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Namensnennung einer Filmfigur in Songtitel und Text erlaubt?

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Guitarero
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Hi all,

darf man den Namen einer Filmfigur in einem Songtitel und dem Text nennen? Mögliche Beispiele: ein Song heisst John Rambo, Jack Sparrow oder James Bond. Der Namen wird im Text mehrmals wiederholt.

Wäre das erlaubt?

Danke sagt
Bad Blake
 
Eigenschaft
 
Ich weiß nicht wie genau man das mit dem Rechteinhaber abklärt, vergütet etc., ABER:

:D
 
Hallo,

die korrekte Antwort lautet: das kommt darauf an.

Grüße
Jürgen
 
Mir würde da spontan "Ralph Wiggum" von der Bloodhound Gang einfallen als Beispiel das es geht. Die Simpsons Figur wird zwar außer im Songtitel nicht direkt erwähnt der Song besteht aber ausschließlich aus Zitaten von Ralph aus der Serie. Ob da jetzt eine spezielle Erlaubnis für eingeholt worden ist weiß ich natürlich nicht
 
Hallo :)

so wirklich aussagekräftig ist das ja nun alles noch nicht und wirklich weiterhelfen kann ich dabei leider auch nicht. Aber die Fragestellung bzw. die Problemstellung finde auch ich sehr interessant.

Da ja schon einer der Lieblingssätze mancher Juristen fiel ("Es kommt darauf an."): Worauf könnte es denn dabei genauer ankommen?

Kommt es darauf an, welcher Name eingebunden werden soll?
Kommt es auf den Kontext an, in den der Name genannt werden soll?
Könnte es vielleicht auch darauf ankommen, wer die Filmfigur entwickelt hat und ob derjenige noch lebt?
Oder vielleicht auch von allem etwas?

Das zumindest sind Fragen, die mir beim Lesen der Beiträge zu diesem Thema in den Kopf kamen.

Grüße :)
 
Zu erst...ich bin kein Jurist und meine juristischen Ausbildungsinhalte haben auch wenig mit Urheberrecht usw. zutun. Ich gebe hier nur die auf meinem Wissen basierenden und intuitive Gedanken zum Besten!

Kommt es darauf an, welcher Name eingebunden werden soll?

Das glaube ich nicht.

Kommt es auf den Kontext an, in den der Name genannt werden soll?

Ich kann mir gut vorstellen, dass im Kontext oder im textlichen Inhalt des Songs Gründe entstehen können, die den Schöpfer der Filmfigur dazu veranlassen können, Bedenken zu äußern und eventuell entsprechende Schritte einzuleiten. Wenn seine Heldenfigur zum Beispiel verunglimpft wird, könnte das ein Grund sein...

Könnte es vielleicht auch darauf ankommen, wer die Filmfigur entwickelt hat und ob derjenige noch lebt?

Nein! Natürlich kommt es auf den Rechteinhaber an. Wenn diesem egal ist, wer seine Figuren benutzt, wird es keine Probleme geben, anderenfalls schon. Dies ist aber wohl eine persönliche Sache, die als rechtliche Grundlage nicht dienen kann. Außerdem: Wer glaubt schon noch an das Gute im Menschen :evil:

Oder vielleicht auch von allem etwas?

Ich denke es spielen mehre Faktoren eine Rolle.
Grundsätzlich glaube ich aber, wenn man Filmfiguren in beschreibender Weise verwendet, werden keine Rechte verletzt. Beispielsweise zu schreiben "Er schlägt drauf wie Rocky" könnte eine andere Person beschreiben, in dem Mann ein bekanntest Beispiel benutzt. Aber ich denke Probleme gibt es da nicht, weil Mann die Figur, hier Rocky, nicht als solche verwendet wird.

Was mir dabei noch in den Kopf kommt, ist die Frage, ob es sich letztlich nicht nur um Namen handelt? Wenn ich ein Lied über Peter Parker schreibe, könnte das ja auch mein Nachbarsjunge oder eine fiktive Persona sein. Wie sollte man mir nachweisen, dass ich mich auf Spiderman beziehe? Hat da jemand eine Idee?
 
We didn't start the Fire von Billy Joel ist auch ein gutes Beispiel.
Also ich glaube, dass Filmfiguren zu nennen eher unproblematisch ist, um zusammenzufassen, was ich vorher schrieb. Aber man sollte jeden Einzellfall lieber dreimal prüfen!
 
Spontan fällt mir Star Wars ein. Wenn ich ein Prospekt mit Lego Star Wars in der Hand halte steht überall Obi Wan TM. Auch ist z.B. James Bond ne Filmreihe. Das ist der Titel ja schon ne Marke. Während z.B. Frodo nur ne Figur in Herr der Ringe ist...
 
Also meine Vermutung (!) geht in die Richtung:

Wenn man sich mehr oder weniger lediglich des Namens bedient, um die Emotionen/Klischees/... , die mit diesem Namen in Verbindung stehen in ein Stück einzubauen, dann ist das kein Problem. In Rammsteins "Amerika" gibts die Textpassage "Musik kommt aus dem weißen Haus und vor Paris steht Mickey Mouse".
In dem Fall steht "Mickey Mouse" als Synonym für die Amerikanisch-kapitalistische Kommerzkultur (aus der die Figur ja auch stammt).

Hat man damit was neues erschaffen? Das Stück ansich - Ja, die Figur? Nein
Hat man etwas schon vorhandenes bearbeitet? Für mein Verständnis Nein
Eigentlich wurde die Figur genommen, genau so wie sie von Walt Disney veröffentlicht wurde, und eigentlich wurde lediglich das Wort "Mickey Mouse" in einen Kontext gesetzt. Ein anderes Thema wäre es, wenn ich die Maus dann etwa auf dem Albumcover draufhaben will - das geht sicher nicht ohne Genehmigung.

Problematisch wirds, wenn man ein Stück schreibt, das von EINER HANDLUNG UM DIE FIGUR MICKEY MOUSE herum erzählt. Das Recht liegt in diesem Fall alleine bei Walt Disney.
Da wird doch im Urheberrecht ja auch nach Branchen unterschieden oder?
Wenn jemand mit NAchnahmen Ford heißt und sich unter diesem Namen als Gitarrenbauer selbstständig macht, dann ist das sicherlich kein Problem. Wenn derselbe jemand ein Unternehmen gründet, dass Motoren herstellt wird ers wohl anders nennen müssen.

Aber wenn man NUR den Namen einer Figur verwende, die in aller-allererster Linie für "Bildsachen" (also Filme/Comics/übergroße Themenparkstatuen/....) Urheberrechtlich geschützt ist, bediene ich mich eigentlich lediglich dem gesellschaftlichen Klischees, die durch die Veröffentlichung bzw. große Bekanntheit dieser Figur entstanden sind. Und ich glaube nicht, das man darauf in irgendeiner Form ein Urheberrecht geltend machen könnte.

Gruß
 

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