Zu erst...ich bin kein Jurist und meine juristischen Ausbildungsinhalte haben auch wenig mit Urheberrecht usw. zutun. Ich gebe hier nur die auf meinem Wissen basierenden und intuitive Gedanken zum Besten!
Kommt es darauf an, welcher Name eingebunden werden soll?
Das glaube ich nicht.
Kommt es auf den Kontext an, in den der Name genannt werden soll?
Ich kann mir gut vorstellen, dass im Kontext oder im textlichen Inhalt des Songs Gründe entstehen können, die den Schöpfer der Filmfigur dazu veranlassen können, Bedenken zu äußern und eventuell entsprechende Schritte einzuleiten. Wenn seine Heldenfigur zum Beispiel verunglimpft wird, könnte das ein Grund sein...
Könnte es vielleicht auch darauf ankommen, wer die Filmfigur entwickelt hat und ob derjenige noch lebt?
Nein! Natürlich kommt es auf den Rechteinhaber an. Wenn diesem egal ist, wer seine Figuren benutzt, wird es keine Probleme geben, anderenfalls schon. Dies ist aber wohl eine persönliche Sache, die als rechtliche Grundlage nicht dienen kann. Außerdem: Wer glaubt schon noch an das Gute im Menschen
Oder vielleicht auch von allem etwas?
Ich denke es spielen mehre Faktoren eine Rolle.
Grundsätzlich glaube ich aber, wenn man Filmfiguren in beschreibender Weise verwendet, werden keine Rechte verletzt. Beispielsweise zu schreiben "Er schlägt drauf wie Rocky" könnte eine andere Person beschreiben, in dem Mann ein bekanntest Beispiel benutzt. Aber ich denke Probleme gibt es da nicht, weil Mann die Figur, hier Rocky, nicht als solche verwendet wird.
Was mir dabei noch in den Kopf kommt, ist die Frage, ob es sich letztlich nicht nur um Namen handelt? Wenn ich ein Lied über Peter Parker schreibe, könnte das ja auch mein Nachbarsjunge oder eine fiktive Persona sein. Wie sollte man mir nachweisen, dass ich mich auf Spiderman beziehe? Hat da jemand eine Idee?