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GEMA rückwirkend auch aktiv?

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Sharkai
Sharkai
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Mal wieder ne Frage zur GEMA.

Folgendes Problem:
Wir haben ein Lied von uns auf einem Sampler explizit ohne GEMA veröffentlicht. Das ist ein Punk-Sampler und Bedingung das man mit drauf darf war, dass der veröffentlichte Sonng nicht bei der GEMA gemeldet ist.

Mittlerweil wollen wir eine eigene CD veröffentlichen. Da ist auch dieser Song mit drauf; nur neu aufgenommen.
Wenn ich jetzt im Nachhineine den Song bei der GEMA anmelde, gibt das dann Probleme mit dem Sampler?
Mein Gedanke ist eher Nein, denn zu dem veröffentlichten Zeitpunkt war das Lied ja noch nicht bei der GEMA gelistet.
Also ich will ganz sicher nicht das der Sampler, bzw der Akteur dahinter, im nachhinein Probleme bekommt.

Die Frage ist also, Wirkt sich die Anmeldung eines Liedes bei der GEMA auch rückwirkend aus, oder eben erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung?
 
Hi Sharkai,
spannende Frage. Was sagt denn die GEMA dazu? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du der einzige bist, den diese Frage beschäftigt - ich kann mir sogar eher vorstellen, dass das eine Standardfrage bei GEMA-Beitrittsüberlegungen ist.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Bedingung das man mit drauf darf war, dass der veröffentlichte Sonng nicht bei der GEMA gemeldet ist.
Das schließt natürlich ein, dass das auch zukünftig so bleibt!
Wenn ich jetzt im Nachhineine den Song bei der GEMA anmelde, gibt das dann Probleme mit dem Sampler?
Mein Gedanke ist eher Nein
Falsch, und "eher" ist juristisch kein Kriterium.
Also ich will ganz sicher nicht das der Sampler, bzw der Akteur dahinter, im nachhinein Probleme bekommt.
Du solltest Dir eher darüber Gedanken machen, dass Du Probleme kriegen kannst.
 
Wie lange ist das denn her mit dem Sampler? Wenn es erst vor ein paar Wochen war, wäre ich vorsichtig. Ist der Vorgang jedoch schon mehrere Jahre alt, ist es nach meiner Praxiserfahrung sehr unwahrscheinlich, dass die GEMA für die damalige Tonträgerherstellung jetzt noch nachträglich eine Rechnung stellt.

Andere Frage: Bist du bzw. der/die Urheber denn überhaupt schon Mitglied bei der GEMA? Falls nicht, kann ja der Song sowieso nicht bei der GEMA angemeldet werden, sondern wird nur erneut in dem Formular für eure neue Tonträgerherstellung angegeben. Der Song bleibt GEMA-frei, solange keiner der Urheber Mitglied der GEMA (oder einem ausländischen Pendant) ist.
 
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Also der Song ist noch nicht bei der GEMA gemeldet. Das mit dem Sampler ist jetzt erst einen guten Monat her.
Mein Gedanke war, das wenn wir unsere CD in etwa 2-3 Monaten fertig haben, ich die Songs bei der GEMA listen will.

Du solltest Dir eher darüber Gedanken machen, dass Du Probleme kriegen kannst.
Das verstehe ich jetzt nicht. Warum sollte ich da Probleme bekommen? Das war doch bevor ich das Lied bei der GEMA angemeldet hab. Wenn man das so sieht wäre unser Musikerboard-Radio ja auch eine echte Gefahrenstelle.

Ich hab jetzt mal bei der GEMA per Email angefragt und wenn ich eine Antwort erhalte, werde ich sie hier natürlich zum besten geben.
 
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Das verstehe ich jetzt nicht. Warum sollte ich da Probleme bekommen?
Du wirst halt Vertrags-/Vereinbarungsbrüchig. Weshalb sollt die Vereinbarung/Bedingung von damals jetzt nicht mehr gültig sein?

Hier im Board gibt es keine Rechtsberatung (auch nicht von qualifizierten Fachleuten). Wenn Du eh Deine nicht qualifizierte zusammengebastelte Meinung weiter vertreten willst, hättest Du hier gar nicht erst fragen brauchen ...
 
