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M?tze
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Im Offtopicbereich bin ich gerade auf einen Thread gestoßen, indem es laut Titel um "Krasse Videos zum Zeitvertreib" geht, wobei sich in die Sammlung teilweise recht witziger Kurzfilmchen auch einige recht grausame und gewalttätige Dinge geschlichen haben, die mir jetzt doch schwer im Magen liegen. Einige User beschwerten sich innerhalb des Threads über die Verlinkung brutaler Inhalte, von offizieller Seite wurde jedoch noch keine Stellungnahme verfasst. Ich möchte hiermit quasi mal das Augenmerk auf diesen Sachverhalt lenken und Anstoß zum Verbot geben.
Jawoll! VERBOT! VERBOT! ('tschuldigung)
Darum hier ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
[..]
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder
sonst zugänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen
eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst
zugänglich gemacht werden,
[..]
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.
[..]
In's Auge stach mir dabei Edit by Lennynero: weg, beide fallen recht offensichtlich in § 15, Absatz 2, Punkt 3 des Jugendschutzgesetzes, die Betreiber des Boards machen sich mit der geduldeten Verlinkung dieser Inhalte also nach § 131, Absatz 1, Punkt 1, 2 und 3 StGB strafbar. (Ich entschuldige mich, falls ich hier grad Müll erzähle, bin ja kein Jurist)
Bedenklich finde ich, dass das erste Video ausgerechnet von einem Moderator gepostet wurde.
Die Videos wurden von mir nur zum Zweck der "Sichtung" verlinkt und werden, wenn sich das Team entschliesst, Links mit derartigen Inhalten zu löschen, ebenfalls entfernt. Notfalls eben von mir.
Jawoll! VERBOT! VERBOT! ('tschuldigung)
Darum hier ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
[..]
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder
sonst zugänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen
eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst
zugänglich gemacht werden,
[..]
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.
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In's Auge stach mir dabei Edit by Lennynero: weg, beide fallen recht offensichtlich in § 15, Absatz 2, Punkt 3 des Jugendschutzgesetzes, die Betreiber des Boards machen sich mit der geduldeten Verlinkung dieser Inhalte also nach § 131, Absatz 1, Punkt 1, 2 und 3 StGB strafbar. (Ich entschuldige mich, falls ich hier grad Müll erzähle, bin ja kein Jurist)
Bedenklich finde ich, dass das erste Video ausgerechnet von einem Moderator gepostet wurde.
Die Videos wurden von mir nur zum Zweck der "Sichtung" verlinkt und werden, wenn sich das Team entschliesst, Links mit derartigen Inhalten zu löschen, ebenfalls entfernt. Notfalls eben von mir.
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