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Song auf Hochzeit covern

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Hallo ihr Lieben,

Ich habe im Netz ein super schönes Lied von zwei Mädels gefunden, welches ihr erster eigener Song ist. Meine Frage lautet nun, darf ich das Lied auf der Hochzeit von meiner besten Freundin singen, ohne das ich Probleme bekomme?
Habe schon ähnliches gefunden aber noch nicht die wirklich richtige Antwort.
Möchte mit dem Lied weder Geld verdienen, noch es ner Plattenfirma oder so vorspielen. Möchte es einfach nur gern auf dieser einen Hochzeit spielen.

Danke für eure Antworten!
 
Eigenschaft
 
Wenn es eine Eigenkomposition der beiden Mädels ist, dann schreib sie doch über's Netz an, ob sie dir erlauben, den Song in einem privaten Rahmen zu singen.
Es kommt halt auch drauf an, ob der Song bei der Gema gemeldet ist ...
 
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Wenn die Hochzeit im rein privaten Rahmen stattfindet, kannst Du covern, was Du möchtest. Von Halleluhjah bis Megametallicadeath :rolleyes:. Siehe auch das Erklärbärvideo der GEMA. Aber vielleicht möchtest Du Dich ja bei den Urheberinnen in irgend einer Form erkenntlich zeigen, weil sie einen so schönen Song geschaffen haben. Das musst Du ganz alleine entscheiden.
 
Du kannst auch jeden beliebigen Song covern und öffentlich aufführen, selbst wenn Du dafür Geld bekommst. Denk mal an die vielen Coverbands, die regelmäßig auf allen möglichen Bühnen und Veranstaltungen unterwegs sind. Stell Dir mal vor, die müssten jeden Komponisten vorher um Erlaubnis fragen.
 
Du kannst auch jeden beliebigen Song covern und öffentlich aufführen, selbst wenn Du dafür Geld bekommst. Denk mal an die vielen Coverbands, die regelmäßig auf allen möglichen Bühnen und Veranstaltungen unterwegs sind. Stell Dir mal vor, die müssten jeden Komponisten vorher um Erlaubnis fragen.

Nur, wenn sie lizenziert sind (GEMA-Abgabe). Dazu müssen sie natürlich überhaupt lizenzfähig (bei GEMA oder einer Partnergesellschaft registriert) sein. Das scheint in diesem Fall nicht so zu sein. Da muss man dann tatsächlich direkt bei den Urhebern nachfragen (das gilt für alle nicht bei einer Verwertungsgesellschaft registrierten Songs). Die Lizenzgebühr muss übrigens der Veranstalter entrichten. Hochzeiten gelten oft (nicht immer) als öffentliche Veranstaltungen. Nur rein private Veranstaltungen (jeder kennt jeden) sind lizenzfrei.
 
Nur rein private Veranstaltungen (jeder kennt jeden) sind lizenzfrei.

So weit ich weiß, trifft "jeder kennt jeden" nicht als Merkmal einer privaten Veranstaltung zu. Es geht um eine "innere Verbundenheit", d.h. auf Oma Ernas Geburtstag muss Susie nicht mit Fritz bekannt sein, beide müssen aber die Oma kennen. Des weiteren muss der Teilnehmerkreis "abgegrenzt" sein, d.h. es darf nicht jeder teilnehmen (der z.B. eine Eintrittskarte gekauft hat).

Wenn Die Oma also z.B. ihre Freunde und ihre Familie in ihr Wohnzimmer zum Geburtstag einlädt und sonst niemanden, dann darf der Enkel ganz privat ohne Gema ein Coverkonzert geben.
 
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Stimmt!
Es muss ein "Gefühl der privaten Verbundenheit" vorhanden sein. Bei Freunden von Freunden ist das nicht mehr der Fall. Ansonsten können das natürlich schon sehr viele Personen sein (alle Verwandten beider Seiten; in einem Fall waren es 600 Personen auf einer türkischen Hochzeit - das wurde von einem Gericht als Privatveranstaltung bewertet)
 

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