L
lost_misfit
Registrierter Benutzer
huhu!
wenn jemand mal vor langer zeit seine musik zum gratisdownload freigegeben hatte (zb zum bewerten dieser) und man diese gedownloadet hat, sie aber nun nur noch käuflich erwerblich ist, darf der downloader diese musik zum upload bereitstellen also anderen das downloaden gestatten, oder sind alle rechte für das verteieln der musik auch heute in der hand des artisten?
würde mich ziemlich heiß interessieren. auch ob sich das von D zu AT unterscheidet..
danke!
wenn jemand mal vor langer zeit seine musik zum gratisdownload freigegeben hatte (zb zum bewerten dieser) und man diese gedownloadet hat, sie aber nun nur noch käuflich erwerblich ist, darf der downloader diese musik zum upload bereitstellen also anderen das downloaden gestatten, oder sind alle rechte für das verteieln der musik auch heute in der hand des artisten?
würde mich ziemlich heiß interessieren. auch ob sich das von D zu AT unterscheidet..
danke!
- Eigenschaft