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DirkPispers
Registrierter Benutzer
Hallo,
in der angekündigten gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz soll ja auch ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz enthalten sein.
Gilt der Proberaum meiner Band, die als GbR ein Gewerbe angemeldet hat, dann als mein Arbeitsplatz oder würde dies nur gelten, wenn ich nicht Gesellschafter sondern Angestellter der GbR wäre.
Ich will natürlich nicht meine Bandkollegen verklagen. Soll nur eine Argumentationshilfe sein.
Gruß Dirk
in der angekündigten gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz soll ja auch ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz enthalten sein.
Gilt der Proberaum meiner Band, die als GbR ein Gewerbe angemeldet hat, dann als mein Arbeitsplatz oder würde dies nur gelten, wenn ich nicht Gesellschafter sondern Angestellter der GbR wäre.
Ich will natürlich nicht meine Bandkollegen verklagen. Soll nur eine Argumentationshilfe sein.
Gruß Dirk
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