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Spezielles Youtube-Problem

Insane
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Hallo Leute,

nehmen wir mal an, eine Band schmeißt ihren Sänger raus, kurz bevor ihr neues Album - mit eben diesem Sänger - erscheinen sollte. Da der Release schon geplant war, wurde schon ein Teaser zum Album zurechtgeschnitten und es gibt schon einen Livemitschnitt der Songs. Diese Inhalte hat er dann bei Youtube über seinen Kanal veröffentlicht. In dieser Phase ist dann irgendwas passiert, weshalb der Sänger rausgeschmissen wurde. Das Album wird deshalb in dieser Form nicht mehr veröffentlicht. Stattdessen gibt es einen neuen Sänger, mit dem die Songs textlich komplett überarbeitet werden sollen um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt offiziell über ein Label zu veröffentlichen. Jetzt gibt es aber das Problem, dass der Ex-Sänger das alte Material nicht aus seinem Youtube Channel löschen möchte.

Wie sähe es in einem solchen Fall aus Sicht des Urheberrechts aus? (angenommen der Sänger hatte KEINEN Einfluss auf die Musik/das Inrtsumental, dafür aber 100% auf den Text)?

Fall das Urheberrecht in diesem Fall nicht greift, gibt es andere Gesetze, die der Band Recht geben würden?

Wie könnte man auf Youtube zugehen, um das Problem zu lösen?

Wie würdet ihr das Problem lösen?

Ist es ratsam das Label "vorzuschicken"?
 
Eigenschaft
 
Die Band könnte auch einfach auf gut Glück eine Copyright Beschwerde bei YouTube machen. Dort wird bestimmt nicht jeder Fall peinlichst geprüft und nach Verträgen und sonst was gefragt. Wenn der Sänger nur einen privaten Kanal hat, der nicht als Band Kanal gestartet ist / immer noch dieser ist, dürften die Chancen nicht gering sein, vorausgesetzt die Band beschwert sich mit ihrem "richtigen" Band Kanal, der auch schon was länger existiert und auch entsprechendes Material hochgeladen hat. Schaden kann es nicht
 
für die Veröffentlichung benötigt man die Einwilligung aller Miturheber, da das Werk damals aber offenbar mit der zustimmung aller beteiligten veröffentlicht wurde, lässt sich das nun nicht wieder zurücknehmen.

auch für die verwertung bzw. nutzung des werkes benötigt es nach §8 (2) UrhG ebenfalls die zustimmung aller miturheber. jedoch steht dort auch, dass diese nutzung nur unter bestimmten voraussetzungen verweigert werden darf. das heißt solange der sänger die veröffentlichung auf seinem youtube-kanal nicht dazu nutzt, um die band zu diskreditieren oder sonstiges anzustellen, hat man da wenig handhabe.

das einzige, womit man dem sänger vielleicht ein wenig kontra geben könnte, wäre §32 UrhG, nach der jedem urheber eine angemessene vergütung für die nutzung seiner werke zusteht. da der sänger bzw. youtube das werk auf der videoplattform nutzt (egal ob die damit geld verdienen oder nicht), können die anderen urheber vom sänger bzw. youtube eine vergütung verlangen. was da angemessen ist (vermutlich wenige cent, wenn überhaupt), ist dann wieder eine andere frage.
 
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das einzige, womit man dem sänger vielleicht ein wenig kontra geben könnte, wäre §32 UrhG, nach der jedem urheber eine angemessene vergütung für die nutzung seiner werke zusteht. da der sänger bzw. youtube das werk auf der videoplattform nutzt (egal ob die damit geld verdienen oder nicht), können die anderen urheber vom sänger bzw. youtube eine vergütung verlangen. was da angemessen ist (vermutlich wenige cent, wenn überhaupt), ist dann wieder eine andere frage.

Knapp ein Drittel Cent pro View ist doch die Hausmarke, die die GEMA gerne bei YouTube durchdrücken will, das ist doch eine Orientierung. Zwar ist das speziell bei YouTube eben noch umstritten, aber ansonsten gelten doch alle GEMA-Tarife automatisch als angemessen im Sinne ds UrhG.
 
Oder ganz gefinkelt:
Natürlich könnten die verbliebenen Bandmitglieder auch der GEMA beitreten, wodurch auch alle in der Vergangenheit geschaffenen Werke GEMA Material werden. Da GEMA geschütztes Material auf Youtube illegal ist, könnte man so dann bei youtube reklamieren.
 
Nur bestünde dann die Gefahr, dass sämtliches Material der Band entfernt würde und das ist dann ja nicht unbedingt im Sinne des Erfinders. Aber trotzdem sehr ausgefuchst, muss ich sagen :D
 
Ich verstehe nicht so richtig, was schlimm daran ist, wenn er das Zeug bei sich online lässt...
Also mich persönlich würde es in oben beschriebenem Fall nicht stören, wenn der Ex-Sänger weiterhin für die Band Werbung machen würde, was er damit ja praktisch tut.
 
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