Taylor 224ce DLX - Decke mit Delle - Preisnachlaß?

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hallo liebe musiker*innen,

eine kurze frage zu eurer einschätzung bezüglich eines preisnachlass bei einer Taylor 224ce-K DLX. die gitarre ist neu und preislich bei 1700 EUr angesiedelt. bei genauerem hinsehen wurde durch lichtreflektion eine delle offenbar, die sich auf der decke am rand der gitarre befindet. abgesehen von der delle ist die gitarre technisch einwandfrei und klingt gut.

was wäre hier aus eurer sicht ein angemessener preisnachlass in berücksichtigung des kaufpreises?

danke für eure hilfe und viele grüße

1.JPG


2.JPG
 
Eigenschaft
 
Aus meiner Sicht mindestens 700. Aus der Sicht von jemand, der das Teil anspielt und vom Klang völlig weg ist, 0. In Worten: Null.
 
Ich fänd so 300 wohl in Ordnung.

Aus der Sicht von jemand, der das Teil anspielt und vom Klang völlig weg ist, 0. In Worten: Null.

Das würde ich nicht so sehen - auch in diesem Fall würde ich einen Nachlass sehen wollen.
 
Wer verkauft diese Gitarre, ein Händler oder ein Privatmann?

Ich würde in beiden Fällen einen Nachlass fordern, beim Händler eher mehr, da es einen Produktmangel darstellt.
 
Ich würde sagen hier spielt der Kontext eine große Rolle..
Steht die Gitarre noch im Laden oder wurde sie schon gekauft und mitgenommen? Ist es ein privater Verkäufer?

Ein Ladeninhaber wird kaum 300€ Preisnachlass auf eine Gitarre geben, an der er vllt 200€ Gewinn macht...
Dafür ist die Beschädigung auch einfach nicht relevant genug. Die Funktion der Gitarre wird nicht eingeschränkt. Es ist ein leichter optischer Mangel.
Man kann sogar davon ausgehen, dass solche Dellen bei normalem Gebrauch in weniger Jahren ohnehin entstehen.

Wenn die Gitarre schon mit nach Hause genommen wurde, kann der Händler sich sogar querstellen und sagen, dass sich nicht nachweisen lässt, dass die Delle schon bei Verkauf bestand. (Gekauft wie gesehen!)
Dann ist jeder Nachlass (den ein guter Händler trotzdem meistens geben wird) eine Kulanzhandlung.
Ich würde eher schätzen, dass sich das im Rahmen von 50-150€ bewegen wird und es würde mich nicht überraschen, wenn der Verkäufer eher anbietet die Gitarre zurück zu nehmen / umzutauschen oder einen Nachlass eher in der Form anbietet dir ein paar Saiten / Stimmgerät etc dazu zu geben.
 
Mal ganz abgesehen davon dass ich den Preis für eine 200er Taylor als zu hoch empfinde würde ich die Wertminderund für die kleine Macke auf 13,- € taxieren.

Ist dann so `ne Art Erbsenzählersonderrabatt.

Als Händler würde ich sagen: Lass sie halt stehen wenn Dich das stört - kauft sie halt der nächste wenn sie wirklich gut klingt...
 
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Aus meiner Sicht mindestens 700. Aus der Sicht von jemand, der das Teil anspielt und vom Klang völlig weg ist, 0. In Worten: Null.

...der das teil anspielt und vom klang völlig weg ist wird auch keine delle sehen, insofern hast du recht.

Atomfried schrieb:
Ich fänd so 300 wohl in Ordnung.

..in die richtung tendiere ich als verhandlungseröffnung auch im hinblick auf den anschaffungspreis.

Peter55 schrieb:
Wer verkauft diese Gitarre, ein Händler oder ein Privatmann?

Ich würde in beiden Fällen einen Nachlass fordern, beim Händler eher mehr, da es einen Produktmangel darstellt.

Online/Offline - Händler mit großem Lager. Nachlass oder Umtausch ist unabdingbar, Mangel ist Mangel.