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Ich will ja keine Rechtsberatung. Und ich bin auch ganz sicher nicht Beratungsresistent.
Auf der Homepage von der GEMA hab ich dazu nichts gefunden.

Alles was ich hier zum besten gegeben habe sind meine Gedanken zu dem Thema. Die sind natürlich nicht fundiert, und ich will mich da sicher nicht mit aller Gewalt dran festklammern, sonst macht das eröffnen eines Threads ja kaum Sinn; da bin ich auch voll bei dir.
Ich werde aber trotzdem die Fragen stellen und auch die Gedanken äußern die ich zu dem Thema habe. Da finde ich es schon hart, wenn mich dann jemand so hinstellt, als ob ich nur nach Bestätigung suche.

Um auf deine Frage einzugehen
Du wirst halt Vertrags-/Vereinbarungsbrüchig. Weshalb sollt die Vereinbarung/Bedingung von damals jetzt nicht mehr gültig sein?
Da sind wir ja wieder direkt bei der Überschrift des Threads: Gilt die GEMA auch rückwirkend? Also sind auch Werke die vor dem Vertragsabschluss bei der GEMA veröffentlicht wurden dann rückwirkend geschützt, bzw wird man dafür rückwirkend zur Kasse gebeten oder sonst wie belangt?
 
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Tja, was ist Rechtsberatung?

Gilt die GEMA auch rückwirkend?
Nein, aber wie gesagt gilt der Vertrag in die Zukunft und durch eine nachträglich/spätere GEMA-"Anmeldung" würde der Vertrag gebrochen, mit Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüchen des Vertragspartners ;) . Das habe ich schon ausgedrückt. Take it or leave it.
 
So wie ich es mal verstanden hatte ist man mit der Gema-Mitgliedschaft mit seinem Gesamtwerk involviert.
 
Nein, aber wie gesagt gilt der Vertrag in die Zukunft und durch eine nachträglich/spätere GEMA-"Anmeldung" würde der Vertrag gebrochen, mit Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüchen des Vertragspartners ;) . Das habe ich schon ausgedrückt. Take it or leave it.
Also ich tu mich da ein bisschen schwer dir zu folgen, bzw. das zu verstehen. Vielleicht hab ich auch was nicht so gut erklärt oder es gibt ein Missverständnis.
Bevor ich hier jetzt weiterfrage, warte ich einfach mal auf die Antwort von der GEMA. Angefragt hab ich ja schon. Das wird sicher Licht ins Dunkle bringen.
 
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@Sharkai , mal Schritt für Schritt ein paar Gedanken dazu:

Im Normalfall schließt die GEMA einen Vertrag über die Rechteverwertung des gesamten Repertoires ab. Auf der GEMA-Homepage findest Du mit ein paar Klicks den Muster-Wahrnehmungsvertrag. Aus dem geht vor, das man seine alle Verwertungsrechte abtritt, die man aktuell hält - das betrifft also auch früher entstandene Songs.

Für den Sampler ist die mechanische Verfältigung (also die Pressung) schon erfolgt. Nach meinem Gefühl ist das also eine frühere Verwertung, die bereits abgeschlossen ist und für die nichts mehr fällig sein sollte. Es kassiert die GEMA ja auch nicht rückwirkend vom Bürgerfunk irgendwelches Geld, weil sie mal vor ein paar Jahren einen Song gespielt haben von jemandem, der inzwischen in der GEMA ist. Das hattest Du ja im Startposting auch ähnlich gesehen.

Einen anderen möglichen Aspekt hast Du nicht mitbedacht: Falls der Punk-Sampler als GEMA-frei gekennzeichnet ist, wird der im Vertrauen darauf vielleicht auch heute noch von alternativen Veranstaltern aufgelegt. Die Probleme könnten dann diejenigen bekommen, die die Musik öffentlich abspielen. Ihr Event als ganzes wird GEMA-pflichtig, sobald nur ein einziger Song läuft, der von der GEMA verwertet wird. Und möglicherweise wollen sie dann die Sampler-Herausgeber dafür haftbar machen, dass das GEMA-frei-Versprechen nicht eingehalten wurde.

