Lizenzschlüssel für Sound Forge Pro bei eBay - legal?

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Hallo zusammen,

ich habe eine eher rechtliche als technische Frage, würde mich aber nicht wundern, wenn mir auch dazu hier weitergeholfen werden kann.

Also: Ich würde mir gern Sony Sound Forge Pro zulegen. (Es muss Pro sein, Audio Studio reicht nicht.) Leider ist diese Software nicht billig, unter € 200 habe ich sie nirgendwo gefunden, lediglich die Akademiker-Version, die ich lt. Beschreibung nicht bekomme. Ein gecracktes Exemplar kommt nicht in Frage. Nun muss es nicht unbedingt die aktuelle Version 11 sein, die 10 würde völlig reichen. Für diese habe ich nun bei eBay folgendes Angebot für ca. € 51 gefunden:

http://www.ebay.de/itm/111488220080

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Angeboten? Kann man sich darauf verlassen, dass das funktioniert? Und, ganz wichtig: Ist das legal? Wenn ich mich vorher mit der Testversion bei Sony registriert habe, kann ich die Software dann problemlos mit einem dergestalt erworbenen Lizenzschlüssel freischalten?

Vielen Dank im voraus!
 
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statt eine Nummer von einem Photo zu kaufen, kannst du genauso gut einen Keycode Generator aus dem Netz bemühen
(steht ungefähr auf der gleichen Stufe, was die Legalität angeht)
international gibt es zu solchen Paketen unterschiedliche juristische Standpunkte
(speziell bei Teilen eines Bundles)
iirc darf man zB nicht mal Word allein verwenden, man muss die gesamte Office Suite installieren
die MS Bedingungen sind da fast schon drollig zu lesen...

als Minimum (für ein 'Anrecht') müsste aber wenigstens das Produkt selbst transferiert werden

ich würde nicht darauf wetten, dass man ein 'altes' Produkt noch aktiviert bekommt
möglich, dass Lizenz-Server weiter online gehalten werden (ohne dass es jemanden interessiert), aber nicht wahrscheinlich

welche Funktion gibt's denn in dem alten Soundforge Pro, dass du so danach suchst ? *Neugier*

cheer, Tom
 
Danke für die fixe Antwort. Ich gehe dann mal davon aus, dass dieses Angebot aus rechtlicher Sicht zumindest fragwürdig ist. Sehr gut auch der Hinweis, dass man diese Version evtl. gar nicht mehr aktiviert bekommt - das hatte ich in der Tat nicht bedacht.

Weshalb ich SF Pro ausgeguckt habe: Es gibt dort viele schöne Funktionen zum Bearbeiten von Audio-Files, z.B. sehr variable Korrektur von Geschwindigkeit und Tonhöhe, soll heißen: Man kann nicht nur einfach sagen, alles 10% langsamer, sondern eine Art Kurve für die Verlangsamungsrate vom Anfang bis zum Ende der Aufnahme definieren. Sehr schön finde ich auch die Funktionen zum manuellen Bearbeiten von Störungen: Man kann "Glitches" suchen lassen (und die Sensitivität dafür einstellen) und die dann manuell fixen. Ich hab vor langer Zeit mit einem uralten SF, von 2002 oder so, zig Cassetten- und LP-Überspielungen optimiert, diese alte Version finde ich allerdings nicht mehr, weiß auch nicht, ob die unter Windows 7 vernünftig laufen würde, und ein wenig neuer soll es schon sein. Ich habe keinen wirklich guten Überblick darüber, was es an Audio-Editoren mit wie vielen und guten Funktionen gibt, aber bei SF weiß ich eben, dass es alles hat, was ich brauche.

Wichtig auch: Im Gegensatz zu vielen anderen Audio-Editoren, die mit meiner Konfiguration - Windows 7, Soundkarte E-MU 1616m - nicht zurecht kommen (Audacity kann aus Lizenzgründen den ASIO-Treiber der Soundkarte nicht nutzen, andere Tools stürzen dabei ab), macht SF problemlos Aufnahmen. Ok, das kann Reaper auch, und das wäre günstiger.

