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Gründung GbR - Folgen?

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dnalor
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Eine Frage an die Experten

Wir überlegen, ob wir für die Band eine GbR gründen, um z.B. ein Auto voll also Betriebsvermögen laufen zu lassen.
Mir ist jetzt allerdings nicht ganz klar, was das noch für Folgen hätte, z.B. Haftung - wenn jetzt einer was unterschreibt, sind dann alle mit Privatvermögen haftbar?
Gewerbesteuer dürfte bei reinem Konzertbetrieb ja eigentlich nicht anfallen, oder? Umsatzsteuerpflichtig dürften wir auch nicht werden, die Kleinunternehmergrenze gilt doch auch für GbR?

In dem Buch "Musiker im Steuerrecht" hab ich da halt nur Grundlagen gefunden. Vielleicht gibts ja da auch ein gutes Buch?

Danke!
dnaloR
 
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Hallo Studier Wirtschaftswissenschaften und hab mal was aus dem Gesellschaftsrecht zitiert. Hoffentlich hilft es :D

Ihre Gründung ist schnell und unkompliziert. Sie entsteht automatisch dann, wenn sich mehrere Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks (Gesellschaftszweck) zusammenschließen und die zur Erreichung des Zwecks notwendigen Beiträge (z.B. Kapital, Know How) leisten (§ 705 BGB).

Sie hat den Vorteil, dass sie einfach zu gründen ist, weil kein schriftlich formulierter Gesellschaftsvertrag nötig ist. Dies hat zur Folge, dass BGB-Gesellschaften oftmals entstehen, ohne dass sich die Gesellschafter ihrer Gründung bewusst sind. Typische Erscheinungsformen der BGB-Gesellschaft im täglichen Leben sind z.B. die Fahr- und Lotteriegemeinschaften. Aus Beweiszwecken sollte jedoch nicht auf einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag verzichtet werden.

Auch die im Innenverhältnis wichtigen Regelungen wie Gesellschaftszweck, Gesellschafter, Verteilung von Gewinn und Verlust, Beteiligungen und Kündigungs-, Ausscheidungs- und Abfindungsvereinbarungen sollten schriftlich fixiert werden.

Weitere Vorteile der GbR sind:

* Es besteht handelsrechtlich keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Nach dem Steuerrecht besteht eine solche nur, wenn der Jahresumsatz über 260.000 Euro oder der Ertrag über 25.000 Euro liegt (§ 141 AO).
* Es sind keine Mindesteinlage oder Stammkapital vorgeschrieben.
* Die persönliche Haftung erleichtert oftmals die Aufnahme von Krediten.
* Bei der Gewerbesteuer hat die BGB-Gesellschaft einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG), der Staffeltarif und das gewerbesteuerliche Anrechnungsverfahren werden angewendet.



Bei der BGB-Gesellschaft sind alle Gesellschafter nur gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt (Gesamtvertretung nach § 709 Abs.1 BGB), d.h. ein Gesellschafter ist nicht berechtigt, Geschäfte für die Gesellschaft allein abzuschließen. Dies hat zwar den Vorteil, dass die Gesellschafter einander gut kontrollieren können, ist jedoch oftmals unzweckmäßig, da die Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. Daher kann und sollte auch im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung getroffen werden.

Tschüssi
 
Danke, das ist ja schon mal ne saubere Antwort :great:

unklar ist mir aber das
alle Gesellschafter nur gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt
das würde ja bedeuten, dass einer nicht einen Vertrag unterschreiben kann, richtig? Außer er hätte Vertretungsvollmacht?

Vielen Dank erstmal,
dnalor
 
Genau nur alle Gemeinsam können eine Entscheidung treffen. Es sei denn in einem Gesellschaftervertrag wird etwas anderes geregelt. :)

Alle Regelungen im Gesetz sind nur dazu da Maßstäbe zu setzen falls kein Gesellschaftervertrag vorlieg. Wenn einer vorliegt gelten dessen Regelungen sofern sie nicht Gesetzeswidrig sind.

Aber bei so einem Vertrag würde ich nen Juristen heran ziehen. Wenn es mal Ärger untereinander geben sollte ist ein guter Gesellschaftervertrag GOLD wert. :great:
 
Gehen sie in das Gefängnis, begeben Sie sich direkt dorthin, gehen Sie nicht über Los, ziehen Sie keine DM 4000 ein!!!

Hoffentlich die richtige Ereigniskarte in petto...
 
@ Paganono

Was is denn das für ein geistiger Dünnschiss? :cool:
 
Grooveguru schrieb:
@ Paganono

Was is denn das für ein geistiger Dünnschiss? :cool:

Und du?? Noch nie Monopoly gespielt oder was? Nintendokiddie ???

OK ich übersetze es dir.

DU HAFTEST FÜR ALLES UND JEDEN (DEINER GESELLSCHAFT) MIT DEINEM GESAMTEN VERMÖGEN!
 
Klar hafteb alle Gemeinsam uneingeschänkt mit ihrem Privatvernögen deswegen ist es ja eine Personengesellschaft. Glaube kaum das jemand hier das Geld hat ne Kapitalgesellschat zu Gründen. Denn min 50.000 € Haftungskapital als Einlage tun einem schon weh oder. Trotzdem gut das du nochmal darauf Hinweist :D
 
Habt ihr schonmal über eine GmbH nachgedacht? Gut, ihr müsst ein gewisses Stammkapital aufbringen, was aber auch in Form von Sacheinlagen geschehen kann. Vorteil wäre dann die Haftungsobergrenze.

