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Rauchverbot am Arbeitsplatz - auch im Proberaum?

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DirkPispers
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Hallo,

in der angekündigten gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz soll ja auch ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz enthalten sein.
Gilt der Proberaum meiner Band, die als GbR ein Gewerbe angemeldet hat, dann als mein Arbeitsplatz oder würde dies nur gelten, wenn ich nicht Gesellschafter sondern Angestellter der GbR wäre.

Ich will natürlich nicht meine Bandkollegen verklagen. Soll nur eine Argumentationshilfe sein.

Gruß Dirk
 
Eigenschaft
 
Hängt wohl auch davon ab, ob es sich hierbei um Gewerbetreibende handelt oder nur um Hobbyiesten. Bei einem Symphonieorchester z.B. war Rauchen schon immer unerwünscht.
 
Eine Argumentationshilfe wozu?
Also bist Du Raucher und willst weiter rauchen?
Oder bist Du Nicht-Raucher und möchtest darüber durchsetzen, dass nicht geraucht wird?

Ich würde es nicht ganz so hoch aufhängen: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Heißt: solange Ihr das alle für Unfug haltet, wird nichts passieren. Es kommt ja wohl kaum die Nichtraucher-Polizei in Eure Räume und macht eine Razzia.

Meiner Einschätzung nach hängt es bei der Arbeitsplatzgestaltung nicht davon ab, ob jemand abhängig oder selbstständig beschäftigt ist. Als Beispiel: handelt es sich um ein Großraumbüro dürfte auch ein Chef nicht rauchen, da die Arbeitsplätze der Angestellten eben auch unter dem Passivrauchen leiden.

Auch bei fünf Selbstständigen, die sich einen Raum teilen, dürfte es so sein, dass wenn einer davon sich belästigt fühlt, die anderen das Rauchen wohl werden aufgeben müssen (also nur am Arbeitsplatz natürlich), da der andere eben passiv mitraucht.

Aber wie gesagt: wo kein Kläger, da kein Richter.

x-Riff
 
Viel interessanter im Gegensatz zum Proberaum, wo sich ein paar Leute eigentlich einig werden sollten, ist doch die Frage, wie das in Kneipen aussieht, wo immerhin weiter geraucht werden darf. Als Musiker ist das dann doch Arbeitsplatz ... ?
 
ich kann empfehlen im proberaum einfach mal nicht zu rauchen .. der sänger oder die sängerin wirds euch danken .. und euch selber wirds auch nicht schlecht ^^
 
Machen wir auch nicht.

Erstens gibt´s bei uns in den Proberäumen sowieso Rauchverbot (feuerpolizeiliche Auflage: Rauchmelder), zweitens haben wir einen Aufenthaltsraum, wo wir dann in Ruhe eine paffen.

Aber ohne Aufenthaltsraum während der ganzen Probe (ich sach mal: 4 Stunden) nicht zu rauchen, kann einem auch auf die Lunge gehen ...

x-Riff
 

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