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Mal wieder GbR

  • Ersteller Pierre19791
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Pierre19791
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Hallo!
So .. nun ist es fast so weit ... bald wird unsere Band ganz ofiziell als GbR beim Gewerbeamt angemeldet. Jetzt habe ich aber gelesen, jder Geselschafter müsste eine eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen (was ja auch Geld kostet). Ist das richtig?
Bei uns ist noch die Sache das wir aus vier verschiedenen Städten kommen. Jedes Gewerbeamt meldet doch dem jeweiligen Finanzamt die Anmeldung. Wo müssten wir denn dann die Steuererklärung abgenen????:confused:
Kann man es nicht einfach so machen: Geselschaftervertrag mit allen ... den bringe ich zum Gewerbeamt und fülle da meine Gewerbeanmeldung aus und gut ist es?

Hoffe auf Hilfe!

Viele Grüße,
Pierre
 
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Pierre19791 schrieb:
Hallo!
So .. nun ist es fast so weit ... bald wird unsere Band ganz ofiziell als GbR beim Gewerbeamt angemeldet. Jetzt habe ich aber gelesen, jder Geselschafter müsste eine eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen (was ja auch Geld kostet). Ist das richtig?

Ganz einfach NEIN !
Wo hast Du das gelesen ?


Topo :cool:
 
Hi!
Ich hab gerade wiedergefunden, wo ich es gelesen habe. Auf der Gewerbeanmeldung steht als Hinweis "Angaben zum Betriebsinhaber" Bei Personengeselschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.

Gut ... jetzt könnte man sagen, nur ich werder Geschäftsführer ... mh .. hat das Nachteile?

Noch den Frage. Man sol der die Betriebsstätte angeben. Ich das unser Bunker in dem wir proben :screwy: ?

Viele Grüße,
Pierre
 
Pierre19791 schrieb:
Gut ... jetzt könnte man sagen, nur ich werder Geschäftsführer ... mh .. hat das Nachteile?
Ich kann da jetzt nur als Laie sprechen. Ich kenn mich mit GbRs nicht aus.
ABER:

Du solltest auf jeden Fall vertraglich festhalten, inwieweit ihr alle finanziell haftet. Ich habe mal einen Kollegen gehabt, der hat mit 2 Kumpels eine Firma aufgemacht und ist von denen dann verarscht worden. Die haben, als die Firma pleite ging, meinen Kollegen einfach mit all den Kosten sitzengelassen. Dann kam die Gehaltpfändung und dann finde nochmal nen Job... Das muss nicht viel Geld sein, aber wenn du soweit kommst, dass dein Gehalt gepfändet wird, dann sitzt du ganz ganz tief in der Scheisse.

Also, wenn es bei euch um grössere Beträge geht, dann sicher dich vertraglich ab!

Wie gesagt, inwieweit der Geschäftsführer bei einer GbR selbst haftet, weiss ich nicht... Ich wollte nur sagen, dass man auch Kumpels in Sachen Geld nicht uneingeschränkt vertrauen sollte... Bei Geld hört bei den Meisten die Freundschaft leider auf.
 
bei uns hat jeder sein eigenes "gewerbe" eine gbr ist man nach außen hin sowieso.
ein vertrag zwischen den bandmitgliedern, wer nach außen als vertragspartner agiert, wie kosten aufzuteilen sind (reparaturen, fahrtkosten, werbung, etc)....
jeder bekommt am monatsende vertragskopien der bestrittenen veranstaltungen, summe der gagen gebildet, kosten anteilig abgezogen, summe duch anzahl musiker geteilt, jeder stellt an den "bandleader" eine ordentliche rechnung mit mehrwertsteuer, fertig. somit gibt auch jeder seine eigene steuererklärung ab (sprich einkommensteuererklärung, mit anlage gse und vermutlich gewinnermittlung nach §4(3) estg...
 
Bei einer GbR haftet jede/r Beteiligte mit seinem gesamten Vermögen. Intern könnt Ihr Regelungen treffen. Die sind durchaus sinnvoll, aber nach Außen nicht wirksam. Das heißt, wenn jemand Geld von Euch zu bekommen hat und ihr dies nicht erfüllen könnt, kann dieser sich an jeden von den Beteiligten zwecks Erfüllung der Schuld wenden.

Behandelt das Ganze aber pragmatisch. Das heißt, Ihr legt auf jeden Fall fest, wer berechtigt ist, Verträge mit Außenstehenden zu machen und wer nicht. Ihr könnt auch festlegen, dass diese Verträge nur mehrheitlich oder gemeinschaftlich - am besten mit schriftlichem Protokoll (Abstimmung) - getätigt werden können. Dann seid Ihr alle erstens informiert und zweitens mit im Boot und habt alle Kontrolle über die eingegangenen Verpflichtungen.

Zu der internen Regelung zählt auch, wer welche Rechte an Bandnamen, songs etc. hat.

Das aus der GbR entstehende Einkommen sollte nach einer internen Regelung verteilt werden und dieses Einkommen ist dann von jedem (nach Abzug der Kosten der GbR) zu deklarieren und zu versteuern. Zu den Kosten kann auch die Versicherung der Instrumente, PA, der Proberaum etc. zählen. Dazu kann natürlich auch ein Arbeitszimmer (innerhalb verträglicher Grenzen natürlich) kommen. Da ist dann natürlich viel abzugsfähig - von Computer bis anteilige Raummiete und Büromaterial.
Als Adresse/Betriebssitz den Proberaum (Bunker) anzugeben, ist nicht besonders sinnvoll. Man sollte postalisch und mindestens telefonisch erreichbar sein.

Ihr könnt auch einen Geschäftsführer bestimmen - mit und ohne Gehalt. Das erhöht die Kosten der GbR, so dass keine Gewinne entstehen. Das kann in bestimmten Fällen (Krankenkassenversicherung etc.) sinnvoll sein, allerdings müßte dann ein Ausgleich bezüglich der anderen Beteiligten gleich mit gereget werden. Ich habe aber den Eindruck, das ist ein bißchen mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

So weit erst mal.

Herzliche Grüße,

x-Riff
 
Hallo!
Vielen Dank für die vielen Tipps. Dann werde ich wohl Geschäftsfüherer. Gesellschaftervertrag ist auch schon vorbereitet in dem eh drin steht das alle voll haften.
Mit dem Gehalt für Geschäftsführer ... :) brauchen wir wohl erstmal nicht da wir schon kaum die Jährliche Proberaummiete erwirtschaften werden.

Viele grüße,
Pierre
 

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