachlesen!
(sorry, Link vergessen: http://www.gema.de/media/de/herstellen/gema_tarif_vr-t-h_1.pdf )

Ansonsten berechnet sich die GEMA-Lizenzgebühr nach dem Verkaufspreis und ggf. nach der Anzahl der verwertungsrechtlich geschützten Titel auf einem Tonträger (falls nicht alle Titel geschützt sind).


lg.
 

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