• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Rechtsform für Coverband

S
Smax
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
02.02.09
Registriert
09.10.05
Beiträge
33
Kekse
0
Hallo,

ich habe eine Frage und zwar welche Rechtsform sollte man als Coverband einnehmen und wo gibt es Vor- Nachteile?
Was würdet ihr empfehlen?

gruß Smax
 
Eigenschaft
 
Die einfachste Rechtsform ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Vorteil: schnell, einfach, günstig
Nachteil: Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen (im Gegensatz z.B. zur GmbH)
Ihr setzt einen Gesellschaftervertrag auf, in dem Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter geklärt werden. Das ist insofern wichtig, da man Verträge eingeht, die auch eingehalten werden müssen, wo man gemeinsam für gerade stehen muss.
Weitere Punkte, die dort rein sollten:
  • Name, Zweck, Sitz der Gesellschaft
  • Ausscheiden eines Gesellschafters (Kündigungsfristen, ggf. Regelung zum weiterführen der Gesellschaft, Rechte am Bandnamen etc.)
  • gemeinsames Band- (Gesellschafts-)eigentum/-vermögen (Einlagen, Anteile, Wertverlust-> wichtig bei Ausscheiden eines Gesellschafters etc.)
  • Haftung und Haftungsbegrenzung
  • Stimmrecht, Beschlussfassungsregelungen
  • Auflösen der Gesellschaft
  • etc.
Es gibt ein paar Musterverträge im Netz, kostenpflichtig und auch kostenfrei.
 
Hallo,

danke für deinen Tipp.
Eine Frage wie viele Personen müssen wir für eine GEsellschaft sein?
Reichen da 2 oder müssen es 3 sein also gibt es da Vorschriften?
Gesellschaftverträge habe ich schon ein paar gefunden.

Wie ist das wenn ein Musiker sich neues Equpment kauft bzw. einen deutlich längere anfahrt zu den Proben hat... kann man da was machen also den finanzell unterstützen und wie macht man sowas dann?
 
Hallo,

danke für deinen Tipp.
Eine Frage wie viele Personen müssen wir für eine GEsellschaft sein?
Reichen da 2 oder müssen es 3 sein also gibt es da Vorschriften?
Gesellschaftverträge habe ich schon ein paar gefunden.

Wie ist das wenn ein Musiker sich neues Equpment kauft bzw. einen deutlich längere anfahrt zu den Proben hat... kann man da was machen also den finanzell unterstützen und wie macht man sowas dann?

2 Leute sollten es schon sein. Im Übrigen ist jeder Stammmusiker automatisch Mitglied der Gesellschaft, weil er dasselbe Ziel verfolgt. (Geld verdienen)

Die Erlöse aus der GbR werden gemeinschaftlich festgestellt und bestehen aus Gagen usw. abzüglich der Ausgaben(z.B. Plakatierungen, Steuerberater). Der verbleibende Rest (Gewinn) wird anhand des im Vertrag festgelegten Schlüssels auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Gegen diese Einnahmen kannst Du Deine Ausgaben abrechnen unter Beachtung von Abschreibungen usw.

Definition der GbR (§ 705 BGB)
„Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“
 
Hm ok und wie könnte man da jetzt Fahrkosten und so miteinbringen?
Würde man sich eig. Fahrkosten von einem Veranstalter erstatten lassen ?
Muss das in den Gastspielvertrag?
Brauch ich für jede ausgezahlte Gage von den Bandmitgliedern eine Quittung ?
 
Hallo !

Am besten sprecht ihr über dieses Thema mal mit einem Steuerberater. Ich würde auch dringend empfehlen zumindest den ersten Abschluß von einem Steuerbüro durchführen zu lassen.
Das kostet wohl ein paar EURO, dafür könnt ihr im Normalfall aber sicher sein, dass es stimmt und wenn ihr wollt könnt ihr es im zweiten Jahr mal selbst versuchen.

Oder ihr wendet euch direkt ans Finanzamt - die sind nämlich auch dazu verpflichtet KOSTENLOSE Steuerberatung durchzuführen. Wenn man nichts zu verbergen hat, ist das eine günstige Alternative.

ciao

bluebox
 
Ach, spielt ihr schon zusammen? Dann seid ihr eh schon eine GbR ... nur so als Info, der Gesellschaftsvertrag muss nämlich nicht zwingend schriftlich sein, mündlich und konkludent vereinbart reicht auch.
 
