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Gemeinfreie Werke?

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kramerljak
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Hallo,

soviel ich mitbekommen habe,sind z.B. klassische Werke wie Mozart oder Beethoven gemeinfrei,da es damals keine GEMA etc. gab.Bedeutet das,daß man Ausschnitte oder Teile daraus in irgend einer anderen Form frei veröffentlichen darf,ohne sich irgendwelche Rechte einzuholen?
Klassische Sachen hört man ja sehr oft,in neueren Produktionen.

Sehe ich das richtig,oder habe ich da was falsch verstanden?

Vielen Dank!

Gruß,Jak
 
Eigenschaft
 
Du musst da gewisse Dinge unterscheiden. Zunächst mal hat die GEMA damit nichts zu tun, die übernimmt nur das Geldeintreiben für die Urheber. Das entscheidene ist eben das Urheberrecht, das würde auch ohne GEMA gelten. Und in Deutschland ist das so, dass man sein Leben lang die Rechte an seinen eigenen Werken hat - und wenn man stirbt, dann liegt das Urheberrecht noch 70 Jahre lang bei den Erben.

Somit sind alle musikalischen Werke von Komponisten, die schon mehr als 70 Jahre tot sind, gemeinfrei. Das heißt also, dass du diese Werke ungefragt aufführen darfst, du darfst die Musik aufnehmen und verbreiten, du darfst sie in deine eigene Musik einbauen, du darfst Noten vertreiben usw. Also in jeder Form, und auch vollständig.

Aber natürlich gibt es Leistungsschutzrechte auf entsprechende Aufnahmen oder Noten. Also wenn irgendein Orchester die was von Mozart aufgenommen hat und das auf CD verbreibt, dann darfst du die Aufnahmen dennoch nicht einfach so im Internet verrbeiten oder in deine eigene Musik oder einen Film einbauen. Und du darfst auch nicht ein Mozart-Notebuch kaufen, davon Kopien machen und die einfach verteilen. Da musst du nschon die Musik selbst aufnehmen oder die Noten selbst aufschreiben - dann darfst du es auch jeweils beliebig verbreiten und benutzen.
 
Hallo,

danke für die schnellen Antworten!

Genau das wollte ich wissen!

Eine Frage noch dazu: Ist das grundsätzlich IMMER so der Fall mit den 70 Jahren?



Besten Dank!

Gruß,Jak
 
Hallo,

vielen Dank!:great:

Gruß,Jak
 

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