Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Auch in Österreich ist nur die "gewerbliche" Nutzung einer geschützten Marke durch nichtberechtigte eine Markenverletzung. Privat kann (leider) jeder nutzen was er will. Allerdings kann ein Plattformbetreiber festlegen, dass auch von Privatleuten fälschliche Nutzung von Marken anderer nicht geduldet und entsprechende Angebote entfernt werden. Ist mir mal als privater Verkäufer eines Nachbaus einer Rickenbacker Gitarre auf ebay so gegangen. Ich wurde von Anwälten der Markeninhaberin angeschossen und konnte das klären (bin ja selbst Patentanwalt), aber ebay hat meine Anzeige auf Basis der eigenen Nutzungsbedingungen trotzdem gelöscht.
Bei den Kleinanzeigen ist sowas auch von Privat unzulässig und wird gelöscht.
 
Man muss unterscheiden, was gesetzliche Bestimmungen sind und was Nutzungsbedingungen sind. Bei kleinanzeigen und auch bei ebay (hier heißt das Programm "VeRI", das ich für meine Mandanten auch beruflich nutze, allerdings eben nur gegen gewerbliche Anbieter, die Marken meiner Mandanten verletzen; alle Marken meiner Mandanten sind bei "VeRI" registriert) erfolgen Löschungen bei Beanstandungen durch nachgewiesene Markeninhaberschaft, weil sich die Plattformen keinen Angriffen gegen sie wegen Markenverletzung aussetzen. Die Prüfung der rechtmäßigen Ansprüche überlassen sie ggf. Gerichten.

vom österreichischen Bundeskanzleramt
Ich bin nicht böse :prost: . In Österreich ist die Situation für den Laien nicht einfach zu durchschauen und das Bundeskanzleramt ist eigentlich nur für die Veröffentlichung der Gesetzestexte zuständig, und nicht für deren Bedeutungsklärung (da ist nur das österreichische Patentamt zuständig) und schon gar nicht für Rechtsberatung (die ist auch in Österreich nur Anwälten erlaubt) - insofern ist die zitierte Aussage höchst beanstandungswürdig.
Ferner ist richtig, dass ich deutscher und europäischer Patent- und Markenanwalt bin; allerdings gehören zu meiner Ausbildung und Prüfung auch fundierte Kenntnisse u.a. im österreichischen Recht im Rahmen dessen, was alles zum geistigen Eigentum und gewerblichen Rechtschutz gehört. Außerdem bin ich seit 30 Jahren sowohl für Mandanten in Österreich als auch für österreichische Mandanten tätig ;).


Richtig ist, dass das österreichische Markengesetz eine etwas schwammige Formulierung enthält, wem die Nutzung einer eingetragenen Marke gesetzlich erlaubt ist. Eindeutige Klärung bringt aber das "europäische Markengesetz", das auch für Österreich als Mitglied der EU bindend ist und im Zuge dessen Harmonisierung die nationale Rechtsprechung identisch gebunden ist. Und das "europäische Markengesetz" verbietet nur die unberechtigte Nutzung im geschäftlichen Verkehr, dem der private Verkäufer per Definition als Verkäufer nicht angehört (ich weiß, viel juristisches Gelaber, aber das ist halt das Thema) .

Natürlich ist es zumindest fair, wenn man auch als Privatperson nicht durch falsche Markenbenutzung einen falschen Eindruck erweckt, so dass Deine Haltung absolut löblich ist :prost:.
 
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Interessant, davon htte ich nun auch noch nichts gehört. Neben der reinen Nutzung der Marke - die natürlich beim Verkauf einer Gitarre mit unechtem Logo immer gegeben ist - muss maber sicher auch in Österreich die Frage einer Täuschung im Auge behalten.

Da dürfte wohl wie hier gelten, dass auch Privatleute einen Fake nicht als echt anbieten dürfen, wenn er ihnen bekannt ist. Und wenn die ersten Hinweise eintrudeln, kann man mMn schon verlangen, dass ein Verkäufer sich da schlau macht.

Gruß, bagotrix
 
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Jo. In Ö der Paragraph 146 und 147 des StGB. Kann hier schnell sehr bitter werden für den Verkäufer.
 
[...]
Eine Gibson ist es wohl schon, dann aber ein Grauimport, bei dem...
[...]
Die Bilder sind schon mal übelst, erst recht angesichts der völlig absurden Preisvorstellung[...]
Grauimport ist korrekt. Und anhand dieser mikrigen Photos würde ich keine 500€ für ausgeben.
 
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gesehen auf https://www.facebook.com/marketplace/item/1090348109949159/ für 500,- €:
"Verkaufe hier meine Gibson Les Paul Junior faded Cherry. Verbaut sind ein wraparound tailpiece und ein Single P90 Pickup. Die Gitarre befindet sich in einem guten Zustand"
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-> ist das ein fragwürdiges Angebot? Ich kenne mich nicht aus, der Preis kommt mir niedrig vor, aber die Gitarre interessiert mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
genau das ist die Frage
 
Vielleicht kennt der Verkäufer die Preisentwicklung nicht. Vor wenigen Jahren war das der Neupreis.
 
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Seltsame Anzeige:


Diese Gitarre ist ausverkauft auf ca.80 Stück limitiert und kostete bei Gibson 20.990,--.
Das kann doch nur Betrug sein!

Seine 63er Firebird in gutem Zustand um ca.5.000,-- ist doch auch ein Scherz!
Die Korina V ist auch recht günstig angeboten, aber da sind drei Stück aus dem offiziellen Gibson Demo Shop mit Rabatt um ca.6000,-- in den letzten Wochen nicht verkauft worden. Daher scheint das im Rahmen.
Komisch und verdächtig bleibt es aber.
 
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Der Shop ist deaktiviert ;)
 
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Hier werd anscheinend eine lefthand Chibson Verkauft kopfplatten Schriftzug hat man schon auf dem foto verdeckt .

 
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Ist doch korrekt, weil auch nicht behauptet wird, dass es eine Gibson Gitarre ist. Es steht ja auch im Text: "Replica mit GXXXXN Headstock "

Natürlich hätte der Anbieter den Schriftzug so abdecken können, dass gar nicht zu erkennen ist, welches Label drauf ist, so dass als Verwerflichkeit bleibt, dass er sich unterstellen lassen muss, dass er darauf spekuliert, dass jemand ohne Kenntnisse meinen könnte, ein super Schnäppchen zu machen.

Aber letztlich bei dem Preis wird auch niemandem ein Schaden entstehen ;) .
 
Und trotzdem ist das Anbieten eines solchen Plagiats nach den Grundsätzen bei den Kleinanzeigen nicht erlaubt.
 

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