Interessant wäre, was genau mit den Herausgebern des Samplers vereinbart wurde oder ist da gar nichts fixiert?
 
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@Beyme
Danke! Jetzt hab ich es auch kapiert. Da bin ich schon ein bisschen auf dem Schlauch gestanden.

Also das mit dem Sampler war so:
Die Grundbedingung das man auf den Sampler drauf darf war, das man einen GEMA-Freien Song hat, der also NICHT bei der GEMA gelistet ist. Dazu kam dann noch ein kleiner finanzieller Obolus um die CD's die man dann bekommt mit zu finanzieren. Die CDs sind nicht für den Verkauf gedacht, sondern als "Give Away" oder Geschenk. Auch der Organisator der CD verkauft sie nicht (zumindest soweit ich es weiß)

Um es zu verdeutlichen hier mal der Link zum Sampler auf Facebook. https://www.facebook.com/prokrastinierenderevolutionaere/ ...falls es jemand interessiert.
 
Wenn ich jetzt im Nachhineine den Song bei der GEMA anmelde, gibt das dann Probleme mit dem Sampler?
Grundsatzfrage dazu: Habt Ihr denn wirklich vor, künftig Eure Musikrechte von der Gema "vertreten" zu lassen? Also mind. 1er von Euch will da künftig Vereinsmitglied werden und Eure Songrechte auf Lebzeit "abtreten"?

Weil wenn´s hier real nur um die VÖ der eigenen CD geht, dafür muß man nicht Gema-Vereinsmitglied werden oder sein.
Es reicht dem Presswerk ggü. die sogenannte "Freistellungserklärung" der Gema darüber, daß eben KEIN gema-"geschütztes" Material veröffentlicht wird. So wie bei dem vorgenannten Sampler auch.
Selbiges gilt übrigens auch mehr oder weniger für VÖs auf Streamingplattformen oder der eigenen Website.

Und überhaupt: wie lässt sich Punk mit Gema vereinen ... ;)???

Also ich würde mir das SEHR gut überlegen, mit der Vereinsmitgliedschaft. Die macht erst wirklich Sinn, wenn man ernsthaft vorhat, professionell Musik zu machen und das ganze als echte Firma aufzieht. Jedenfalls laut meiner Erfahrung als Ex-"MajorDeal"-Geschädigter ... ;)
Und ich bin gottfroh, daß die Gema mich wieder "entgliedert" haben!

Im Zweifelsfall legt in der Band paar Euronen zusammen und lasst Euch mal von nem Medienanwalt diesbezüglich beraten. Das könnte Euch extrem viel unnötige Kopfschmerzen ersparen, v.a. in der Zukunft.

Cheers :)
 
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Die CDs sind nicht für den Verkauf gedacht, sondern als "Give Away" oder Geschenk. Auch der Organisator der CD verkauft sie nicht (zumindest soweit ich es weiß)

Um es zu verdeutlichen hier mal der Link zum Sampler auf Facebook. https://www.facebook.com/prokrastinierenderevolutionaere/ ...falls es jemand interessiert.
Ah okay! Dort sehe ich auch, dass die Songs aktuell weiter als Download angeboten werden, was ja eine fortdauernde Verwertung ist, für die die GEMA auch weiterhin die Hand aufhalten würde.

Aber wenn das alles kostenlos ist, wäre das vielleicht ein Fall für die relativ neue (seit 2016) nicht-kommerzielle GEMA-Lizenz. Ich habe mich selbst damit noch nie beschäftigt, darum bitte nur als Hinweis verstehen, nach was Du weiter fragen kannst. Stelle mir das dann so vor, dass Du GEMA-Mitglied wirst und den Herausgebern vom Sampler sofort diese Lizenz einräumst.

Wenn das mit der GEMA nicht alles ein Missverständnis ist, wie 33eins beschrieben hat. :-D
 
Hmm, also ich hab mir die Grundsatzfrage von @33eins nochmal durch den Kopf gehen lassen. Natürlich träumt jeder davon, das ausgerechnet die eigene CD ein Erfolg wird, doch realistisch ist das nicht unbedingt. Somit ist die Frage ob sich die GEMA überhaupt lohnt ein wichtiger Punkt.
Es ist doch so, das ich die Lieder immer noch bei der GEMA melden kann, falls sie unerwarteten Erfolg einbringen. Die Urheberrechte sind ja trotzdem bei mir, bzw der Band.