Disgracer schrieb:
Ich würde sagen hier spielt der Kontext eine große Rolle..
Steht die Gitarre noch im Laden oder wurde sie schon gekauft und mitgenommen? Ist es ein privater Verkäufer?

Ein Ladeninhaber wird kaum 300€ Preisnachlass auf eine Gitarre geben, an der er vllt 200€ Gewinn macht...
Dafür ist die Beschädigung auch einfach nicht relevant genug. Die Funktion der Gitarre wird nicht eingeschränkt. Es ist ein leichter optischer Mangel.
Man kann sogar davon ausgehen, dass solche Dellen bei normalem Gebrauch in weniger Jahren ohnehin entstehen.

Wenn die Gitarre schon mit nach Hause genommen wurde, kann der Händler sich sogar querstellen und sagen, dass sich nicht nachweisen lässt, dass die Delle schon bei Verkauf bestand. (Gekauft wie gesehen!)
Dann ist jeder Nachlass (den ein guter Händler trotzdem meistens geben wird) eine Kulanzhandlung.
Ich würde eher schätzen, dass sich das im Rahmen von 50-150€ bewegen wird und es würde mich nicht überraschen, wenn der Verkäufer eher anbietet die Gitarre zurück zu nehmen / umzutauschen oder einen Nachlass eher in der Form anbietet dir ein paar Saiten / Stimmgerät etc dazu zu geben.

Gitarre wurde gekauft und innerhalb der Fristen zur Mängelfeststellung begutachtet und technisch geprüft. Bespielt wurde die Gitarre noch nicht, allerdings wurde gestimmt und der Tonabnehmer geprüft.

Sicher kann der (Offline-)Händler sich querstellen, sowas hat wahrscheinlich nahezu jeder schon erlebt.

Allerdings gelten für den Online - Handel andere Rechtsgrundsätze und die Beweislastumkehr greift hier schon von Rechtswegen, da man die Gitarre schließlich vorab nicht begutachten kann.

Nachlass in Form eines Stimmgeräts ist bei einer Gitarre dieser Preislage wohl eher das was der Lolly für Kinder ist, die zu viele Fragen stellen.

Das sind gefühlt 150€, und ich neige eher zu 200€, schon Minimum, schließlich wäre der Austausch aus meiner Sicht auch völlig ok, wenn eine mangelfreie Gitarre ausgliefert wird, was ich in der Preisklasse schon erwarten würde - ihr nicht?

Schließlich kann der Händler die retournierte Gitarre auch nicht für den vollen Preis anbieten und wird Taylor sie zurücknehmen? Für welchen Preis würdest du denn eine Gitarre (die evtl. einfach B-Ware ist und als A-Ware verkauft wird) dieser Baureihe mit diesem Mangel anbieten?
 
...der das teil anspielt und vom klang völlig weg ist wird auch keine delle sehen
Ich bin durchaus davon ausgegangen, dass die Delle wahrgenommen wird. Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass ein Austausch zu einer exakt gleich klingenden Gitarre führt.
 
Schließlich kann der Händler die retournierte Gitarre auch nicht für den vollen Preis anbieten und wird Taylor sie zurücknehmen? Für welchen Preis würdest du denn eine Gitarre (die evtl. einfach B-Ware ist und als A-Ware verkauft wird) dieser Baureihe mit diesem Mangel anbieten?

Taylor hat damit gar nix mehr zu tun. Der Händler hat die Gitarre von Taylor gekauft. Das lohnt sich auch nicht für so einen kleinen Mangel die Gitarre irgendwo hinzuschicken.
Wenn du mal bei Online-Händlern guckst, findest du Gitarren als B-Ware in dem Preisbereich mit dem Vermerk "leichte Gebrauchsspuren" um die 100€ günstiger als die A-Ware.
200€ Rabatt kriegst du eher im Bereich 2600-2800€ für A-Ware.
Wie gesagt: der Händler macht keine 300€ Gewinn an deiner Gitarre.. wie soll er dir 300€ Rabatt geben?
Ähnliche Gebrauchsspuren findest du an bestimmt 40-50% aller Ausstellungsstücke.. soll der Händler die alle mit Verlust verkaufen?
300€ sind fast 20% des Verkaufspreises.. halte ich für absolut unrealistisch.

