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Gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeiten

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Hi

wir ham grad n bischen bei mir zuhause geprobt, aber dann hat sich unser spießernachbar n bischen aufgeregt. wir haben dann ma vorsichtshalber aufgehört......

nun wie schauts aus?
darf ich am sonntag (laut) spielen? darf ich überhaupt am so spielen?
wie schauts mit den anderen wochentagen aus?

thx:great:
 
Eigenschaft
 
Unter der Woche darf man höchstens bis 10 Uhr Abends "Krach machen".
Wie das am Wochenende ist, weiß ich nicht...
 
das ist gemeindeabhängig festgelegt! Am besten bei der örtlichen Gemeindeverwaltung nachfragen.

Es sind auch Mittagsruhezeiten zu beachten, bei manchen Gemeinden schon ab 12 Uhr, bei anderen erst ab 13 Uhr, meistens bis 15 Uhr, bei einigen auch weniger...

Am besten schriftlich geben lassen, dazu die gängigen Gerichtsurteile zum Thema "Hausmusik/Üben/etc." (findest du hier mit der Suchmaschine), das ganze dann im Paket an den Kulturbanausen ausgehändigt!
 
Man weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, hier in Schleswig-Holstein wurde 1992 das Landes Verwaltungs Gesetz so geändert, dass der Begriff der öffentlichen Ordnung verschwunden ist. Man kann "lärm" also nur dann verbieten, wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist, dass ist dann der Fall, wenn hochrangige Rechtsgüter (Leben, Gesundheit) in Gefahr sind.

Lärmschutzverordnungen, die nach 1992 erlassen wurden sind, sind aufgrund fehlender Rechtsgrundlage sehr leicht anfechtbar!
 
Aha!!

also muß ich meine Angaben relativieren - in Baden-Württemberg ist das Gemeindeangelegenheit.
 
Es ist natürlich Gemeindeangelegenheit, aber die Gemeinde darf

1) nur handeln mit Gesetz
2) nicht handeln gegen ein Gesetz
 
Ist das nicht so, dass man Sonntags generell keinen Krach machen darf, weil Ruhetag und so? Bei uns in der Nachbarschaft ist zumindest immer alles still.
 
Wobbly schrieb:
Ist das nicht so, dass man Sonntags generell keinen Krach machen darf, weil Ruhetag und so? Bei uns in der Nachbarschaft ist zumindest immer alles still.
...siehe oben!

->Anfrage bei der Gemeindeverwaltung
 
...man sollte nur bedenken, dass alles, was unter Regelungen zur "Hausmusik" o.ä. schon etwas anderes ist, als "proben", wie ich hier mal vermute mit einer Rockband.
Der Lärmpegel einer solchen geht schon deutlich über das hinaus, was in einem Wohnhaus als allgemein tolerierbar gilt.

Hier wäre dann die Frage: Wo habt ihr geprobt (Wohnung, Einfamilienhaus, Keller)? In welcher Besetzung (Band, Stil, Drums/Gitarren..)?
Und wie weit weg wohnt der Nachbar (gleiches Haus, Doppelhaus, getrennte Grundstücke)? Darauf kommt es nämlich auch an - mal greift die Hausordnung, mal die Lärmschutzvereordnung...

Jens
 
"Krach" darf wie folgt gemacht werden:
8-13 Uhr (13-15Uhr Mittagsruhe), 15-22Uhr (danach Nachtruhe), außgenommen Sonntags und an Feiertagen wo generel (fast) alles "Laute" unerwünscht ist.
 
mb20 schrieb:
"Krach" darf wie folgt gemacht werden:
8-13 Uhr (13-15Uhr Mittagsruhe), 15-22Uhr (danach Nachtruhe), außgenommen Sonntags und an Feiertagen wo generel (fast) alles "Laute" unerwünscht ist.

Hallo mb20,

die "Mittagsruhe" gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr. Du kannst wenn es dir gefällt um 13:30 gerne deinen Rasen in die Luft jagen. Da kann dein Nachbar nix gegen machen. Die Nachtruhe ist hingegen immer noch geltendes Recht.

Gruß
Keen
 
Also bei und auf der Hompage der Stadt ist das wie folgt geschrieben :


In Ludwigsburg wurde vor kurzem die Mittagsruhe aufgehoben, dies gilt jedoch nicht für Remseck. Die Polizeiverordnung der Stadt Remseck am Neckar sieht nach wie vor die Mittagsruhe von 12 -14 Uhr vor. Zwar erlaubt die Rasenmäherlärmverordnung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz innerhalb bestimmter Lärmwerte auch das Mähen über Mittag, doch im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte die Mittagsruhe in unserer Stadt auch in bezug auf das Rasenmähen im Rahmen der Polizeiverordnung von allen Bürgerinnen und Bürgern eingehalten werden.</FONT></FONT>
</FONT></FONT>



Jetzt müsste mann halt nur wissen was fuer ein Rasen mäher und wieviel db spuckt das din aus--
 
Die meisten Rasenmäher "spucken" zuviel aus und verstossen gegen die Lärmschutzverordnung, die in Wohngebieten 55dB(A) vorsieht. Unser alter Mäher hat einen Aufkleber mit 68db(a) Das wäre gut 4mal so laut, wie erlaubt.
 

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