Wobei dann die Frage ist, wo die Liebhaberei aufhört und eine Gewinnerzielungsabsicht beginnt, also ob es da irgendwelche Richtwerte gibt.
na! wenn man Gewinn erzielen WILL und das auch TUT.
ansonsten, hier oft geschrieben und noch öfter wiederholt:
Exakte vollständige Buchführung ist Pflicht! Sauber alle Einnahmen den Ausgaben (da gehören auch Fahrgeld, etc. dazu) gegenüberstellen und griffbereit abheften/speichern.
Wenn das Finanzamt nachfragt legt man das zeitnah vor, die begutachten und entscheiden. Selbst bei Semi-Profis kommt am Ende oft kein Gewinn raus, weil einfach zu viel Geld in Instrumente, Ersatzteile, Reparatur/Wartung, Zubehör, Noten, Proberaum, etc. geflossen ist.
Aber Buchführung ist wichtig, sonst hält das FA den großen Daumen dran und schätzt, meist nicht zu ihren Ungunsten - die Beweislast liegt beim Musiker.
Ich sehr persönlich würde die Spenden auch auf der Gewinnseite ansetzen, Eigenbeleg ausstellen und gut.
Wenn der Hut rumgeht und es reicht gerade mal für eine Bratwurst und zwei Bier, dann sind das Spesen...
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genauso wesentlich ist die Klärung der Frage, wer ist der Veranstalter, wer ist GEMA-pflichtig - da kann am Ende ein dicker Hammer nachkommen.
Z.B. Konzert in einer Kirche mit 300 Plätzen, bei 20 Zuhörern, Veranstalter ist der Musiker..., pffff !!