Gruß,
Jay
 
Grooveguru schrieb:
Klar hafteb alle Gemeinsam uneingeschänkt mit ihrem Privatvernögen deswegen ist es ja eine Personengesellschaft. Glaube kaum das jemand hier das Geld hat ne Kapitalgesellschat zu Gründen. Denn min 50.000 € Haftungskapital als Einlage tun einem schon weh oder. Trotzdem gut das du nochmal darauf Hinweist :D

Naja, das hört sich so harmlos an, hat aber wietreichende Folgen, die einem nicht immer so klar sind, deswegen kann da nicht oft genug darauf hingewiesen werden!!

Aber gut dass du dich nochmal produzieren konntest :great:
 
1. Bei der GmbH sind es doch 25.000 Euro, oder nicht? Aber ich will die Jungs nicht zu nem Bankraub anstiften... :cool:

2. paganono, ich hafte bestimmt nicht für alles und jeden. Wenn jemand anders außerhalb der Band Sch.-.. baut, ist das sein privates Ding. Nur für Sachen, die in der Band passieren, denke ich doch (z.B. Vertragsbruch).
Wenn bei einem Bandauftritt z.B. der Schlagzeuger betrunken ist und aufs Mischpult der Tonfirma fällt und das kaputt geht, müsste er doch privat dafür haften, weil die GbR nicht in diesem Sinne tätig war (da ja nur alle gemeinsam entscheiden können), außer er holt sich vorher das Einverständnis der andern.
Richtig oder nicht?

3. @paganono
Aber gut dass du dich nochmal produzieren konntest
solche Sprüche solltest Du lassen. Grooveguru hat konkret und richtig informiert (was man von Dir nicht unbedingt sagen kann ...)
 
ÄÄÄHHHH ich muss dir Recht geben, das waren 50.000 DM oder?

Egal, und was auch stimmt ist die Tatsache das man nur für Dinge gemeinsam haftet die in Handlungsabsicht der GbR geschehen. Und ich glaube nicht das man sich zusammen tut um gemeinsam auf ein Mischpult zu kotzen.

Dafür greift dann ja die Haftpflicht eines jeden Einzelnen. TSCHÜÜÜSSSIII :D
 
Danke, Guru :great:
Die GmbH scheint mir auch in anderer Hinsicht unnötig kompliziert zu sein
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie ist stets Handelsgesellschaft ohne Rücksicht auf den von der Gesellschaft verfolgten Zweck
heisst das nicht auch, dass man dann ne richtige Buchhaltung machen muss?
Ich blick ja da nicht richtig durch :( , aber ich denke, ne GmbH-Gründung lohnt sich bei uns nicht.
 
Nee viel zu aufwendig, wegen Steuerklärung usw. Mit ner GbR fahrt ihr ganz gut denke ich.
 
wow... soviel gefährliches Halbwissen auf einem Haufen... Ihr braucht die GbR gar nicht gründen... Ihr seid schon eine bevor ihr es merkt...
 
Daß ne GbR auch ohne Gesellschaftervertrag gegründet ist steht ganz oben schon drin... wer lesen kann... ;)

Eine GmbH ist Blödsinn, wie ihr schon gesagt habt. Buchhaltungspflicht, steuerlich kompliziert, festes Gehalt für die Gesellschafter usw... da müsst ihr schon gigantischen Umsatz und Risiko fahren (wenn ihr zB selber ne Welttournee finanziert usw), damit sich das lohnt.

Und da ihr mit eurem Privatvermögen "nur" für die Gesellschaft haftet (also zB Konventionalstrafen) und das auch nur, wenn zB die GbR pleite ist aber Zahlungen ausstehen usw, ist das denke ich erstmal unkritisch...

Als "Buchhaltung" reicht in ner GbR ne simple "Einnahmen-Ausgaben" Sammlung... im extremFall zwei Schuhkartons für Rechnungen/Kassenbons und Quittungen...
 
Wie schon erwähnt wurde ist jede Band bereits bei Gründung eine GbR und jedes Mitglied haftet mit seinem ganzen privat Vermögen bei eintreffenden Schäden.

Deswegen kann nur ein Gesellschaftsvertrag die GbR regeln, zum Beispiel Haftung bei Strafen für verpaßte Konzerte, etc.

Unterschriftsbevollmächtigter, etc.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen das eine solche Regelung sobald Sinn macht, wenn aus Gagen Equipment für den band gekauft wurde, es mehrere Auftritte im Jahr gibt oder man sich sonst als Band öfter im Rampenlicht bewegt.

Für diejenigen die allerdings überwiegend im Proberaum sich aufhalten dürfte aber die gesetzliche Regelung der GbR ausreichen.
 
wie haftet man da wohl im Innenverhältnis? Jungs, das is totaler Quatsch... die Haftung gegenüber Dritten kann man sowieso nicht beschränken...
 
Das ist sooo nicht richtig!!!

Wenn ich als Band zur gesetzlichen Grundlage der GbR einen sog. Gesellschaftsvertrag geschlossen habe kann ich als Band die Haftung bei Verschulden eines Bandsmitgliedes die Haftung der anderen Bandmitglieder für bestimmte Bereiche ausschließen, was ohne gesonderten Gesellschaftsvertrag nicht der Fall wäre.

Ein Beispiel:

Wenn ein Bandmitglied durch persönlichen Unwillen ein Konzert zum scheitern bringt und der Veranstalter nun Schadenersatz fordert, haftet laut GbR die ganze Band für den Schaden, aber mit einem Gesellschaftsvertrag kann man den Schaden auf das Bandmitglied beschränken das den Schaden verursacht hat!!!!
 
dann muss der Veranstalter den Vertrag aber bei Vertragsschluss (Gig) kennen und abnicken... sonst kannste Dir das in die Haare schmieren... alles andere wäre auch lächerlich... und das ist dann auch nix GbR-Spezifisches...
 
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