Hm ok und wie könnte man da jetzt Fahrkosten und so miteinbringen?
Würde man sich eig. Fahrkosten von einem Veranstalter erstatten lassen ?
Muss das in den Gastspielvertrag?
Brauch ich für jede ausgezahlte Gage von den Bandmitgliedern eine Quittung ?


1) Ihr könntet vertraglich vereinbaren, dass die GbR die Fahrtkosten der Bandmitglieder erstattet. Das sind dann direkte Ausgaben der GbR und mindern euer Betriebsergebnis (Gewinn), das ist steuerlich günstig . Die erstatteten Fahrkosten sind im übrigen für das Bandmitglied steuerfrei. Müssen also nicht als zusätzliche Einnahme versteuert werden. Angesetzt werden für den gefahrenen Kilometer 30Cent. Die muß das Bandmitglied von der GbR abfordern. Anders die Gagen. Die sind als Einahme aus selbständiger Tätigkeit anzugeben und zu versteuern. Wer Sozialhilfe o.ä. bekommt, muß also aufpassen nicht über die Freibeträge zu kommen.
Gemeinsam angeschaffene Dinge (z.B. PA-Anlage,Monitore,Schlagzeugpodest) müssen ins Anlagevermöge der GbR und unterliegen der Abschreibung. Mein Empfehlung: Fragt befreundete Bands nach Ihrem Steuerberater oder sucht Euch selbst einen geeigneten SB.

2) Sicherlich kann die Erstattung von Fahrtkosten in den Gastspielvertrag, man muß nur den Veranstalter finden, der das auch unterschreibt. Wir (lokale TOP40Band) haben im Umkreis von 5-100Km agiert und sind, da örtliche Nähe vorhanden, oft einzeln zum Veranstalltungsort gefahren. Meine Fahrtkosten habe ich dann als Ausgabe gegen meine Gage gerechnet. Das kann man auch machen, wenn man in Fahrgemeinschaft zur Mugge fährt).

3) Wir hatten in unserer Band(=GbR) zwei Geschäftsführer. Einer davon hat das Gagenbuch geführt, welches später für die tatsächliche Steuererklärung verwendet wird. Dort war zu finden. Veranstalltungsdatum,-ort, Name des Bandmitglieds ( nicht nur Musiker, sondern auch unsere Techniker und Roadies),Gesamteinnahme. Jeder hat neben seiner Namen mit seiner Unterschrift den empfangenen Betrag quittiiert. Das hat sich als sehr nützlich errwiesen, da gelegentlich Bruder Alkohol :)) mit im Spiel war. Das Buch sollte nur Bandintern verwendet werden.
 
Eine Frage wie viele Personen müssen wir für eine GEsellschaft sein?
Reichen da 2 oder müssen es 3 sein also gibt es da Vorschriften?
Zwei sollten es schon sein, ansonsten macht es keinen Sinn.
Wie ist das wenn ein Musiker sich neues Equpment kauft bzw. einen deutlich längere anfahrt zu den Proben hat... kann man da was machen also den finanzell unterstützen und wie macht man sowas dann?
Das kann man - muss man aber nicht - im Vertrag regeln. Wir haben ne lange Zeit mal bei jeder Gage Fahrgeld verteilt, um tatsächliche Kosten gerecht abzufangen. Heute werden bei uns gefahrene km als Ausgaben für jeden einzelnen gegengerechnet.
Ansonsten ist es ja jedem freigestellt, wo er wohnt. Wenn einer meiner Mitmusiker morgen umzieht und plötzlich 100km weiter weg wohnt, darf das ja eigentlich nicht mein finanzielles Problem sein. Das muss aber jeder eine eigene Regelung finden.
Und was Anschaffungen angeht, ist ja bekannt, dass ein keyboarder deutlich höhere Kosten hat als der Sänger. Das könnte man abfangen, indem seine Beteiligung an den Kosten für die PA geringer sind, soweit man eine eigene finanziert und nicht ausschließlich mit Leih-PA fährt. Oder man erlässt ihm die Miete für den Proberaum.

