Da es bei Gebrauchtkäufen meines Wissens von Privat keine Gewährleistung gibt, brauche ich doch den ganzen Schriftkram nicht, oder?
Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung - eigentlich Mängelhaftung - und Garantie.
Mangelfreie Waren musst du auch als Privatverkäufer übergeben, das heißt sie muss der Beschreibung entsprechen. Auch versteckte Fehler, die man erst nach ein paar Tagen merken kann, wie wacklige Elektrik in der E-Gitarre dürfen nicht sein, wenn das Teil als voll funktionsfähig angeboten wurde wurde. Oder wenn man erst ein paar Tage lang prüfen muss, ob etwas ein Original ist, dann gilt das auch länger als nur für den Tag der Übergabe.
Wenn da steht, es funktioniert, dann muss es funktionieren. Wenn da steht normale Gebrauchsspuren, dann muss es so sein, und nicht etwa der Gitarrenhals verdreht sein.
Wenn steht Original, dann muss es einfach 100%ig stimmen. Ansonsten ist der Verkäufer zur Rückabwicklung verpflichtet.
Auch ohne Garantie, nicht nur wenn der Verkäufer nett ist. Auch ein UnNetter muss das unkorrekt beschriebene Gebrauchsgut zurück nehmen.
Dass Privatverkäufer keine Mängelgarantie geben müssen ist ein frommer Wunsch der Verkäufer, stimmt aber nicht. Ein so genannter populärer Irrtum.
Die Beschreibung muss einfach wirklich zutreffen und darf nicht phantasievoll geschönt sein. Das ist die Mängelhaftung
Nebenbei: es erhöht sich der Kreis der Käufer sofort, wenn man diesen unsinnigen und falschen Satz (keine Gewährleistung, da Privatverkauf) in seinen Anzeigen einfach weg lässt. Oder sogar schreibt, Gewährleistung ist selbstverständlich, denn sie ist es ja auch.
Garantie ist aber was anderes. Die hat der Hersteller aber nicht die Privatperson zu geben.
Ist hier auch vereinfacht ausgedrückt, soll ja keine Rechtsberatung sein. Genauer findet man das besser über Google.