Das sind gefühlt 150€, und ich neige eher zu 200€, schon Minimum, schließlich wäre der Austausch aus meiner Sicht auch völlig ok, wenn eine mangelfreie Gitarre ausgliefert wird, was ich in der Preisklasse schon erwarten würde - ihr nicht?

Ich würde einfach Gitarren nur im Laden kaufen. Da lässt sich deutlich besser vergleichen und man hat bei solchen Probleme direkt einen Ansprechpartner vor Ort, bevor man das Gerät kauft.
Ansonsten schließe ich mich saitentsauber an: Eine Austauschgitarre wird vmtl anders klingen.
 
Da ist keine Delle.

Nicht mal ein "Ding".

Wie ist eigentlich die Verniedlichung von "Ding" und "Dong"?

Wäre ich Händler für Taylor-Gitarren was ich für ziemlich ausgeschlossen halte würde ich einen Kunden der solche Ansprüche stellt einfach rausschmeißen.

Es handelt sich sicher um keinen Musiker.
 
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Umgekehrt wüsste ich nicht, wieso ich für eine Gitarre mit einem Ding den Listenpreis zahlen sollte. Würde bei einem etwaigen Verkauf auch sofort ins Auge springen und den Preis mindern.

Und bei einer solchen Geschäftsphilosophie wärst du vermutlich nicht lange Händler...
 
Da ist keine Delle.

...........

Wäre ich Händler für Taylor-Gitarren was ich für ziemlich ausgeschlossen halte würde ich einen Kunden der solche Ansprüche stellt einfach rausschmeißen.
.....

Wenn ein Instrument einen leichten Makel hat ist das trotzdem eine Wertminderung.

Hab damals eine Larrivee D09 für 1900 Euro beim Händler in Zahlung gegeben beim neukauf einer andere gitarre und die D09 hatte einige Dings und Dongs nach 7 Jahren. Er hatte mir 1400 dafür gegeben.
Nur mal so zur Preisnachlass relation. Also so 100 Euro maximum preisnachlass würde ich sagen und wenn man mit der Delle nicht leben kann einfach eine ohne Delle kaufen. Gibt doch noch mehr Taylor 224ce-K DLX.
 
Was ist denn der Listenpreis hierzulande?
1.699,- (steht auch im Original-Posting)

Maximal einen Hunni würde ich als Preisnachlass gewähren. Die Macke ist sehr klein, allerdings auf der Decke, also gut sichtbar.
 
@Disgracer, @saitentsauber, @Atomfried, @Blumi_guitar: Danke euch für die kompetente Auskunft, daran kann man sich orientieren! Bei Ausstellungsstücken mit solchen Macken sollte immer ein Preisnachlass stattfinden, den vollen Neupreis würde ich nur bei einwandfreien Instrumenten zahlen. Der Wertverlust findet schon durch den Gebrauch der Ausstellungsstücke statt und wird im Fall ohne Nachlaß einfach nur an den Kunden weitergegeben. Das würde ich als nicht fair empfinden. Dass der Rabatt nicht die gesamte Gewinnspanne umfassen sollte ist allerdings klar.

Bassturmator schrieb:
Mal ganz abgesehen davon dass ich den Preis für eine 200er Taylor als zu hoch empfinde würde ich die Wertminderund für die kleine Macke auf 13,- € taxieren.

Ist dann so `ne Art Erbsenzählersonderrabatt.

Als Händler würde ich sagen: Lass sie halt stehen wenn Dich das stört - kauft sie halt der nächste wenn sie wirklich gut klingt...

Erbsenzählersonderrabatt - verstehe! An dich möchte ich als Kunde wirklich nicht geraten.

Da ist keine Delle.

Nicht mal ein "Ding".

Wie ist eigentlich die Verniedlichung von "Ding" und "Dong"?

Wäre ich Händler für Taylor-Gitarren was ich für ziemlich ausgeschlossen halte würde ich einen Kunden der solche Ansprüche stellt einfach rausschmeißen.