@ninan:
Im Übrigen ist jeder Stammmusiker automatisch Mitglied der Gesellschaft, weil er dasselbe Ziel verfolgt. (Geld verdienen)
Sehe ich nicht so, und ist auch sicherlich nicht zwingend erforderlich. Beißt sich auch nicht mit der Definition:
Definition der GbR (§ 705 BGB)
"Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten."
In unserer GbR sind nur unser Drummer und ich Gesellschafter. Wir haben einen festen Gitarristen, der lediglich seine Gage erhält, und gemäß des GbR-Vertrages natürlich auch nicht haftet. Nichtsdestotrotz ist er genauso engagiert, was neue Songs, Proben und so angeht, er verfolgt ja im Grunde dasselbe Ziel. Außerdem ist er für das Licht auf der Bühne zuständig, was ihm auch persönlich gehört. Dafür bekommt er auch den gleichen Gagenanteil wie wir.
Für seine Gagen unterschreibt er uns Quittungen, die wir als Kosten gegenrechnen. Wie er das wiederum versteuert, ist seine Sache.
 
Dabei bleibt grundsätzlich die KSK Abgabe zu beachten. Sie wird häufig bei Konstrukten vergessen und wird im Zweifel "brutal" mit Gehaltspfändungen im Hauptjob eingetrieben.

siehe: http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Topo :cool:
 
@ninan:

Zitat:
Zitat von ninan
Im Übrigen ist jeder Stammmusiker automatisch Mitglied der Gesellschaft, weil er dasselbe Ziel verfolgt. (Geld verdienen)

Sehe ich nicht so, und ist auch sicherlich nicht zwingend erforderlich. Beißt sich auch nicht mit der Definition:

Natürlich nicht, wenn man es vertraglich geregelt hat.
Aber ohne GbR Vertrag ist man auch eine GbR, ob man will oder nicht, weil eben das gemeinschafltliche Ziel (Gage=Geld) zu verdienen gemeinsam erreicht wird.
Ein Lottospielgemeinschaft ist übrigens auch als GbR zu betrachten.(Meint mein Steuerberater)

Unsere Sängerin und unser Lichttechniker waren auch nicht in unserer GbR. Das kann man alles vertraglich regeln. Unser Tontechniker hat uns Rechnungen geschrieben, da er das auch gewerblich betreibt.

Die Künstlerkasse hat nie etwas von uns gewollt, weil wir alle hauptberuflich keine Künstler sind/waren. Unser Keyborader hingegen wollte später davon leben und hat das als Hauptberuf angegeben und sich über diese Kasse versichern lassen. Das macht aber jeder für sich allein und hat mit der GbR nichts zu tun, es sei denn der Musiker ist Angestellter der GbR usw, usw,usw .... Fragt also eine Steuerberater/Unternehmensberater
 
Die Künstlerkasse hat nie etwas von uns gewollt, weil wir alle hauptberuflich keine Künstler sind/waren.


Das ist leider teilweise aus Sicht der KSK vollkommen irrelevant. Abgaben werden bei bestimmten "Auszahlungen" an Musiker trotzdem fällig.

Wer als Band so genannte "Lohnmusiker" (Gastmusiker gegen Bezahlung) BESCHÄFTIGT, ist AUCH KSA-PFLICHTIG!!!
DAmit kämpfen momentan nicht nur die großen Orchester sondern auch etliche bekannte deutsche Mittelklasseacts, die z.B. zweimal pro Jahr mit einer Lohnmucker-Truppe auf Deutschlandtournee sind!
Die KSK kassiert hier in den meisten Fällen sogar einmal zusätzlich: nämlich vom Veranstalter für die komplett gezahlte Abendgage und dann nochmals vom "Bandleader" für die von diesem bezahlten Gastmusiker.

Schockiert? Dann hoffe ich, dass das Nachdenken beginnt! Denn auch wenn Bands - aus der Not geboren - z.B. eigene kleine Festivals veranstalten (weil sie keine Gigs bekommen) sind sie automatisch Veranstalter und KSA-pflichtig!

Also passt alle auf! Die KSA wird seit kurzem auch von Rechercheuren der Rentenversicherungsanstalt unterstützt und das Netz zieht sich immer enger um Veranstalter zusammen.

Verjährung: man ist KSA-pflichtig für das laufende Jahr UND die vollen vier zurückliegenden Jahre! Aktueller Abgabesatz für 2008: 4,9 % auf alle dem Künstler zufließenden Leistungen.



