Eine Frage wie viele Personen müssen wir für eine GEsellschaft sein?
Reichen da 2 oder müssen es 3 sein also gibt es da Vorschriften?
Zwei sollten es schon sein, ansonsten macht es keinen Sinn.
Wie ist das wenn ein Musiker sich neues Equpment kauft bzw. einen deutlich längere anfahrt zu den Proben hat... kann man da was machen also den finanzell unterstützen und wie macht man sowas dann?
Das kann man - muss man aber nicht - im Vertrag regeln. Wir haben ne lange Zeit mal bei jeder Gage Fahrgeld verteilt, um tatsächliche Kosten gerecht abzufangen. Heute werden bei uns gefahrene km als Ausgaben für jeden einzelnen gegengerechnet.
Ansonsten ist es ja jedem freigestellt, wo er wohnt. Wenn einer meiner Mitmusiker morgen umzieht und plötzlich 100km weiter weg wohnt, darf das ja eigentlich nicht mein finanzielles Problem sein. Das muss aber jeder eine eigene Regelung finden.
Und was Anschaffungen angeht, ist ja bekannt, dass ein keyboarder deutlich höhere Kosten hat als der Sänger. Das könnte man abfangen, indem seine Beteiligung an den Kosten für die PA geringer sind, soweit man eine eigene finanziert und nicht ausschließlich mit Leih-PA fährt. Oder man erlässt ihm die Miete für den Proberaum.
@ninan:
Im Übrigen ist jeder Stammmusiker automatisch Mitglied der Gesellschaft, weil er dasselbe Ziel verfolgt. (Geld verdienen)
Sehe ich nicht so, und ist auch sicherlich nicht zwingend erforderlich. Beißt sich auch nicht mit der Definition:
Definition der GbR (§ 705 BGB)
"Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten."
In unserer GbR sind nur unser Drummer und ich Gesellschafter. Wir haben einen festen Gitarristen, der lediglich seine Gage erhält, und gemäß des GbR-Vertrages natürlich auch nicht haftet. Nichtsdestotrotz ist er genauso engagiert, was neue Songs, Proben und so angeht, er verfolgt ja im Grunde dasselbe Ziel. Außerdem ist er für das Licht auf der Bühne zuständig, was ihm auch persönlich gehört. Dafür bekommt er auch den gleichen Gagenanteil wie wir.
Für seine Gagen unterschreibt er uns Quittungen, die wir als Kosten gegenrechnen. Wie er das wiederum versteuert, ist seine Sache.