Es handelt sich sicher um keinen Musiker.

Interessanter Blickwinkel, was machst du beruflich wenn ich fragen darf? Kunden sollen also den vollen Preis zahlen obwohl die Ware nicht einwandfrei ist? Diese Philosophie geht mir tatsächlich nicht auf und ich frage mich, ob du diese Maßstäbe auch bei dir selbst anlegen würdest. Bist du im "Kundenkontakt", nur musikalisch unterwegs oder Beamter/Politiker? Hört sich eher nach letzterem an, die erwarten schließlich auch dass man alles hinnimmt und am besten noch einen Sonderaufschlag zahlt für die Macken die sie produzieren.
Mir erschließt sich auch nicht, was das Thema mit Musiker-Sein oder nicht-Musiker-Sein zu tun hat. Sind Musiker generell "cooler" beim Instrumentenkauf und zahlen auch bei Macken an den Instrumenten gerne den vollen Preis? Anders gefragt - wenn du Rennfahrer bist und ein Auto kaufst, spielt es für dich keine Rolle dass ein Kfz eine Delle in der Motorhaube hat und zahlst gerne trotz Delle den vollen Neupreis, da du ja Rennfahrer bist und der Motor gut klingt?

Wenn ein Instrument einen leichten Makel hat ist das trotzdem eine Wertminderung.

Hab damals eine Larrivee D09 für 1900 Euro beim Händler in Zahlung gegeben beim neukauf einer andere gitarre und die D09 hatte einige Dings und Dongs nach 7 Jahren. Er hatte mir 1400 dafür gegeben.
Nur mal so zur Preisnachlass relation. Also so 100 Euro maximum preisnachlass würde ich sagen und wenn man mit der Delle nicht leben kann einfach eine ohne Delle kaufen. Gibt doch noch mehr Taylor 224ce-K DLX.

eben drum - beim eventuellen Wiederverkauf für eine Neuanschaffung wird die Wertminderung durch den Makel auf jeden Fall zum Tragen kommen. Insofern denke ich auch dass es genug 224er gibt, sodaß ich eher zum Umtausch neige, wenn die Wertminderung nicht vernünftig eingepreist ist. Die Delle an sich stört mich nicht.
 
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Umgekehrt wüsste ich nicht, wieso ich für eine Gitarre mit einem Ding den Listenpreis zahlen sollte. Würde bei einem etwaigen Verkauf auch sofort ins Auge springen und den Preis mindern.

Und bei einer solchen Geschäftsphilosophie wärst du vermutlich nicht lange Händler...

Den Listenpreis habe ich noch nie gezahlt beim Kauf einer Gitarre im Laden. Auch nicht bei unbeschädigter Ware. Da wird ein Preis ausgehandelt mit dem beide Parteien glücklich sind oder der Kauf findet nicht statt.

Den anderen Satz kehre ich einfach mal um: Wegen solcher Kunden gibt es fast keinen Einzelhandel mehr.
 
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bei genauerem hinsehen wurde durch lichtreflektion eine delle offenbar

Das tönt allerdings schon nach einer sehr unauffälligen Beschädigung, dafür ist mMn auch nur ein minimaler Nachlass gerechtfertigt. Ich würde da drüber hinwegsehen, wenn die Geige gut tönt.
 
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Meinst Du diese Aussage:
yep, und zusätzlich habe ich den Preis bei Session und beim großen T gegoogelt.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Den Listenpreis habe ich noch nie gezahlt beim Kauf einer Gitarre im Laden. Auch nicht bei unbeschädigter Ware.
mit dieser Zusatzinformation ergibt jetzt Deine "13,- Euro"- Aussage von weiter oben einen Sinn.

Ich hätte eher die Delle zum Anlass genommen, über den Preis zu verhandeln. Ich hätte gar nicht damit gerechnet, dass man auch bei makelloser Ware einen nennenswerten Nachlass aushandeln kann. Ist aber ein wertvoller Hinweis :great: Einen Versuch ist es allemal wert.
 
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