ginod
Helpful & Friendly User
Hallo,
Wenn eine Person Licks (bzw. kleine Ausschnitte) aus einem bestimmten Solo eines berühmten Musikern transkribiert und diese dann in Buchform oder Online vertreibt bzw. der Öffentlichkeit präsentiert, kann man diese Person dafür belangen?
Ich stoße häufig auf Internetseiten, wo Musiker Licks präsentieren von bestimmten Musikern. Dann ganze wird dann z.B. in Form eines Online-Lehrvideos oder Kurses erklärt bzw. vertrieben.
Besteht hier eine Grauzone oder sind so kurze Ausschnitte nicht urheberrechtlich geschützt, weil es sich hier um kein Stück oder Song handelt?
Das würde mich brennend interessieren
Wenn eine Person Licks (bzw. kleine Ausschnitte) aus einem bestimmten Solo eines berühmten Musikern transkribiert und diese dann in Buchform oder Online vertreibt bzw. der Öffentlichkeit präsentiert, kann man diese Person dafür belangen?
Ich stoße häufig auf Internetseiten, wo Musiker Licks präsentieren von bestimmten Musikern. Dann ganze wird dann z.B. in Form eines Online-Lehrvideos oder Kurses erklärt bzw. vertrieben.
Besteht hier eine Grauzone oder sind so kurze Ausschnitte nicht urheberrechtlich geschützt, weil es sich hier um kein Stück oder Song handelt?
Das würde mich brennend interessieren
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