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Kirche und Musikrechte

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MrMogli
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Hallo,

gibt es wenn man in einer Kirche oder einem Gottesdienst in einer Freikirche Musik abspielen möchte bzw. Songs nachspielen möchte rechtliche Schwierigkeiten?

Gibt es im Internet irgendwelche Infos dazu ?

Es geht darum, dass man ja in der Kirche auch moderne Musik machen könnte. Nur was ist mit den Rechten an den Liedern ? Was wäre zum Beispiel wenn man solche Dinge auf Kassette bzw. CD aufnimmt um sie an andere Kirchenmitglieder zu verteilen ?

Danke für eure Infos

Grüße
MrMogli
 
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gibt es wenn man in einer Kirche oder einem Gottesdienst in einer Freikirche Musik abspielen möchte bzw. Songs nachspielen möchte rechtliche Schwierigkeiten?

Wenn Du verwertungsrechtliche Schwierigkeiten meinst, dann i.d.R. nicht, da die GEMA mit den beiden großen Kirchen, aber auch FReikirchen sog. Pauschalverträge abgeschlossen hat.
Das müsstest Du eigentlich über die Freikirche auch schnell recherchieren können.

Es geht darum, dass man ja in der Kirche auch moderne Musik machen könnte. Nur was ist mit den Rechten an den Liedern ? Was wäre zum Beispiel wenn man solche Dinge auf Kassette bzw. CD aufnimmt um sie an andere Kirchenmitglieder zu verteilen ?

Welche Rechte meinst Du?
Die Aufführungsrechte nterscheiden sich überhaupt nicht, egal, ob Du Musik in einer Kirche oder "im Freien" aufführst. Wenn es sich um verwertungsrechtlich geschützte Musik handelt, dann ist eine GEMA-Gebühr fällig.

Welche Musik willst Du auf Cassette aufnehmen und an andere Kirchenmitglieder verteilen?
Handelt es sich um GEMA-geschützte Songs, dann ist eine Urheberrechtsabgabe fällig.
Handelt es sich um Deine eigenen Songs und Du bist selbst auch bei der GEMA, dann ist ebenfalls eine Urheberrechtsabgabe (mechanische Vervielfältigung!) fällig.
Handelt es sich um Deine eigenen Songs und Du bis nicht bei der GEMA, dann kannst Du machen was Du willst.

lg.
 
Okay - also Musik die urheberrechtlich geschützt ist, kann man abspielen, da die Kirchen Verträge mit der GEMA haben.

Was ist wenn man Musik spielen(im Sinne von musizieren) möchte, die urheberrechtlich geschützt ist ? Ist das auch in den Verträgen mit der GEMA enthalten ?
Was ist mit einem Musical zum Beispiel, dass man als Kirchengemeinde aufführen möchte?

Und wenn man nun einen Gottesdienst aufnehmen würde in dem Stücke aufgeführt/musiziert werden die in den Verträgen mit der GEMA enthalten sind ? Also gilt dieser Vertrag zwischen Kirche und GEMA auch für Aufnahmen ?

Danke für die bisherigen Tipps/Infos

Grüße
MrMogli
 
Hallo MrMogli,

ergänzend zu Bernds Posting habe ich noch das Folgende beizusteuern:

Voraussetzung für die Tatsache, dass die Wiedergabe in Kirchen abgegolten ist, ist, dass die Kirchengemeinde die Veranstaltung auf eigenen Namen und eigene Rechnung sowie - bei U-Musik - ohne Eintrittsgeld durchführt (was ja bei Kirchenkonzerten nicht unbedingt sein muss). Das sollte auch Deine Frage bzgl. des Musicals beantworten. Die Art der Musikwiedergabe spielt keine Rolle. Der Gesamtvertag spricht lediglich von Musikwiedergaben.

Wobei, wenn es um ein komplettes Musical geht, es sich um das sog. "große Recht" handelt, das stets durch den Urheber selbst und nicht durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird.

Die Gesamtverträge mit den Kirchen gelten wie gesagt nur für Kirchengemeinden. Bei der Vervielfältigung, die über die anschließende ausschließliche Verwendung für kirchliche Zwecke hinaus geht, wird jedoch wie bei allen anderen nicht durch den Vertrag abgegoltenen Musiknutzungen auch (wenn die Kirche der Auftraggeber ist) ein 20%iger Nachlass eingeräumt. Die Aufzeichnung für die weitere Verwendung in der Gemeinde oder für den rein privaten Gebrauch des/der Ausübenden hingegen ist analog § 53 (1) UrhG als "Nullkopie" vergütungsfrei. Für z.B. den kommerziellen Gebrauch und entsprechende Vervielfältigung ist das Vervielfältigungsrecht (bei geschütztem Repertoire) in jedem Fall gesondert zu erwerben.

Grüße
Marc
 

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