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GEMA klagt gegen ChatGPT

  • Ersteller martin34379
  • Erstellt am
..und jemand Anderes macht Gewinn damit.
Dein Gehirn inspiriert sich maximal und fügt Neues hinzu - das kann "KI" prinzipiell nicht.
Ich muss auch als Mensch nicht sonderlich "inspiriert" sein, um aus den Tönen der Melodie von "Alle meinen Entchen" eine neue Melodie zu generieren. Das könnte ich zufällig generieren, das kann nach irgendwelchen Vorgaben erfolgen.

Eine Software kann ich aber auch so gestalten, dass sie das alles kann. Da sehe ich erstmal wenig Unterschied. Weitere "passende" Töne hinzufügen ist in einer Software auch kein Hexenwerk. Musik funktioniert ja schon nach gewissen Regeln. Schon als ich noch sehr jung war, haben z.B. Tangerine Dream bereits mit zufällig generierter Musik experimentiert. Klang auch durchaus "interessant". ;-)

Kreativität und Inspiration, vergleichbar mit den Fähigkeiten eines Menschen, sehe ich sicher nicht in einer KI-Anwendung. Die braucht es aber für viele Aufgaben auch nicht.

Die verwendeten Algorithmen und die Rechenleistungen bieten heute die Möglichkeiten, Musik im großen Stil zu analysieren und daraus ähnliches neu zu generieren. Das wird doch auch bei einigen musikalischen Ergebnissen keine Rolle spielen und auch kaum festzustellen sein?

Als Mensch greife ich auch das gleiche theoretische musikalische Grundwissen zu, das auch einer Software zur Verfügung stehen kann.
Auch 10 Hits von Dieter Bohlen oder Frank Farian konnte man auch schon bislang beliebige ähnliche Songs basteln, ohne dafür eine Software zu bemühen. Solange die nicht "zu ähnlich sind" gibt das auch keine Probleme.

Natürlich hat das heute alles eine andere "Qualität" und Dimension. Aber worauf ich hinaus will ist: Wir Menschen sind alle von existierender, gehörter, und/oder gelernter Musik geprägt und bauen aus diesem Material und den zugrunde liegenden "Regeln" neue Musikstücke. Da verdient man auch schon immer auch Geld mit dem musikalischen Wissen, das andere ganz genau so benutzen.

Wenn ich kleine markante Licks, im Style von Albert King, B.B. King, etc. verwende und das in ein eigenes Spiel einbaue, dann ist das ja auch erstmal mehr oder weniger bereits vorhandenes und veröffentlichtes Material, genauso wie der sinnvoll nutzbare Tonvorrat für eine Improvisation in irgendeiner Tonart ja auch immer erstmal der Gleiche ist. Ob ich das selbst verstanden habe oder als "Regel" in eine Software kippe, macht ja grundsätzlich auch keinen Unterschied.

Oder nimm die spezielle Art bestimmter Musiker, die Gitarre spielen. Die kopiert man ja auch munter und verdient damit ggf. sogar recht viel Geld. ;-) In der gesamten Rockmusik ist doch auch ganz vieles nur von bereits bekannten und erfolgreichen Songs abgekupfert?

Was einer Software natürlich völlig abgeht, ist eine Kreativität im menschlichen Sinne, Emotion und vieles mehr.
Für einen großen Teil der heute (auch schon vor irgendwelchen KI-Systemen) erzeugte Musik, wird das aber völlig bedeutungslos sein.
 
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Patente werden für TECHNISCHE Erfindungen erteilt. D.h., dass man Tonfolgen nur schützen könnte, wenn sie zwingend mit einem technischen Effekt verbunden sind oder eben diesen ausmachen, was dann insgesamt neu sein muss und auf einem so genannten erfinderischen Schritt bestehen muss, d.h. sich nicht aus 2 oder eventuell mehreren älteren veröffentlichten Quellen kombinieren lassen dürfen.

Eine eingängige Tonfolge, einschließlich auch einem Rhythmus, aus ästhetischen, emotionalen oder geschmacklichen Gründen kann man also nicht patentieren!

