"Sicherheit" von Lasern der KLasse 2

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phisky
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Hallo,

ich persönlich besitze keinen Laser, habe aber gerade wieder Fotos von einer Party gesehen, wo Lasergeräte ins Publikum gerichtet sind.

Kann man sich sicher sein, dass handelsübliche Partylaser (der Klasse 2) sich schnell genug bewegen, sodass es nicht möglich ist, dass der Strahl länger als 0,25 sec in die Augen strahlt?

Gruß,
Philipp
 
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Hallo Philipp,

hier der Auszug der BGV B2:

Klasse 2:
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400 nm bis 700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1.

Anmerkungen:
Für kontinuierlich strahlende Laser der Klasse 2 beträgt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) Pgrenz = 1 mW (bei C6 = 1).

Das ist eine Forderung, demzufolge muß der Laser eine entsprechende Einrichtung haben, dies zu gewährleisten.

Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung, d. h. bei Einwirkungsdauern bis 0,25 s nicht gefährdet. Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass weder ein absichtliches Hineinschauen für die Anwendung über längere Zeit als 0,25 s noch wiederholtes Hineinschauen in die Laserstrahlung bzw. spiegelnd reflektierte Strahlung erforderlich ist.
Vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher sollte man, falls Laserstrahlung der Klasse 2 ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden.


Meine Anmerkung zum letzten Satz:
da es sich um sichtbare Strahlung handelt, wir von der Strahlung geblendet werden, sie ist also unangenehm, wird hoffentlich keiner eine lange Zeit absichtlich in den Strahl schauen.
 
ich persönlich besitze keinen Laser, habe aber gerade wieder Fotos von einer Party gesehen, wo Lasergeräte ins Publikum gerichtet sind.
Tja, leider eine zunehmende Unsitte...

Kann man sich sicher sein, dass handelsübliche Partylaser (der Klasse 2) sich schnell genug bewegen, sodass es nicht möglich ist, dass der Strahl länger als 0,25 sec in die Augen strahlt?
Wenn der Laser wirklich nur Klasse 2 ist, ist es relativ egal, wie schnell oder langsam der sich bewegt. Um Klasse 2 zu erhalten (für das Gerät als solches), darf der Laser nicht mehr als 1mW Leistung haben - das ist z.B. die Klasse, in die auch Laserpointer fallen, bei denen ja auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie mit einer definierten Geschwindigkeit bewegt werden. Klasse 2 ist einigermaßen sicher, solange nicht jemand bewusst Unfug damit anstellt.

Das Problem ist eher, dass "handelsübliche Partylaser" in aller Regel eben mehr Leistung haben (meist um den Faktor 100 bis 1000!), und damit bereits in die höchste oder zweithöchste Laserklasse (3B oder 4) fallen - und mit denen kann man wirklich Unheil anrichten. Bei diesen Laserklassen lässt sich auch nicht durch Maßnahmen am / im Gerät allein ausreichend sicherstellen, dass nichts passiert - da müssen weitere Maßnahmen die Aufstellung, Abgrenzung des Publikumsbereichs etc. dazukommen.

Die Crux an der Sache ist, dass Laser, die sicher wären (Klasse 2, vielleicht mit Einschränkungen noch 3R), leider selbst in abgedunkelten Räumen kaum als Showlaser taugen, weil man den Strahl bei den kleinen Leistungen von der Seite kaum noch sieht...
 
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