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Big_Mo
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Hallo liebe Leut,
ich (18 Jahre jung) bin zum ersten mal Veranstalter eines Konzerts. Es werden 4 Newcomer-Bands spielen und wir rechnen mit ca. 300 Besuchern. Wie sehr muss ich bei den Punkten Einlass und Ausschank auf das JuSchG achten? Es werden viele unter 16 kommen...müssen wir dann wie in Discotheken die Ausweise kontrollieren und nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern mit Aufishctsperson darf eine unter 16 Jährige Person länger wie 22:00Uhr bleiben...????
Oder wie ist des bei Konzerten geregelt? Kann mir jemand weiter helfen und mir sagen, auf was ich alles achten muss!? Danke!
ich (18 Jahre jung) bin zum ersten mal Veranstalter eines Konzerts. Es werden 4 Newcomer-Bands spielen und wir rechnen mit ca. 300 Besuchern. Wie sehr muss ich bei den Punkten Einlass und Ausschank auf das JuSchG achten? Es werden viele unter 16 kommen...müssen wir dann wie in Discotheken die Ausweise kontrollieren und nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern mit Aufishctsperson darf eine unter 16 Jährige Person länger wie 22:00Uhr bleiben...????
Oder wie ist des bei Konzerten geregelt? Kann mir jemand weiter helfen und mir sagen, auf was ich alles achten muss!? Danke!
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