Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Auch in Österreich ist nur die "gewerbliche" Nutzung einer geschützten Marke durch nichtberechtigte eine Markenverletzung. Privat kann (leider) jeder nutzen was er will. Allerdings kann ein Plattformbetreiber festlegen, dass auch von Privatleuten fälschliche Nutzung von Marken anderer nicht geduldet und entsprechende Angebote entfernt werden. Ist mir mal als privater Verkäufer eines Nachbaus einer Rickenbacker Gitarre auf ebay so gegangen. Ich wurde von Anwälten der Markeninhaberin angeschossen und konnte das klären (bin ja selbst Patentanwalt), aber ebay hat meine Anzeige auf Basis der eigenen Nutzungsbedingungen trotzdem gelöscht.
Bei den Kleinanzeigen ist sowas auch von Privat unzulässig und wird gelöscht.
 
Man muss unterscheiden, was gesetzliche Bestimmungen sind und was Nutzungsbedingungen sind. Bei kleinanzeigen und auch bei ebay (hier heißt das Programm "VeRI", das ich für meine Mandanten auch beruflich nutze, allerdings eben nur gegen gewerbliche Anbieter, die Marken meiner Mandanten verletzen; alle Marken meiner Mandanten sind bei "VeRI" registriert) erfolgen Löschungen bei Beanstandungen durch nachgewiesene Markeninhaberschaft, weil sich die Plattformen keinen Angriffen gegen sie wegen Markenverletzung aussetzen. Die Prüfung der rechtmäßigen Ansprüche überlassen sie ggf. Gerichten.

vom österreichischen Bundeskanzleramt
Ich bin nicht böse :prost: . In Österreich ist die Situation für den Laien nicht einfach zu durchschauen und das Bundeskanzleramt ist eigentlich nur für die Veröffentlichung der Gesetzestexte zuständig, und nicht für deren Bedeutungsklärung (da ist nur das österreichische Patentamt zuständig) und schon gar nicht für Rechtsberatung (die ist auch in Österreich nur Anwälten erlaubt) - insofern ist die zitierte Aussage höchst beanstandungswürdig.
Ferner ist richtig, dass ich deutscher und europäischer Patent- und Markenanwalt bin; allerdings gehören zu meiner Ausbildung und Prüfung auch fundierte Kenntnisse u.a. im österreichischen Recht im Rahmen dessen, was alles zum geistigen Eigentum und gewerblichen Rechtschutz gehört. Außerdem bin ich seit 30 Jahren sowohl für Mandanten in Österreich als auch für österreichische Mandanten tätig ;).


Richtig ist, dass das österreichische Markengesetz eine etwas schwammige Formulierung enthält, wem die Nutzung einer eingetragenen Marke gesetzlich erlaubt ist. Eindeutige Klärung bringt aber das "europäische Markengesetz", das auch für Österreich als Mitglied der EU bindend ist und im Zuge dessen Harmonisierung die nationale Rechtsprechung identisch gebunden ist. Und das "europäische Markengesetz" verbietet nur die unberechtigte Nutzung im geschäftlichen Verkehr, dem der private Verkäufer per Definition als Verkäufer nicht angehört (ich weiß, viel juristisches Gelaber, aber das ist halt das Thema) .

Natürlich ist es zumindest fair, wenn man auch als Privatperson nicht durch falsche Markenbenutzung einen falschen Eindruck erweckt, so dass Deine Haltung absolut löblich ist :prost:.
 
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Interessant, davon htte ich nun auch noch nichts gehört. Neben der reinen Nutzung der Marke - die natürlich beim Verkauf einer Gitarre mit unechtem Logo immer gegeben ist - muss maber sicher auch in Österreich die Frage einer Täuschung im Auge behalten.

Da dürfte wohl wie hier gelten, dass auch Privatleute einen Fake nicht als echt anbieten dürfen, wenn er ihnen bekannt ist. Und wenn die ersten Hinweise eintrudeln, kann man mMn schon verlangen, dass ein Verkäufer sich da schlau macht.

Gruß, bagotrix
 
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Jo. In Ö der Paragraph 146 und 147 des StGB. Kann hier schnell sehr bitter werden für den Verkäufer.
 

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