Wenn du ein anderes Tool weißt, das deines Erachtens einen Test bzgl. der beschriebenen Anforderungen lohnt, wäre ich für eine entsprechende Info sehr dankbar.
 
Sorry, aber Telefunky erzählt da eindeutig Quatsch (Telefunky, nicht persönlich nehmen). Natürlich macht es einen Unterschied, ob man einen Keygenerator -welcher offensichtlich illegal ist, einen Kopierschutz umgeht und immer aus einer illegalen Quelle stammt- benutzt oder hier einen Key erwirbt. Die Aussage zu Word ist auch Humbug, _vielleicht_ steht so etwas in den AGB oder den Lizenzbedingungen von Microsoft, das hab aber nicht mit Gesetzen zu tun, beispielsweise in Deutschland sind die AGB gar nicht wirksam, da man sie erst nach dem Kauf sieht und abnicken muss. Und dass "das Produkt" immer "transferiert" werden muss entbehrt auch jeglicher rechtlicher Grundlage, da gibt es tausende Gegenbeispiele zu. Das ist einfach nur falsch.

Zur Kernfrage: Ob die Serial legal ist ist von außen praktisch nicht zu beantworten. Es gibt ein schönes Beispiel mit einem Händler, der Microsoft Windows Lizenzen, refurbished und entbuldetet, als Serial verkauft hat (siehe hier). Selbst dabei ist die konkrete rechtliche Lage immer noch nicht entgültig geklärt, so weit ich weiß.

Das allerdings Seriennummern einzeln, ohne physikalische Datenträger, verkauft werden ist heutzutage absolut nichts besonderes mehr und erst mal kein Hinweis auf etwas Illegales. Dass sie Nummer als Foto per Mail geschickt wird wird auch oft gemacht, insbesondere wenn sie sich nur einmal verwenden lässt und damit eine Doppelnutzung ausgeschlossen ist. So spart man halt den, gerade aus dem Ausland, teuren und langen Versand. Für meine X-Box habe ich so auch schon Guthabenkarten erworben, hat problemlos funktioniert.

In diesem konkreten Fall kann das also auch niemand beantworten, aber wenn das Produkt mit dieser Seriennummer direkt durch Sony auch aktiviert wird würde für mich erst mal nichts auf etwas Illegales hindeuten. Aber falls die Aktivierung nicht klappt dürftest du das Geld in den Sand gesetzt sein.

Du kannst natürlich auch direkt bei Sony nachfragen, dann bist du ganz auf der sicheren Seite.
 
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das ist kein Quatsch - dir ist nur anscheinend die Ironie hinter dem Satz entgangen... ;)
der Verkäufer kann viel behaupten und es ist ein Klacks, eine Nummern-Serie zu erzeugen und in eine Grafik einzufügen
(im Streitfall heisst es dann: oops, das hat die Putzfrau wohl aus Versehen entsorgt, der Hund gefressen, Wasserschaden...)

wenn Hersteller einen Lizenzschlüssel ohne Medium vertreiben, gibt es einen Kontrollmechanismus (Kunde X, Key Y)
ggf schreibt der Hersteller den Key später um wenn Kunde Z das Geschäft mit X nachweist

einen Richter gibt's nur, wenn auch ein Kläger auftritt - viele Fälle werden nicht verfolgt, weil es schlicht nicht lohnt
das würde ua auch auf diesen Fall zutreffen - deswegen halte ich es für ein modernes Märchen

cheers, Tom

ps: es gibt 15 Bewertungen für den Verkäufer - darunter einige mit SF10 Pro - scheint also zumindest auf technischer Ebene zu funktionieren
vielleicht braucht es auch keinen Server... kA
ob das Material aus einer Firmenauflösung, Lagerbestand oder der Phantasie stammt, lässt sich nicht feststellen
über den Account sind nur solche Verkäufe gelaufen ...
 
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