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Genehmigung zum covern?

  • Ersteller Methabolica
  • Erstellt am
Was ist mit Coversongs, die mit dem Original bis auf ein paar Textfetzen nichts mehr zu tun haben? Darf man da auch zahlen?
 
Durch den aktuellen Schubs von Antika wurde ich gerade auf diesen Thread aufmerksam und würde gern noch einmal meinen Senf dazugeben...

Es wird hier mehrmals gefragt, wie das mit Coversongs
1. auf der Bühne aussieht
2. die Songs auf anderer Weise zu veröffentlichen (Hp etc.)

Soweit ich weiss, könnt Ihr auf der Bühne spielen, was Ihr wollt.
Wie Jens ja schon beschrieben hat, ist es völlig latte, denn die Veranstalter müssen eh Gemaabgaben löhnen. Ihr müsst es dem Veranstalter halt auch nur erzählen, dass Ihr covert.

Bei der Veröffentlichung von Coversongs zum Beispiel auf der Homepage oder auch auf CD sieht das allerdings etwas anders aus...

Grundsätzlich darf keine Coverversion veröffentlicht werden. Dabei ist es egal, ob der Song verändert (auch wenn es nur ein Ton ist) oder aber komplett neu bearbeitet wurde. Hat der Song nen Ursprung eines anderen Urhebers als Ihr selbst, dann benötigt man für eine Veröffentlichung immer eine Genehmigung.

Das hat allerdings nichts mit der GEMA zu tun, die GEMA ist ein Inkassounternehmen, ds die eingenommenen Tantiemen aus den Veröffentlichungen (Radio, TV, CDs, Gigs etc.) per Verteilungsplan an die Künstler ausschüttet.

Die Rechte der Künstler, vor allem der Urheberrechte, vertritt meist der entsprechende Verlag des Künstlers. Er ist dann erster Ansprechpartner für Euch, man sollte einen Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung stellen.
Das Ganze lohnt sich meiner Meinung aber erst, wenn die neue Version auch kommerziell ausgeschlachtet werden soll. Ist dem so, dann steht meist ne Plattenfirma dahinter, die den Verlag kontaktiert.

Wenn Ihr das selber machen wollt...ich drück die Daumen.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Verlage dann blocken. Kommt die Anfrage nicht von nem Mayor, dann wird es uninteressant und die lehnen ab. Hatte ich insgesamt zweimal.

Aber hey. Solange Ihr noch nicht reich und berühmt seid, ist es auch egal, was Ihr z.B. für die Bühne covert, da braucht man sicher keine Genehmigung.

Aber Covers öffentlich zur Verfügung zu stellen, z.B. als Download, ist nicht drin. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, dass die Anwälte der Mayors über die HP von irgendeiner Garagenband surfen, um diese dann abzumahnen, aber grundsätzlich ist es verboten, Coversongs ohne Genehmigung zu veröffentlichen. Deshalb ist das Eis sehr dünn, im Moment sind sowieso alle im Biz angepisst, das Risiko erwischt zu werden besteht zumindest.


Wollte jetzt hier keine Angst verbreiten, sondern nur kurz auf die bisher nicht beantwortete Frage der HP-Veröffentlichung eingehen.

Hoffe, den Thread ein wenig abgeglichen zu haben, wenn was falsch sein sollte, bitte ich um Korrektur...Aus diesem Grund ist alles Geschriebene auch unverbindlich und spiegelt nur meine Erfahrungen wieder.

Viele Grüsse...Martin
 

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