Also das Angebot die Songs unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und trotzdem dafür zu bezahlen hört sich nicht besonders Clever an; zumindest in meinem Fall.

Eine Frage stellt sich mir aber noch. Ich hab jetzt hier ein paar mal gelesen, das man sich mit dem Gesamtwerk bei der GEMA anmeldet. Meint man damit wirklich alle Lieder die ich geschrieben habe oder nur die, die ich angemeldet habe oder bezieht sich "Gesamtwerk" auf ein einzelnes Lied?
 
Gesamtwerk bedeutet: Alle Lieder die du geschrieben hast.
 
Also das wäre ein KO Kriterium.
 
Gesamtwerk bedeutet: Alle Lieder die du geschrieben hast.
Das bedeutet natürlich nicht, dass man alle Lieder, die man jemals geschrieben hat, melden muss. Es betrifft nur die Lieder, die irgendwo aufgeführt oder veröffentlicht werden. Und im Zuge der GEMA-Vermutung könnte es in der Praxis auch für den Rest gelten.
Wie schon von Beyme verlinkt, gibt es die kostenlose Lizenz für nichtkommerzielle Verwertung. Und möglicherweise gibt es mittlerweile noch ein paar andere Wege aus der Ausschließlichkeit.

GEMA kostet 50 € im Jahr, das muss erst mal wieder eingespielt werden. Allerdings ist das ja schon bei Livemusik (bei der ja der Veranstalter zahlungspflichtig ist) und ein paar Konzerten im Jahr mit mehreren eignenen Werke nicht unmöglich.
 
GEMA kostet 50 € im Jahr, das muss erst mal wieder eingespielt werden. Allerdings ist das ja schon bei Livemusik (bei der ja der Veranstalter zahlungspflichtig ist) und ein paar Konzerten im Jahr mit mehreren eignenen Werke nicht unmöglich.

Als Live Künstler kriegt man das durchaus gut wieder rein, es sei denn man spielt nur in Läden, die krampfhaft versuchen, die GEMA zu umgehen. Das ist natürlich auch etwas fragwürdig wenn ein Laden z.B. bereit ist, Gebühren für das abspielen von Dosenmusik zu zahlen, aber bei Künstlern unbedingt darauf besteht, dass es GEMA frei zu sein hat. Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Die meisten Radio Stationen die mir bekannt sind nehmen z.B. ausschließlich nur gemeldetes Material, weil sie nicht mit jedem Künstler einen eigenen Verwertungs- und Abrechnungsvertrag machen wollen und können.
Ob sich das "lohnt" ist halt schwierig zu beurteilen, bei 2-3 sehr kleinen Gigs im Jahr, 0 Airplays oder Clubplays und so gut wie keinen relevanten Streaming Zahlen dann vielleicht nicht. Spielt man viel Live und dabei z.B. auch Festivals, kann man schon im Kopf behalten, dass man auch Geld liegen lässt, das dann anders verteilt wird.
Man schließt als Musikurheber mit der GEMA einen Vertrag, weil man sich von ihr umfänglich vertreten lassen möchte, das schließt mit ein, dass die GEMA den gesamten, veröffentlichten Katalog eines Urhebers gegenüber den Musiknutzern vertritt. Das heißt jetzt nicht, dass man jede angefangene Melodie Idee, die irgendwo auf einer Festplatte rumdümpelt da sofort einträgt, das ist ja realitätsfremd.
Und ohne, dass das jetzt in irgendeiner Form eine gesicherte Information ist, ich glaube nicht, dass man groß in "Gefahr" gerät, wenn man vergessen hat, einen Song einzutragen den man mal vor 10 Jahren geschrieben hat und der vielleicht 2-3 mal live gespielt wurde, auch das ist ja kein realistisches Szenario.
Ansonsten kann ich aus persönlicher Erfahrung nur empfehlen, dass man mit den Fragen die man hat, auch da einfach mal anrufen kann, die MitarbeiterInnen sind hilfsbereit und bisher hab ich im persönlichen Kontakt nur positive Erfahrungen gemacht.
 
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