Topo :cool:
 
1) Ihr könntet vertraglich vereinbaren, dass die GbR die Fahrtkosten der Bandmitglieder erstattet. Das sind dann direkte Ausgaben der GbR und mindern euer Betriebsergebnis (Gewinn), das ist steuerlich günstig . Die erstatteten Fahrkosten sind im übrigen für das Bandmitglied steuerfrei. Müssen also nicht als zusätzliche Einnahme versteuert werden. Angesetzt werden für den gefahrenen Kilometer 30Cent. Die muß das Bandmitglied von der GbR abfordern. Anders die Gagen. Die sind als Einahme aus selbständiger Tätigkeit anzugeben und zu versteuern. Wer Sozialhilfe o.ä. bekommt, muß also aufpassen nicht über die Freibeträge zu kommen.
Gemeinsam angeschaffene Dinge (z.B. PA-Anlage,Monitore,Schlagzeugpodest) müssen ins Anlagevermöge der GbR und unterliegen der Abschreibung. Mein Empfehlung: Fragt befreundete Bands nach Ihrem Steuerberater oder sucht Euch selbst einen geeigneten SB.

Die Fahrtkosten sind doch betrieblich bedingt, da brauche ich mir nix erstatten zu lassen. Die Fahrtkosten fallen bei der GbR an und fertig. Das hat auch nichts mit Steuerfreiheit für das Bandmitglied zu tun. Es handelt sich ganz einfach um betrieblich bedingte ausgaben der GbR im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs. Also keine persönlichen Kosten, sondern Kosten der GbR, denn sie fallen ja in Ausübung des Geschäftszweckes an. Da muss nix "angefordert" werden. Auch die Aussage zu den Gagen ist - entschuldige bitte - Quatsch.

Sicher sieht es in der Praxis so aus, dass derjenige, dem die Kosten entstehen, diese meist aus seinem eigenen Portemonnaie bezahlt und sich das Geld aus einer gemeinsamen "Kasse" wiederholt. Das ist aber rein buchhalterisch absolut nicht von Relevanz.

Der Ablauf bei einer Gewinnermittlung einer GbR ist: Alles was an Einnahmen und Kosten im Rahmen der GbR anfällt, wird entweder als Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschussrechnung nach §4 (3) EStG angesetzt. Das Anlagevermögen (das MUSS übrigens nicht mit in den Betrieb eingelegt werden, wenn es EINEM Bandmitglied gehört) wird nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (da gibt es ein Verzeichnis drüber) in Form von Abschreibungen (AfA) als Kosten auf die Jahre verteilt.

Das Ergebnis (entweder ein gesellschaftlicher Gewinn oder Verlust) wird, wenn unter den Gesellschaftern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, zu gleichen Teilen auf die Beteiligten aufgeteilt und als Einkünfte (in aller Regel) aus Gewerbebetrieb in der persönlichen Einkommensteuererklärung eines jeden Gesellschafters in einem Betrag erklärt. Geht es tatsächlich nur um die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit und nicht um etwaige CD-Verkäufe etc., kann das Ganze auch als Einkünfte aus selbstädiger Arbeit deklariert werden.

2) Sicherlich kann die Erstattung von Fahrtkosten in den Gastspielvertrag, man muß nur den Veranstalter finden, der das auch unterschreibt. Wir (lokale TOP40Band) haben im Umkreis von 5-100Km agiert und sind, da örtliche Nähe vorhanden, oft einzeln zum Veranstalltungsort gefahren. Meine Fahrtkosten habe ich dann als Ausgabe gegen meine Gage gerechnet. Das kann man auch machen, wenn man in Fahrgemeinschaft zur Mugge fährt).

DEINE Kosten gegen DEINE Gage? Ich dachte, Ihr wärt eine GbR dann sind bei gemeinsamen Auftritten doch alles EURE, nämlich GbR Gagen und Kosten. Warum sollte das getrennt werden?

Grüße
Marc
 
Ach ja, ich würde gern noch etwas zur KSA verdeutlichen. Die KSA muss vom Veranstalter in jedem Fall entrichtet werden, auch wenn KEINER der Ausübenden Mitglied dort ist. Wie topo rockbuerosueds Beitrag zitiert, kann auch bei Bands, in denen kein KSK Mitglied beteiligt ist, die KSA anfallen, nämlich dann, wenn die Band selbst als Veranstalter auftritt.

Bei nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit ist die KSK Pflicht für den MUSIKER nicht gegeben, da die Rentenversicherungsbeiträge ja aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit bereits abgeführt werden. Bei hauptberuflicher, künstlerischer Tätigkeit ist dies jedoch erforderlich.