Eine Tonfolge kann aber als Hör-Marke geschützt werden. Deren Wirkung betrifft aber nur die Kennzeichnung ausgewählter Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr. Einer Nutzung losgelöst von den selbstgewählten Waren und Dienstleistungen z.B. zu Unterhaltungszwecken wäre durch eine Marke nicht geschützt. Wie weit der Schutz einer eingetragenen Marke auf Ähnliches wirkt, muss im Einzelfall geprüft werden und es gibt keine allgemeinverständliche Regelung dafür.

Es bleibt also nur das Urheberrecht, das man aber schon als "konsequent" bezeichnen kann. Nur die Beweismittel und -erfordernisse im Falle einer Verletzung sind halt andere, weil das Urheberrecht durch einfach nur die Veröffentlichung/öffentliche Benutzung und nicht durch einen verbrieften Registrierungsakt entsteht. Das "wer hat was wann wo wie" gehabt hat, ist unter Umständen schwer zu beweisen, wenn man nicht selbst beizeiten Maßnahmen insbesondere zur konkreten beweisbaren Veröffentlichung ergriffen hat - dazu wäre es nun wirklich Rechtsberatung, die es hier im Board nicht gibt! Und, für einen wirksamen Schutz zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Benutzer/Nachahmer ist eine ausreichende Eigentümlichkeit erforderlich, die nur in Abhängigkeit von vorher Bestehendem und der konkreten eventuellen Verletzung bestimmt werden kann und wozu man in der Tat am besten einen auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Anwalt hinzuziehen sollte und auch mit entsprechenden Kosten rechnen muss.

Nur zur Klarstellung: Auch bei Patenten werden Neuheit und Erfindungshöhe VOR einer Erteilung eines Patentes, also Gewährung eines Schutz- und Verbietungsrechtes geprüft, und zwar unabhängig davon, ob man das Recht jemals gegen jemanden eingesetzt wird. Außerdem kann eine Erteilung jederzeit bei Vorliegenden geeigneter Nachweise angegriffen und widerrufen werden. Und man zahlt z.B. jährliche Gebühren für die Aufrechterhaltung, auch ungeachtet dessen, ob man gegen Verletzer vorgeht oder nicht. Also viel grundsätzlicher Aufwand für ziemliche viele Eventualitäten. Ohne gewerblichen Nutzen nicht wirklich vertretbar.

Neben den entsprechenden Gesetzen gibt es die Regeln der GEMA. Hier rate ich dazu, wenn man damit nicht vertraut ist, sich dort konkret beraten zu lassen! Wie gesagt bietet die GEMA keine eigene gesetzliche Grundlage. Ein abweichender Ton oder eine abweichende Tonlänge oder ein abweichender Klang KANN für eine Klagegrundlage ausreichen, MUSS ABER NICHT!

Soweit eine Zusammenstellung über Basen, Regelungen und Wirkungen der Information halber. Für alles andere bitte unbedingt fachliche Beratung einholen, die es eben hier im Board nicht gibt!!!
 
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Chat GTP hat es schlicht übertrieben, indem ganze Songs von Helene Fischer und Grönemeyer 1 zu 1 da landeten.
Das ist ein grundsätzlicher Wesenszug von KI allgemein, nicht nur von ChatCPT: "Sammle alles was Du kriegen kannst, und das mit allen Mitteln die Dir zur Verfügung stehen." Die entscheidende Frage ist dagegen, was der Dienst daraus macht. Aber das Urheberrecht greift halt bereits beim Sammeln. Insofern finde ich das Urteil interessant weil es aufzeigt dass man in unserer Welt nicht einfach alles tun darf was man tun kann.
 
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So ganz verstehe ich das Urteil, das ganze Problem nicht. Es bezieht sich doch mMn. auf nur die Texte von Helene F. und Herbie G.
Wenn eine KI die Texte genau aufschreibt ohne einen Hinweis darauf, von wem sie sie geschrieben wurden fände ich das auch nicht korrekt. Aber ansonsten kann man die Texte doch auch auf 1mio Lyrics-Seiten nachlesen. Und das man sie nachlesen kann heißt ja auch nicht dass man sie als KI-Nutzer verwendet.
 
So ganz verstehe ich das Urteil, das ganze Problem nicht. Es bezieht sich doch mMn. auf nur die Texte von Helene F. und Herbie G.
Jain. Es bezieht sich zum einen auf konkrete Fälle - diese haben aber Präzidenz-Charakter. Das heißt: wenn diese (illegale) Praxis der Umgehung des Urheberrechts und damit materieller Schäden der Autor*innen durch entgangene GEMA-Tantiemen bei diesen beiden vorkommen kann, kann sie auch bei anderen vorkommen. Denn das heißt, dass die KI bzw. ChatGPT keine eingebaute Sperre gegen solche Mißbräuche hat.
Das Ganze zielt nicht nur auf die nachträgliche Auszahlung von Tantiemen und eine Verurteilung wegen Urheberrechtsmißachtung in zwei Fällen, sondern auch darauf ab, dass KI mit der GEMA ein Rahmenabkommen treffen sollen (so wie es das auch mit youtube gibt), dass generell Urheberrecht und GEMA-Einnahmen regelt.
Wenn eine KI die Texte genau aufschreibt ohne einen Hinweis darauf, von wem sie sie geschrieben wurden fände ich das auch nicht korrekt.
Aber genau das ist doch passiert. Wozu diese hypothetische Sprachkonstruktion?
Aber ansonsten kann man die Texte doch auch auf 1mio Lyrics-Seiten nachlesen. Und das man sie nachlesen kann heißt ja auch nicht dass man sie als KI-Nutzer verwendet.
Natürlich darf man die Songtexte lesen. Aber sie ohne Namennennung und ohne GEMA-Abgaben zu veröffentlichen, ist halt nicht statthaft bzw. ein Rechtsbruch.
Das ist es doch auch jenseits von KI. Insofern verstehe ich das Unverständnis nicht ... Im Grunde heißt das doch nur: Menschen ist Einbruch und Diebstahl verboten - und Robotern nun auch, um es mal auf eine andere Ebene zu heben.

x-Riff
 
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Natürlich darf man die Songtexte lesen. Aber sie ohne Namennennung und ohne GEMA-Abgaben zu veröffentlichen, ist halt nicht statthaft bzw. ein Rechtsbruch.

Private Nutzung vs. Veröffentlichung.

Ein aktuelles Beispiel ist der Rockmusiker Kenny Loggins, der dagegen klagt, dass die Trump-Administrationen von der KI einen Clip generieren und mit einem seiner Songs unterlegen ließ. Zur privaten Genugtuung wäre das kein rechtliches Problem. Aber die Verbreitung dieses Machwerks auf Social Media ist dann auch schon der Sachumstand einer Veröffentlichung.
 
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… wer will das [also die Urheberschaft] danach denn überhaupt "wie" beweisen, wenn es denn danach von irgendwelchen Menschen veröffentlicht und gespielt wird?
jede mir bekannte KI speichert alles, was sie generiert hat.
 
Eine lokal aufgesetzte KI, die das generierte Material in eine RAMdisk schreibt nicht. Das Material ist trotzdem erzeugt, aber gespeichert würde nichts. Rechtlich muss es auch dafür einen Rahmen geben.
 
stimmt, du hast recht
n015.gif
 
Eine lokal aufgesetzte KI, die das generierte Material in eine RAMdisk schreibt nicht. Das Material ist trotzdem erzeugt, aber gespeichert würde nichts. Rechtlich muss es auch dafür einen Rahmen geben.

In ComfyUI einfach nur einen Vorgucker-. aber keinen Speichern-Knoten anlegen, dann wird auch nicht gespeichert.

Ich kenne also ganz viele KIs, diem an so benutzten kann: Stable Diffusion, Flux, Hunyuan, SDXL, ... und dabei kann die eigentliche Arbeit irgendwo im Netz passieren, Du greifst nur darauf zu. Oder halt komplett lokal.

perchance speichert nur in Deinem local storage des Browsers. Wenn Du gute Ergebnisse nicht händisch speicherst und Deinen local storage löschst, dann sind sie alle dahin.

Update: ich vermute, das wird so auch auf den spaces von huggingface so sein.

Grüße
Omega Minus
 

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