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Minijob als selbständiger Musiker

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Johnny V
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Hallo Forum,

ich habe jetzt ca. eine Stunde lang das Internet abgesucht, aber einen wirklich konkreten Text zu meiner Frage habe ich nicht gefunden. Also versuch ich's mal hier:

Ich bin selbständiger Musiker. In erster Linie unterrichte ich auf Honorarbasis. Die private Musikschule, wo ich unterrichte, betreibt auch einen Musikladen, und ich hätte die Möglichkeit, dort in den Ferien auf Minijobbasis zu arbeiten. Ich bin privat krankenversichert. Muss mein Arbeitgeber trotzdem die 13% Krankenversicherungsanteil abführen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten, etwa steuertechnisch?

Gruß,
Johnny
 
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Mal eben gegoogelt ...
Diese Site scheint informativ und up-to-date zu sein:
http://www.dbw-online.de/minijobs_rug

Auszug:
Unter "Minijobs" sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen zu verstehen, bei denen der Monatsverdienst die Höchstgrenze von 400,00 Euro nicht übersteigt. Minijobs sind für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Bei einem Verdienst von mehr als 400,00 Euro beginnt die Sozialversicherungspflicht. Auch eine kurzfristige Beschäftigung kann ein Minijob sein, wenn in einem Kalenderjahr nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage gearbeitet wird.

Gegenüber der alten Regelung (325,00 Euro) liegt die monatliche Höchstgrenze beim Verdienst für Minijobs bei 400,00 Euro und die zeitliche Begrenzung auf weniger als 15 Stunden pro Woche gilt nicht mehr. Zusätzlich zur Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden. Die Arbeitgeber führen die Pauschalbeiträge und die einheitliche Pauschsteuer für ihre Arbeitnehmer künftig an eine zentrale Stelle ab (Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in Essen). Sie nimmt die Meldungen, Beitragsnachweise und Pauschalabgaben entgegen und leitet die eingezahlten Gelder weiter an die zuständigen Stellen. Die Minijob-Zentrale führt für geringfügig Beschäftigte auch die Lohnfortzahlungsversicherung durch. Bei Minijobs in Privathaushalten zahlen Arbeitgeber eine niedrigere Pauschale und können Steuern sparen.

Sozialabgaben und Steuern

Als Minijobber zahlen Sie keine Sozialabgaben. Sie erhalten Ihren Brutto-Verdienst ohne einen Abzug. Die Sozialabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind allein vom Arbeitgeber zu entrichten. Er zahlt eine Pauschalabgabe in Höhe von 25 Prozent des Arbeitsverdienstes. Davon entfallen zwölf Prozent auf die Rentenversicherung und elf Prozent auf die Krankenversicherung. Die einheitliche Pauschalsteuer einschließlich Kirchensteuer und Solidarzuschlag beträgt zwei Prozent. Kleinbetriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern sind zusätzlich zur Zahlung einer geringen Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung verpflichtet. Für die so genannten kurzfristigen Beschäftigungen müssen keine Pauschalbeiträge bezahlt werden.

So weit alles klar?

x-Riff
 
Erst mal danke für die Antwort.

So weit alles klar?

Nicht ganz. Mein Arbeitgeber in spe hat einen Pauschalbetrag errechnet, den er in unser Arbeitsverhältnis investieren kann. D.h., falls er für mich keinen Krankenkassenanteil bezahlen muss, würde dieser eingesparte Betrag meinen Stundenlohn erhöhen. Dazu habe ich nur das hier gefunden:

http://www.400-euro.de/400/faq.html#Privatversicherten

Das hört sich gut an, ist aber die einzige Info und halt etwas knapp ausgefallen. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die Berufsmusiker hier alle so gut verdienen, dass keiner von ihnen einen Minijob hat. Vielleicht hat ja jemand entsprechende Erfahrungen.

Gruß,
Johnny
 
Ich denke, es kommt darauf an, ob Du schon krankenversichert bist.
Dann wäre dies laut der obig zitierten Stelle:
Zusätzlich zur Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden.
Mit einer Hauptbeschäftigung gleichzusetzen wäre meines Erachtens, dass Du als selbstständiger freiwillig krankenversichert bist. Auch ich bin freiwillig versichert und mein Arbeitgeber reicht den Anteil, den er normalerweise für meine Krankenversicherung aufbringen würde, direkt an mich weiter.

