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Geschützte Künstlernamen / Künstlernamen schützen

toumy
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Hey Leute :)

Kann ein Künstlername geschützt werden so dass kein anderer mehr ihn benützen darf / man rechtliche Massnahmen einleiten kann? Gibt es dafür ein Register wo man solche Schützungen nachschauen kann?

Ich meine wenn man sich zum Beispiel gleich wie eine Zeichentrickfigur nennt wie es scheinbar zB im Dancehall oft der Fall ist und darunter seine Musik an den Mann bringt, verkauft.
 
Eigenschaft
 
Hallo,

du kannst einen Künstlernamen als Wortmarke beim Patentamt eintragen lassen, nähere Infos findest du in diesem Artikel

Beim Patentamt kannst du auch direkt online recherchieren, ob dein gewünschter Name schon geschützt ist.

Falls der Name schon geschützt ist, wird es kompliziert - evtl kann man ihn trotzdem benutzen, wenn es eine komplett andere Branche etc. betrifft, da sollte man dann aber schon einen Anwalt hinzuziehen.
 
In Markensachen empfiehlt es sich ohnehin, einen (spezialisierten) Anwalt zu Rate zu ziehen, da einem eine zwar eingetragene, vom Schutzumfang aber wertlose Marke nichts bringt, außer Gebühren gezahlt zu haben.
 
Ich meinte mehr die Nutzung bereits geschützter Marken, weniger die Schützung der Marken.

Stuft ihr denn die Benützung einer geschützter, nicht mehr ganz aktueller Fantasiefigur wie zum Beispiel Tom Turbo als Künstlernamen in der Musik als kritisch?
 
hat luneberlin doch schon geschrieben:

Beim Patentamt kannst du auch direkt online recherchieren, ob dein gewünschter Name schon geschützt ist.

Falls der Name schon geschützt ist, wird es kompliziert - evtl kann man ihn trotzdem benutzen, wenn es eine komplett andere Branche etc. betrifft, da sollte man dann aber schon einen Anwalt hinzuziehen.
 
Schon, das war jetzt aber etwas spezifischer und ich würde mich auch über andere Meinungen freuen.
 
da gibts keine zwei meinungen, das ist fakt. wer sich nach der verfügbarkeit einer marke erkundigen will, muss zum deutschen patent- und markenamt.
dort lässt sich nachsehen, ob eine marke für eine bestimmte ware oder dienstleistung geschützt oder noch frei ist.

wie genau diese markenklassifikationen eingeteilt sind weiß ich nicht auswendig, aber das lässt sich nachschlagen. sollte es zB um eine comic-figur gehen, kann es durchaus sein, dass diese marke auch den musikbereich schützt, da es eine ähnliche ware/dienstleistung ist.
 
da müsste man beim schweizer marken- oder patentamt fragen, keine ahnung wie das dort gehandhabt wird.

marken lassen sich national, europaweit und weltweit schützen. man müsste in jedem einzelfall überprüfen für welchen raum der schutz gilt.
 
Danke :)

An der Sache mit der "Bildmarke" ist nichts dran?

Macht es Sinn den Inhaber um Erlaubnis zu fragen?
 
Also Tom Turbo kenne ich nur als immer noch überaus erfolgreiche Buchserie von Thomas Brezina, der nebenbei noch Chef des Kinderprogramms des Österreichischen öffentlich rechtlichen Fernsehens (ORF) ist. Natürlich laufen dort auch noch die "Verfilmungen" der genannten Bücher immer noch recht erfolgreich. Ich persönlich kann mir also nicht vorstellen, dass der Name "Tom Turbo" nicht als Name eingetragen ist. Genauere Auskunft kann in dieser Beziehung aber, wie schon empfohlen, wahrscheinlich nur das österreichische Patent- und Markenamt liefern. Auch ein E-Mail an die Kindersparte des ORF (okidoki@orf.at) erreicht höchstwahrscheinlich den Urheber des Namens "Tom Turbo" Thomas Brezina höchstpersönlich, welcher euch dazu am Besten Auskunft geben kann.

Warum wollt ihr euch aber generell unbedingt nach einer unglaublich kitschigen Zeichentreickfigur benennen? Ich hoffe euch ist schon im Klaren, dass für ewige Zeiten unter dem Google Suchbegriff "Tom Turbo" die ORF Serie zu finden sein wird... Wäre euch nicht ein eindeutig zuordenbarer Name lieber?
 

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