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GEMA: Umsatz und Besuchermeldung nach dem Konzert

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paul_93
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Hallo,
ich hätte da eine allgemeine Frage zu dem GEMA-Formular "Umsatz- und Besuchermeldung nach dem Konzert":
https://www.gema.de/fileadmin/user_...Formulare_aida/meldung_unterhaltungsmusik.pdf

Undzwar geht es um das Eintrittsgeld:
Verlangt die GEMA einen Anteil, wenn man Eintritt kassiert hat? (unabhängig davon ob man (ausschließlich) eigene Songs gespielt hat oder nicht??)
Wenn man urheberrechtlich geschützte Werke aufführt, ist es ja klar, dass die GEMA sich darum kümmert, dass der Urheber seine Tantiemen bekommt. Aber wie ist das, wenn man ausschließlich eigene Songs spielt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind?

Vielen Dank!
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wird kein GEMA-repertoire aufgeführt, kann auch keine GEMA-gebühr anfallen.

da die GEMA aktuell noch die einzige verwertungsgesellschaft in deutschland ist, vermutet der gesetzgeber aber, dass von ihr sämtliche werke vertreten werden. aus diesem grund darf die GEMA verlangen, dass von jedem konzert die dargebotenen werke an sie gemeldet werden, damit sie überprüfen kann, ob werke von ihr gespielt wurden.

das heißt der veranstalter eines konzerts füllt den GEMA-meldebogen aus, schreibt alle aufgeführten werke auf, gibt das ab, und dann sollte die sache üblicherweise gegessen sein.
 
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Okay danke. Wann fordert die GEMA den Veranstalter denn normalerweise auf, die aufgeführten Werke aufzulisten? Das kommt in dem Formular ja überhaupt nicht zur Sprache.
 
in der Regel tun die Veranstalter das automatisch, da sie wissen dass sie die veranstaltung melden müssen, egal ob GEMA-werke oder nicht.
erst wenn sich ein Veranstalter nicht von sich aus bei der GEMA meldet, dann wird die GEMA aktiv.
 
Der erwähnte Musikfolgebogen ist einfach ein weiteres Formular, es ist normal, dass die Formulare nicht untereinander "verlinkt" sind.
Er ist Vorschrift bei Aufführung von Livemusik. Zum einen, weil nur so den entsprechenden Urhebern die erhobene Lizenzgebühr ausgezahlt werden kann; zum anderen dient ein Musikfolgebogen mit "GEMAfreier" Musik natürlich als Nachweis dafür, dass der Veranstalter gar nichts zahlen muss an die GEMA. Allerdings steht er dann gemäß Urheberrecht den Urhebern gegenüber direkt in der Pflicht...
 
Moin moin.
Ich würde gerne auch eine Frage zum Thema GEMA stellen und denke, dass es hier am ehesten reinpasst.

Man stelle sich vor, eine Coverband veranstaltet ein eigenes Konzert, rund 200 Zuschauer, Eintritt (4€), 150 m² beschallte Fläche.
Es werden ausschließlich gecoverte Songs gespielt. Mit welchen Kosten müsste die veranstaltende Band in etwa GEMA-seitig rechnen?
Gibt es da unverbindliche Schätzungen oder Erfahrungswerte?

Vielen Dank im Voraus, beste Grüße
 
Hey ambee,

danke für die Antwort. Wäre denn folgendes richtig?
Mindestsatz (bis zu 300 Personen): 34,80 €

Bzw. laut Prozentsatz für 2014 bei VAs bis zu 2000 Personen:
5 % von den Einnahmen? Also 5% von 800 € - 40 €.

Auf Seite 2 steht ja:
"Bei einem Musikanteil von mehr als 50 Minuten, finden die Vergütungssätze U-K I Anwendung.
Finden vor und/oder nach der Veranstaltung und/oder während der Pausen Musikwiedergaben als Hintergrundmusik
im gleichen Veranstaltungsraum statt, so sind diese nach den Vergütungssätzen U-VK I
(M-U I) Gruppe A zu lizenzieren."

Und werden diese Prozentsätze immer auf die Abendeinnahmen angewandt? Oder auf die Einnahmen nach Abzug der vorherigen Ausgaben?

Vielen Dank, beste Grüße
 
da fehlt mir die erfahrung, für sowas ruft man am besten bei der GEMA an, genau dafür sind die ja da.
 
Und werden diese Prozentsätze immer auf die Abendeinnahmen angewandt? Oder auf die Einnahmen nach Abzug der vorherigen Ausgaben?

Lies dir das GEMA-PDF nochmal durch, da steht es etwa so drin: Von diversen "geldwerten Vorteilen" mal abgesehen, gilt als Berechnungsgrundlage anscheinend der Brutto-Preis der Karten (inkl. MwSt.) abzüglich evtl. Vorverkaufs- und Systemgebühren (das sind die Gebühren, die Vorverkaufsstellen kassieren, die werden also nicht mitgerechnet).

----
Sorry, gerade erst gesehen, dass das hier ja schon was älter ist.
 

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