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Song bei GEMA anmelden auch wenn geklaut?

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masked
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Hi Leute, seit dem meine Band tot ist und wir unsere Lieder von den digitalen Plattformen alle gelöscht haben, beschäftigt mich die Frage was mit unseren Liedern passiert nach dem wir sie von allen digitalen Plattformen gelöscht haben und sie nicht mehr zu hören sind aber vielleicht jemand sich die Lieder damals illegal geladen hat oder noch im Ohr hat und diese nun unter seinen Namen bei der GEMA anmeldet? Sehr hypothetische Frage ich weiss, jedoch besteht derzeitig für mich ein gerechtfertigter Verdacht... Sollte er ihn bei der GEMA anmelden würde der Song ja von eben dieser unter seinen Namen geschützt werden, ich weiss Urheberrecht ist höher als das Streitrecht der GEMA aber inwiefern kann man das dann noch nachweisen bzw. wie sehen die Chancen aus wenn es zu einem Konflikt kommt ?


Hoffe ihr könnt mir helfen..

Lieben Gruß in die Community
 
Eigenschaft
 
erstmal würde ich mich vergewissern dass die werke tatsächlich angemeldet wurden. es gibt tausende songs mit dem selben namen. nicht dass da ein fass aufgemacht wird, dass sich hinterher als luftnummer rausstellt.

ansonsten:
bei der GEMA melden, einspruch einlegen, die frieren erstmal alles ein bis die lage eindeutig ist.
anschließend mit der gegenpartei die urheberschaft klären, notfalls mit anwalt oder per gericht. dann mit der entscheidung zur GEMA gehen und alles weitere ausmachen (werke wieder abmelden, Ausschüttungen fordern, ...)
 
danke für die schnelle Antwort,
ok aber wie sieht es aus wenn wir die Songs halt nie angemeldet haben und auch nicht sofort davon erfahren ? Klar ist das jetzt voll überzogen aber sagen wir mal gesetz den Fall ich hör das Lied eines Tages im Radio oder in den Charts und merke dann das ich das Lied vor 1-2 Jahren geschrieben habe..? Was dann ? Ist es dann immer noch so einfach das ganze Zeug mit der Gema durchzuziehen ??

Liebe Grüße
 
Was dann ? Ist es dann immer noch so einfach das ganze Zeug mit der Gema durchzuziehen ??
Die Gema schützt deine Songs nicht. Das ist immer eine ganz gewöhnliche Urheberrechtsklage. Dabei ist es auch egal wie lange es gedauert hat bist du davon erfahren hast, wichtig ist dass du beweisen kannst dass der Song von dir kommt.

Aber wenn, dann freue dich. Ich meine, du schreibst einen Song, jemand anders nimmt den, stickt Unmengen an Geld, Beziehungen und Wissen hinein um daraus einen Hit zu machen und du kannst dir schön deine Anteile heraus klagen ohne selber einer der schwierigen Teile an "ich habe einen Hit" gemacht haben zu müssen.
Und genau deswegen wird das nie vorkommen.
 
Hallo,
Warum habt ihr denn alles gelöscht?
Die Veröffentlichung im Internet beweist zumindest das Vorhandensein der Stücke zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Und wenn Du so von der hittauglichkeit überzeugt bist, warum wurden die Songs dann nicht angemeldet?
Nach zwei Jahren den Nachweis zu erbringen wird erheblich schwieriger werden, also mMn die Songs am Besten wieder irgendwo hochladen, dann ist zumindest der jetzige Zeitpunkt nachzuvollziehen.

Gruss Schnirk
 
ist auch alles mehr rein hypothetisch gemeint, also jetzt nicht zu viel reininterpretieren.. waren teils auch einfach interessenfragen ;)

Lg
 

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