Rigging in Festzelten - Eine Grundsatzdiskussion

Korg
Korg
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"Jedes Johr em Winter, wenn et widder schneit, kütt dr Fastelovend (Anm. Fasching)", und damit sprießen auch die Festzelte jeglicher Art und Größe wie Unkraut aus dem Boden.

Und damit bin ich auch schon direkt beim Thema... mich interessieren Meinungen und
Vorgehensweisen - was ist noch tragbar, was grenzt an vorsätzliche Gefährdung?
Legal ist es in Zelten sowieso seltenst, denn mal ehrlich - meißtens hat man dann doch wieder eine
Hütte ohne offizielle Anschlagpunkte stehen. "Baubuch? - Weiß ich nich'..."

Ich rede hier nicht von 20m x 15m Zelten sondern schon von der Liga 60m x 30m aufwärts mit entsprechender Gibelhöhe und Besucherkapazität.
In den letzten Jahren habe ich mich mit vielen Zeltbauern unterhalten, mich nach Anschlagmöglichkeiten erkundigt, die Antwort war stets die gleiche.
"Statik für Anschlagpunkte gibts nicht, kannst aber in die Binder minimum 200kg einbringen - passiert nix und macht jeder."
Gut, dass Herr Korg nun nicht hingeht und etwas in die Pfetten hängt ist klar... die paar Nieten halten garnichts.
Fragt man nur ganz leise ob man etwas schriftliches haben könne ist ganz schnell Ruhe - Der Zeltbauer möchte die Verantwortung nicht tragen, verständlich.

Dem Problem Zelt haben sich schon manche Hersteller befasst, ich denke Tent Clamps sind bekannt, ansonsten: http://ultralite.eu/Ultralite_Zeltklemme.html?neu_nr=H&wa_id=402&art_id=ULTC70370B
Finde ich ganz spitze um einzelne LED-Kannen in Wandnähe zu hängen, dass wars aber dann auch schon mit meinem Mut.
Nun, Linearray und Fronttruss muss trotzdem irgendwie ins Dach - Stative fallen aufgrund der Stolpergefahr und der bei Karnevalsveranstaltungen
üblichen "Hupfdohlen" in Verbindung mit schwingendem Zeltboden weg.

Am Ende wirds dann doch irgendwie mit Tentclamps (wohlgemerkt in hoher Stückzahl, da hat so ein kleines Linearray dann schonmal zwei Anschlagpunkte + zwei Sicherungspunkte) gebrasselt.
Den Tent Clamps traue ich, ebenso den Bindern des Zeltes ansich, was mir Bauchschmerzen macht ist die Kederschiene.

Ich persönlich hänge inzwischen nur noch dass was ich für mich verantworten kann, und da ist einfach nach einzelnen
Lampen oder von mir aus auch noch leichten, einzelnen Delay-Boxen Ende... ich bin Lichtmann, kein Stuntman.

Wie haltet ihr es grade im Bezug auf Festzelte? Ich denke in die Verlegenheit dass etwas im Festzelt geflogen werden soll ist jeder schon einmal gekommen.
 
Eigenschaft
 
Ich würde mich auf jeden Fall vom Veranstalter schriftlich von jedweder Verantwortung freistellen lassen. Das ist ein absolutes Unding, dass die "Pappnasen" sich erst um nichts kümmern (gibt es Anschlagpunkte, Baubuch,...) und dann womöglich am Ende, wenn was passiert, mit dem Finger auf die zugemietete VA-Technik zeigen und sagen: "Dat ham die vom Lischt dohen jehange, do künne mer nix för..."

