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Songs bis 50 Jahre geschützt?

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leo.mt
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Stimmt das, das Songs die älter als 50 Jahre frei gesampelt werden können wenn diese selbst eingespielt sind?
 
Eigenschaft
 
Die gesetzliche Schutzfrist für das Werk als solches gilt 70 Jahre ab dem Tod des letzten beteiligten Urhebers.

Allerdings bestehen die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme 50 Jahre ab dem Erscheinen des Tonträgers, so dass bei der Verwendung aus urheberrechtlicher Sicht inzwischen gemeinfreier Werke als Sample trotzdem Ansprüche aufgrund noch bestehender Leistungsschutzrechte seitens der Verlage bzw. Tonträgerhersteller bestehen können.

Beispiel: Der letzte beteiligte Urheber eines Werkes verstirbt im Jahr 1940. Das Werk wird gemeinfrei am 01.01.2011. Das betreffende Werk wird unbearbeitet im Jahr 1990 industriell auf CD vervielfältigt und verbreitet. Obwohl das Werk schon 30 Jahre gemeinfrei ist, bestehen die Leistungsschutzrechte an der Aufnahme (wahrgenommen in Deutschland durch die GVL) noch bis zum Ablauf des Jahres 2040!

Grüße
Marc
 
ah thx

d. h. ich kann alles sampeln bei dem der Künstler vor 1939 gestorben ist und kein anderer vor mir schon geremixed hat?
 
Hm, wenn die Aufnahme und VÖ des Tonträgers, den Du zum Samplen verwenden willst, vor 1960 war, dann ja.
 
aber es darf keiner vor mir den Song nach 1960 geremixed haben? Hab ich das also richtig verstanden?
 
wer oder wieviele leute das geremixed haben ist wurst. du darfst nur aufnahmen samplen, die vor 1960 entstanden sind, da alle späteren noch leistungsschutzrechtlich geschützt sind.
 

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