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Spenden versteuern?

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waldgyst
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Wie ist das eigentlich, wenn man keinen Eintritt fürs Konzert verlangt, aber um eine Spende am Ausgang bittet? Muss man das dann beim Finanzamt angeben und versteuern? Wenn ja, wäre es ja kaum überprüfbar, ob und wie viel tatsächlich im Körbchen gelandet ist.:gruebel:
 
Eigenschaft
 
Ich vermute, dass es weniger entscheidend ist, ob die Einnahme nun als Eintritt oder Spende deklariert wird. Einnahme ist Einnahme.

Es wird wohl darauf ankommen, ob der Künstler unternehmerisch tätig ist und langfristig Gewinnerzielungsabsicht hat. Wenn das Treiben des Künstlers im Gegensatz dazu sowieso Liebhaberei ist, dann interessiert sich das Finanzamt nie für die Einnahmen. Es handelt sich dann nicht um eine steuerpflichtige Einkommensart.
 
Wobei dann die Frage ist, wo die Liebhaberei aufhört und eine Gewinnerzielungsabsicht beginnt, also ob es da irgendwelche Richtwerte gibt.
 
Ich denke, dass solange Equipment, sowie die Kosten für den Proberaum deutlich über den Einnahmen liegen - was bei den Meisten ja wohl eindeutig der Fall ist - dann sollte es Liebhaberei sein.
 
Wobei dann die Frage ist, wo die Liebhaberei aufhört und eine Gewinnerzielungsabsicht beginnt, also ob es da irgendwelche Richtwerte gibt.
na! wenn man Gewinn erzielen WILL und das auch TUT.

ansonsten, hier oft geschrieben und noch öfter wiederholt:
Exakte vollständige Buchführung ist Pflicht! Sauber alle Einnahmen den Ausgaben (da gehören auch Fahrgeld, etc. dazu) gegenüberstellen und griffbereit abheften/speichern.

Wenn das Finanzamt nachfragt legt man das zeitnah vor, die begutachten und entscheiden. Selbst bei Semi-Profis kommt am Ende oft kein Gewinn raus, weil einfach zu viel Geld in Instrumente, Ersatzteile, Reparatur/Wartung, Zubehör, Noten, Proberaum, etc. geflossen ist.

Aber Buchführung ist wichtig, sonst hält das FA den großen Daumen dran und schätzt, meist nicht zu ihren Ungunsten - die Beweislast liegt beim Musiker.

Ich sehr persönlich würde die Spenden auch auf der Gewinnseite ansetzen, Eigenbeleg ausstellen und gut.
Wenn der Hut rumgeht und es reicht gerade mal für eine Bratwurst und zwei Bier, dann sind das Spesen...

- - - aktualisiert - - -

genauso wesentlich ist die Klärung der Frage, wer ist der Veranstalter, wer ist GEMA-pflichtig - da kann am Ende ein dicker Hammer nachkommen.
Z.B. Konzert in einer Kirche mit 300 Plätzen, bei 20 Zuhörern, Veranstalter ist der Musiker..., pffff !!
 
Die Frage hat mit Gewinn und GEMA und Kosten und Einnahmen und Liebhaberei oder nicht nix zu tun.
Voraussetzung ist dass wir hier über einen gemeinnützigen Verein e.V. sprechen der z.B. die Kultur am Ort fördert.
Aus eigener Erfahrung:
wir (Blasorchester, gemeinnütziger Verein e.V.) machen jedes Jahr ein großes Jahreskonzert.
Das jahrelange Konzept war mit Eintrittsgeld. Das musst du versteuern, logo. Kann theoretisch auch nachgeprüft werden anhand der Größe des Saals, der Sitzplätze etc. - darüber gibts also keine Diskussion.
Bis dann mal der Kassierer des Vereins........ auf die Idee gekommen ist, das Konzert eintrittsfrei zu machen und am Ausgang eine Spendenkasse auf freiwilliger Basis aufzustellen. Mit folgenden Hintergedanken: es müssen keine kostenlosen "VIP"-Eintrittskarten mehr verteilt werden, es kommen mehr Besucher und diese Spenden sind steuerfrei (Frage damit beantwortet?). Auf Wunsch werden selbstverständlich auch Spendenquittungen ausgestellt.
Es funktioniert. :) Die seither eintrittsfreien VIPs geben trotzdem ihren Obolus und viele spenden deutlich mehr als die seitherigen 5 Euro Eintritt....
d.h. der Nebeneffekt ist: die Spendenkasse ist DEUTLICH höher gefüllt als die bisherige Eintrittskasse.
Versteuert werden nach wie vor selbstverständlich die Einnahmen aus dem Catering.

Ich sag hier nur wie wir das machen - und seltsamerweise haben wir schon einige Nachahmer gefunden.
 
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Die Frage hat mit Gewinn und GEMA und Kosten und Einnahmen und Liebhaberei oder nicht nix zu tun.
Voraussetzung ist dass wir hier über einen gemeinnützigen Verein e.V. sprechen der z.B. die Kultur am Ort fördert.

Ich habe das Eingangsposting so verstanden, dass es sich im Modelfall um eine Allerweltsband handelt und nicht um einen gemeinnützigen Verein. Da geht es dann schon um Kosten und Einnahmen und Liebhaberei, denke ich.
 
und ich beim Eingangsthread von Akkordeon-Solo ausgegangen...:D
natürlich nicht gemeinnützig und damit auch nicht steuerfrei.

vielleicht werden wir diesbezüglich noch aufgeklärt?!:)
 
Hallo ihr beiden,
die Frage bezieht sich auf kleine Ensembles/Bands, z.B. 3-6 Mann ohne Gemeinnützigkeit.
Gruß waldgyst
 
womit wir wieder beim alten Thema Gbr wären...
Egal, die Buchführung bleibt, egal ob für Einzelmusiker oder in diesem Falle für eine Gruppe und die Steuerpflicht bleibt auch. Natürlich nur sofern überhaupt relevant!

Ich (persönlich) habs nicht nötig, dem FA/Staat/Allgemeinheit was vorzuenthalten, aber ich bin auch für niemanden Kindermädchen...:)
 
die Frage bezieht sich auf kleine Ensembles/Bands, z.B. 3-6 Mann ohne Gemeinnützigkeit.
Dann musst du versteuern.
Einen anderen Tipp können und dürfen wir an der Stelle nicht geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich (persönlich) habs nicht nötig, dem FA/Staat/Allgemeinheit was vorzuenthalten, aber ich bin auch für niemanden Kindermädchen...:)
Du scheinst mich falsch verstanden zu haben. Mir ging es nicht darum, Steuern zu hinterziehen, sondern um die Frage, ob Spendeneinnahmen überhaupt versteuert werden müssen. Aber das haben wir ja nun geklärt.
Die Bemerkung mit dem Kindermädchen verstehe ich nicht ganz. Wenn du keine Lust hast, hilfreiche Antworten zu geben, zwingt dich ja niemand.

Ansonsten dir und allen anderen danke für die nützlichen Tipps!
 
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