Wenn man wie ich nicht davon leben muss, ist das leicht gesagt, aber vielleicht muss man seine Kunden auch mal disziplinieren. Leicht gesagt, weil das natürlich mit dem Risiko verbunden ist, dass den Job in der nächsten Saison ein anderer kriegt.
 
kann man sich vom VA aus der Verantwortung nehmen lassen? Kann mir das schwer vorstellen. Schließlich bin ja ich die Fachkraft und muss wissen, was geht und was nicht, bzw. was sein darf und was nicht. Und sobald ich etwas anschlage, bin ich dafür verantwortlich.
Es scheint ja schon einige Zeit, "Mode" zu sein, Zelte für Gala´s etc. herzunehmen und die natürlich auch entsprechend mit Technik auszustatten. Da geht es nicht mehr drum, ob da irgendjemand eine Front - oder Backtruss reinhängt, da wird teilweise über die ganze Zeltlänge eine Truss gezogen, wo dann Licht und Ton dranhängen. Und das Ganze dann 3 mal (1x links vom Giebel, 1x Giebel, 1x rechts vom Giebel) Da hängt dann schon ein wenig Gewicht drin.
Da muss dann ja fast irgendwas schriftliches (Statik, Baubuch etc) vorhanden sein...
 
kann man sich vom VA aus der Verantwortung nehmen lassen? Kann mir das schwer vorstellen. Schließlich bin ja ich die Fachkraft und muss wissen, was geht und was nicht, bzw. was sein darf und was nicht. Und sobald ich etwas anschlage, bin ich dafür verantwortlich.
Klar, aber wenn man danach geht, muss man bei nicht vorhandenen Anschlagpunkten und Baubuch eigentlich seine Sachen wieder einpacken und sagen "geht nicht -> Ground Support". Ansonsten ist halt die Frage, ob man eine entsprechende Erklärung so formulieren kann, dass sie wasserdicht ist. So nach dem Motto "Ich bin vom örtlichen VA-Techniker darauf hingewiesen worden, dass eine vorschriftsmäßige Installation XYZ nicht möglich ist. Auf meinen ausdrücklichen Wunsch wird XYZ dennoch installiert, ich übernehme dafür die volle Verantwortung und stelle Fa. ABC frei..." Sinngemäß natürlich, eine juristisch saubere Formulierung ginge wohl anders.

Die Frage, die im Raum steht ist ja: Wie vermeidest du als VA-Techniker / Verleiher, dass du in einer Situation verantwortlich bist, die du selber wider besseres Wissen nicht verantworten kannst, die der Kunde aber ausdrücklich wünscht? Wenn die Verantwortung nicht übertragbar ist, würde ich mich an der Stelle nicht drauf einlassen.
 
Ich möchte hier mal die MVStättV mit in den Topf werfen da diese zu Verantwortung und Verpflichtung einiges hergibt.

Unter anderem regelt diese dass der Betreiber/Veranstalter die Verpflichtungen (eines Teilbereichs) an eine qualifizierte Person übergeben muss
wenn dieser selbst nicht über die nötige Qualifikation, Fachkentnisse und Erfahrung verfügt um seiner Verpflichtung im Sinne des Schutztziels nachzukommen.

Wenn man nun bedenkt das unsere Traverse im Dach eine potentielle Gefährdung für den Besucher darstellt und die MVStättV genau dieses
Schutzziel (Sicherheit des Besuchers) verfolgt lassen sich da schon Parallelen ziehen
 
bin da eher bei "korg" als bei "jens" (sorry *g*)
Ich kann z.B als Transporteur meinem Fahrer auch nicht eine schriftliche Erklärung einpacken, dass er auf den Sattel 50to packen kann, Verantwortung übernehme ich. Das funktioniert nicht. (mir ist gerade kein besseres Beispiel eingefallen).
Davon abgesehen, dass dies kein VA tun wird. Deswegen holt er sich ja Fachkräfte.
Für diesen Thread wären jene Personen interessant, die so was schon öfter gemacht haben. Die wissen, wie sowas in der Praxis abläuft.
 
bin da eher bei "korg" als bei "jens" (sorry *g*)
Ich kann z.B als Transporteur meinem Fahrer auch nicht eine schriftliche Erklärung einpacken, dass er auf den Sattel 50to packen kann, Verantwortung übernehme ich. Das funktioniert nicht. (mir ist gerade kein besseres Beispiel eingefallen).
Das stimmt schon - im Straßenverkehr ist aber IMHO auch etwas klarer als im VA-Bereich geregelt, wer die Verantwortung trägt (der Fahrer). Um bei dem Beispiel zu bleiben: Wenn der Fahrer 50t fahren soll, tut er gut dran zu sagen "Nee, Chef". Ist in der Praxis manchmal nicht so einfach...