Ist also vom Verfahren her kein Problem.
Die oben genannte Stelle, an die die Arbeitgeber die Pauschale zu entrichten haben, wird da bestimmt Auskunft geben können.

x-Riff
 
Ist wohl eigentlich OT, aber kennst Du die Künstlersozialkasse?
 
Das interessiert erst, wenn man Künstler für ihre künstlerische Tätigkeit beschäftigt.

Schon klar. Auch sonst braucht es ihn sowieso nicht zu interessieren, ob bzw. welcher Auftraggeber KSK-Abgaben zahlen muss.

Die Frage war OT an den Threadsteller gerichtet. Er hatte geschrieben, dass er privat versichert ist, daher habe ich angenommen, dass er evtl. nichts von der KSK weiß.
 
Ist wohl eigentlich OT, aber kennst Du die Künstlersozialkasse?

Ja, die KSK kenn ich. Diesen blöden Fragebogen mal auszufüllen, ist auch einer meiner guten Vorsätze für's nächste Jahr. Meine Ursprungsfrage hat sich übrigens wohl geklärt. Anscheinend brauch mein Arbeitgeber tatsächlich keinen Krankenkassenanteil von 13% abführen, da ich privat versichert bin.

Gruß,
Johnny
 
Okay - erste wichtige Frage geklärt.

Und dann informier Dich mal wegen KSK - das ist eine extrem günstige Variante für selbstständige Kreativschaffende!
 
Hallo Zusammen,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Wenn Du exakt einen Auftraggeber hast, für den Du musikalisch freiberuflich tätig bist, ist es so gut wie unmöglich, in die KSK zu kommen.

Auf der einen Seite versuchen Sie Dich mit allen möglichen Mitteln zu "angeln", auf der anderen Seite ist hier analog zur Scheinselbstständigkeit die Toleranz der KSK extrem niedrig.
Zitat von x-Riff
Mit einer Hauptbeschäftigung gleichzusetzen wäre meines Erachtens, dass Du als selbstständiger freiwillig krankenversichert bist. Auch ich bin freiwillig versichert und mein Arbeitgeber reicht den Anteil, den er normalerweise für meine Krankenversicherung aufbringen würde, direkt an mich weiter.
So kenne ich das auch als gängigste Praxis.

Nichtsdestotrotz, versuchen würde ich es mit der KSK allemal, fürchte aber geringe Aufnahmechancen, w.o.

Grüße
Marc
 
Hallo Zusammen,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Wenn Du exakt einen Auftraggeber hast, für den Du musikalisch freiberuflich tätig bist, ist es so gut wie unmöglich, in die KSK zu kommen.

Auf der einen Seite versuchen Sie Dich mit allen möglichen Mitteln zu "angeln", auf der anderen Seite ist hier analog zur Scheinselbstständigkeit die Toleranz der KSK extrem niedrig.
So kenne ich das auch als gängigste Praxis.

Nichtsdestotrotz, versuchen würde ich es mit der KSK allemal, fürchte aber geringe Aufnahmechancen, w.o.

Grüße
Marc

Das hört sich ja nicht so gut an. Wie sah denn Deine Kommunikation mit denen aus? Was ist, wenn man ab und zu noch einen Gig in die Einkommensteuererklärung schreibt? Dann ist man ja nicht mehr nur Musiklehrer, oder? Ich wäre Dir für jedes Detail dankbar.

Dass man auch privat krankenversichert bleiben kann, habe ich jedenfalls mal gehört. Aber das liesse sich ja auch noch ändern.

Gruß,
Johnny
 
Also ich habe auch mal vor der Entscheidung gestanden, mich dann aber aus anderen Gründen anders entschieden.

Natürlich stimmt das, dass der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit von der KSK - auch zu Recht, wie ich finde - nicht unterstützt wird.

Es sähe natürlich anders aus, wenn man sich in seinem Konzept etwas breiter aufstellt. Das Konzept könnte beinhalten:
- Musiklehrer für Musikschulen
- Muisklehrer für Private
- Beratung für Private (Auswahl von Equipment, Test von Instrumenten, Hilfe bei der Suche und Auswahl von Bands, Karriere-Coaching)
- Verleih von Musikinstrumenten bei Gigs
- Anleiern von Gigs, musikalische Veranstaltungen, workshops für Musiker

Nur mal so als Anregung.
Sollte sich dauerhaft herausstellen, dass faktisch alles andere überhaupt nicht funktioniert, könnte sich natürlich Gesprächsbedarf ergeben. Aber man könnte ja da auch ein bißchen gegensteuern.

x-Riff
 

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