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tantiemen für blues-standards?

sebi18
sebi18
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muss man eigentlich für bluesstandards (z.B. spoonfull, roling and thumbling, got my mojo working, key to the highway, etc.) auch tantiemen zahlen. bzw, gibt es welche wo man zahlen muss, und welche wo man nichts zahlen muss (ich weiß, dass bei einigen liedern z.B. von elvis pressley der schutz vor einigen jahren gefallen ist, weil irgendeine zeitliche frist abgelaufen ist).
schreibt bitte einfach mal was ihr so darüber wisst.
mit bestem dank im vorraus
liebe grüße
sebastian
 
Eigenschaft
 
Sieh doch mal in der GEMA Datenbank wer die Urheber sind. Die finden sich bestimmt dort. Kannste online abfragen.

Uwenberger
 
wo kann ich die ansehen?
 
hab die datenbank jetzt gefunden, aber woran sieht man ob für das lied gezahlt werden muss oder ob der schutz schon abgelaufen ist?
 
Hallo Sebastian,

bei Elvis sind zunächst mal die Leistungsschutzrechte an einigen der Original-
Aufnahmen gefallen, weil diese mehr als 50 Jahre zurück lagen.
http://www.netzwelt.de/news/74221_3-abgelaufenes-copyright-kostenloser-song-download-erlaubt.html

Die Urheberrechte bestehen nach deutschem Recht bis 70 Jahre nach Tod des Komponisten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Schranken_des_Urheberrechts

Aber Vorsicht: Andere Länder, andere Sitten ... andere Gesetze.
In den USA beispielsweise sind diese Sachen anders geregelt, wie hier bereits in einem
anderen Thread gesagt wurde:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...mageb-hren-f-r-jazz-standard.html#post3737264

... Zudem wird über diese Laufzeiten und Regelungen ständig diskutiert; könnte also durchaus
sein, dass sich in diesen Gesetzen noch mal etwas verändert.

Alles in allem wäre ich sehr vorsichtig damit, das Material anderer Leute lizenzfrei verwenden
zu wollen. Es sei denn, es handelt sich ganz EINDEUTIG um 'Traditionals', also Urheber ,
die wirklich schon sehr lange tot sind ... vielleicht sogar nichtmal bekannt ist, wer die
Melodie mal vor langer Zeit geschrieben hat. Gibt ja einige solcher Fälle.


Wie auch immer. Mir entzieht sich bisher der Hintergrund deiner Frage.
Kann daher nur allgemein empfehlen: Vorsicht mit allem, wo es um Geld geht oder gehen könnte.
Sehr häufig hat da jemand eine Möglichkeit gefunden, wieso er als Erbe oder Nachfolger
(oder zuständiger Verleger / Verwertungsgesellschaft) doch noch beteiligt werden müsste.

Soweit ich das mal hier gelesen habe, ist allerdings die GEMA angeblich dazu verpflichtet,
einem Anfragenden Auskunft über jeden Titel und jede Titelliste zu geben.
"Selbst, wenn es sich um eine möglicherweise demnächst stattfindende, öffentliche
Party handelt." oder ähnlich war der Wortlaut.
Ich vermute daher, dass das auch für Konzerte und dergleichen gilt. Ein direkter Anruf bei
der GEMA wird voraussichtlich die Klärung bringen. (Und ein anschließender Beitrag über
das Ergebnis bringt Schlauheit hier in's Forum ...! :D )

➔ Daher könnte man einfach mal bei der GEMA anrufen und die fragen. Und eine Titelliste
dort einsenden / Antwort erbeten.

Ich denke, das wäre der beste Weg.

Grüße
Nils
 
hab die datenbank jetzt gefunden, aber woran sieht man ob für das lied gezahlt werden muss oder ob der schutz schon abgelaufen ist?
Wenn du ein Lied nicht findest (richtige und richtiggeschriebene Titelbezeichnung vorrausgesetzt) ist es i.d.r. frei. Zur Sicherheit würde ich diese Titel noch einmal in einem Mail zusammenfassen und bei der GEMA nachfragen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Es gibt auch titel, die mit DP (CAE Code: 039.65.71.54) als Komponist geführt sind. Das steht für Domaine Publique, also public domain. Da ist die generelle Komposition frei, meist aber eine Bearbeitung oder der Text dazu geschützt.
Ein Beispiel dazu ist "Ja, in Gradenberg" (ich habe auf die Schnelle kein besseres Beispiel gefunden) da ist die Melodie eine Volksweise, Josef Kern hat aber den Text dazu geschrieben. Da dürftest du die Originalmelodie ohne Text verwenden.
 

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