Hallo,
wo kein Kläger, da kein Richter und umgekehrt.
Wenn "The Iron Maidens" ungestraft herumlaufen, dann muss das nicht daran liegen, dass das per se rechtens ist, sondern es liegt möglicherweise daran, dass es die "Iron Maiden" nicht stört. Vielleicht wurden sie sogar zuvor höflich gefragt und man hat sich nett geeinigt.
Ansonsten fährt das Risiko immer mit. Die Definition, was schon Verwechslungsgefahr ist, was gerade noch geht oder auch gerade nicht mehr, kann in jedem Fall und von jedem Gericht etwas anders bewertet werden.
Mir leuchtet allerdings als individueller Musiker auch nicht ein, warum ich mich so ähnlich wie jemand anders benennen wollen wollte, das klingt ja wie Abziehbild. Außer bei Cover-Kapellen sehe ich da keinen Sinn. Und gerade als Cover-Kapelle finde ich es naheliegend, mal das Vorbild zu fragen, wie es denn so zu meinen Ideen steht. Dann weiß man wenigstens Bescheid. Wer nämlich die Erlaubnis erteilt hat, wird hinterher wohl kaum noch klagen (können; Ausnahmen natürlich möglich, vor allem, wenn das, was hinterher läuft, mit der Erlaubnis nichts mehr zu tun hat). Wer schon bei der Anfrage bedrohlich wird, mit dem sollte man lieber keine Kirschen essen.
Grüße
Jürgen