
TheTasteOfPiano
Registrierter Benutzer
Ich habe jetzt ein bisschen quergelesen hier im Forum, finde aber keine Antwort auf meine konkrete Situation. Ich habe ein paar eigene Kinderlieder geschrieben, die ich gerne bei der GEMA anmelden möchte. Ich selbst habe allerdings auch eine eigene Homepage und einen YouTubekanal, auf dem meine eigenen Lieder online gestellt sind. Ich produziere quasi animierte Videos und veröffentliche diese auf meinem YouTubekanal. Die YouTubevideos bette ich dann auf meiner Webseite ein. Die Frage ist nun, ob ich als GEMA-Mitglied künftig für die Veröffentlichung meiner Videos auf meiner eigenen Homepage auch Gebühren zahlen muss oder ob es hier eine Befreiung für mich als Urheber gibt?
Hier mal ein Beispiel für eines meiner Videos von meinem YouTubekanal:
Hier mal ein Beispiel für eines meiner Videos von meinem YouTubekanal:
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