Davon abgesehen, dass dies kein VA tun wird. Deswegen holt er sich ja Fachkräfte.
...dann sollte er aber auch auf die hören. Wenn die Fachkraft sagt "ohne Statik hänge ich hier nichts rein", dann muss der VA damit leben. Wenn sich die Verantwortung nicht "hochdelegieren" lässt, dann muss der VA sich überlegen, wie er's anstellt - oder was die Alternativen sind. Die Krux an der Sache sind ja eben die Veranstalter, die ihrerseits Vorgaben machen, die sach- und fachgerecht nicht zu erfüllen sind - und die sich auf den Schlips getreten fühlen, wenn man ihnen das mitteilt.
Kurz gesagt: Wäre ich Verleiher und müsste auf Folgeaufträge keine Rücksicht nehmen (weil ich am nächsten Tag in den Ruhestand gehe), dann würde ich auf so einer VA sagen: "Hier wird nichts geflogen - take it or leave it." Ggf. findet dann die VA nicht oder ohne Licht statt.

Für diesen Thread wären jene Personen interessant, die so was schon öfter gemacht haben. Die wissen, wie sowas in der Praxis abläuft.

Das wiederum ist richtig - von daher halte ich mich ab jetzt auch zurück. Ich hatte mich eingeklinkt, weil ich die generelle Haltung auch von anderen Gelegenheiten kenne und es mich jedesmal wieder auf die Palme bringt...
 
.Jens schrieb:
Klar, aber wenn man danach geht, muss man bei nicht vorhandenen Anschlagpunkten und Baubuch eigentlich seine Sachen wieder einpacken und sagen "geht nicht -> Ground Support".

Meiner Meinung nach ist genau dass die einzig richtige Vorgehensweise!!
Nun habe ich als eingekaufter Lichtmann aber genau wie du eine andere Sicht auf die Dinge wie die Rental Company.
Ich kriege Probleme wenn mir eine Veranstaltungsserie oder eine Tournee ausfällt, aber nicht bei einem oder zwei Tagen.
Da bin ich je nach Laune sogar noch ganz glücklich dass ich zuhause auf der Couch rumlümmeln kann.

Ob die Company (ich gehe mal vom Mittelstand aus) den Verlust einer Veranstaltung mit technischer Komplettausstattung, Personal,
möglicherweise sogar noch Künstlervermittlung so locker nimmt bleibt fraglich.
Vorallem da die Company als Ansprechpartner des Kunden dann auch noch als Buhmann darsteht.. außerdem
ist die Branche bekanntermaßen recht klein und auch Veranstalter / Vereinsvorsitzende kommunizieren untereinander.

Da ist der Firmenchef der rühmlicherweise solche Konstruktionen nicht baut (bauen lässt) schnell der "Fachidiot" und "Paragraphenreiter".
Schließlich ist doch nichts dabei, machen doch alle anderen genauso.

.Jens schrieb:
Im Straßenverkehr ist aber IMHO auch etwas klarer als im VA-Bereich geregelt, wer die Verantwortung trägt.
Grundsätzlich ist es schon recht festgelegt wer in welcher Konstellation welche Verpflichtung und Verantwortung zu tragen hat.
Die beiden Begriffe sind hier deutlichst zu trennen da teils zwar Verpflichtung, nicht jedoch Verantwortung delegiert werden kann.
Aus den Vorschriften direkt ist es allerdings nur mit viel Mühe zu interpretieren.
Ich habe hier zwar Lektüre und Praxisleitfäden zu dem Thema, muss mich aber auch erstmal wieder reinlesen.

puehringery schrieb:
Für diesen Thread wären jene Personen interessant, die so was schon öfter gemacht haben. Die wissen, wie sowas in der Praxis abläuft.
Äußerst interessant fände ich die Meinung eines Zeltbauers zu der Thematik, allerdings befürchte ich dass wir dieses Klientel nicht hier im Forum haben. :(
 

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