Grüße
Marc
 
Bei nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit ist die KSK Pflicht für den MUSIKER nicht gegeben, da die Rentenversicherungsbeiträge ja aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit bereits abgeführt werden. Bei hauptberuflicher, künstlerischer Tätigkeit ist dies jedoch erforderlich.

Grüße
Marc

Ist das wirklich so?

Das Thema steht bei mir nämlich aktuell an, da ich einen GbR-Vertrag unterschreiben soll mit dem Argument, dass die KSK ansonsten 4,4% meiner Gage einbehält, obwohl ich eine hauptberufliche Tätigkeit ausübe und die Musik nur einen geringen Nebenerwerb darstellt.

Kennt sich da jemand genauer aus?
 
Die KSK behält von DEINER Gage nichts ein. Die Künstersozialabgabe muss der Veranstalter zahlen. Offiziell darf der Veranstalter die KSA nicht dem Musiker (bzw. anderen kreativen Auftragnehmern) aufbürden. Faktisch ist es natürlich Teil seiner Kalkulation.
 
Vielen Dank. Muß die Band (GbR) dann die Abgabe an die KSK entrichten, falls ich den GbR-Vertrag nicht unterschreiben sollte?
 
Allgemein: Wenn eine Band das Geschäftsmodell so wählt, dass ein Gastmusiker für jeden Auftritt einzeln beauftragt und abgerechnet wird, dann muss die Band für diesen Teil der Gage KSA zahlen, ja.

Edit: Dabei wird die KSA sogar doppelt fällig. Der Veranstalter zahlt die Gesamtgage an die Band und muss dafür KSA entrichten. In dem Moment, in dem Band nun ihren Gastmusiker einzeln ausbezahlt, ist sie selbst ein Auftraggeber, so dass die KSA auf diesen Teil der Gage erneut fällig wird.
 
4,4% ist der diesjährige Satz der KSA, daher dieser Satz. Richtig ist natürlich, was Beyme schreibt. Ich möchte zusätzlich noch einmal unterstreichen, dass für den Auftraggeber die KSA in jedem Fall fällig wird, egal ob der Künstler Mitglied in der KSK ist oder nicht.

Laut der gesetzlichen Regelung ist die KSA von jedem zu entrichten, der selbstständige Künstler engagiert. Das ist die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite ist es aber als Künstler gar nicht so einfach, Mitglied in der KSK zu werden und von der diesbezüglichen Krankeen- bzw. Rentenversicherung zu profitieren. Es muss eine Erwerbsgrenze von 3.900 EUR überschritten werden und die Tätigkeit muss dauerhaft und nicht nur vorübergehend angelegt sein.

Soviel zur Theorie. In der Praxis bezieht sich die KSK nach meinen eigenen Erfahrungen besonders bei nebenberuflich tätigen Künstlern gerne auf den Passus
(Quelle: Website KSK) "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.
Bei den meisten nebenberuflich Tätigen wird der "Lebensunterhalt" nämlich nach KSK Auslegung nicht mit der künstlerischen Tätigkeit verdient.

Somit wird für den Künstler von Seiten des Auftraggebers zwar bezahlt, er selbst hat aber keinerlei Nutzen davon, weil er wegen der Geringfügigkeit erst gar nicht in die KSK aufgenommen wird.

Man könnte der KSK unterstellen, die Mitgliederzahl möglichst klein halten zu wollen, um entsprechend weniger Berechtigte umfangreicher in den Genuss der Sozialleistungen kommen zu lassen. Muss man nicht, aaaber... man KÖNNTE... :D

Grüße
Marc
 
Zum Thema Fahrkosten (erste Seite dieses Freds):

Fahrkosten, die aufgrund der Bandgeschäfte entstehen (gemeinsame Fahrt zum Auftritt vom Proberaum aus)... sind Betriebskosten. (Wir fahren einen Bandbus)
Die wöchentlichen Fahrten zur Probe bzw. (vor Auftritten) zum Proberaum, stelle ich als Betriebsausgaben in meiner eigenen Steuererklärung den Einnahmen aus der Ausschüttung gegenüber. (Hier fahre ich mit dem Privatfahzeug)

Insofern haben beide Recht, es können Betriebskosten und persönliche Aufwendungen sein.

Und man kann es "Firmengründern" nicht oft genug sagen: sammelt Kostennachweise!
Als da wären: Bewirtungsquittungen, CD-Rohlinge für die Demos, neue Druckerpatronen, Parkhausquittungen, Verlängerungskabel aus dem Baumarkt, Briefmarken... etc etc...
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben