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Tributeband / Abgeänderte Bandnamen?

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Hallo, hab hier schon was was mich länger beschäftigt.

Kann man abgeänderte Bandnamen von anderen bands benutzen? z.B. 'Madness' und dann die Abänderung 'The Madness'?
Oder wäre das geistiger Diebstahl oder sowas?
 
Eigenschaft
 
Na ja, Blink 182 hießen ja zuerst Blink, bis die dann gemerkt haben, dass es eine schottische Techno(??) Band mit gleichem Namen gibt. Daher das 182.
Und "The Iron Maidens" dürfen ja auch (zugegeben, Tribute Band). Ich denke, dass man das darf. Und es ist wahrscheinlich gerade bei Namen mit einfacher Bedeutung und in geläufigem Kontext einen Namen zu finden, den es noch nicht gibt ;)
 
Hallo, hab hier schon was was mich länger beschäftigt.

Kann man abgeänderte Bandnamen von anderen bands benutzen? z.B. 'Madness' und dann die Abänderung 'The Madness'?
Oder wäre das geistiger Diebstahl oder sowas?

Ich glaube es kommt sehr darauf an ob es Verwechselungsgefahr gibt und ob man böswillig handelt. z.B. wenn man sich jetzt The Madness nennt damit Leute aus Versehen die falsche CD kaufen oder in das falsche Konzert gehen wäre das Kritisch.
Bei Madness und The Madness ist die Ähnlichkeit aber bereits schon sehr hoch. Das wäre so als ob man seine Band Ärzte nennt und dann sagt wir sind die Ärzte ... kann man ja gar nicht mit Die Ärzte verwechseln.

Jetzt alle juristischen Bedenken beiseite sollte man sich überlegen ob so eine Namensähnlichkeit nicht für einen selbst schädlich ist.

Ich bin kein Anwalt und das ist nur meine Meinung.
 
Üblich sind da etwas verballhornte Namen. Crazyness oder Mad Nessie oder Mad Nerds... ;)

Alex
 
Also unproblematisch ist es nicht.
Die Namen "Madness" und "The Madness" sind für mein Gefühl definitiv zu ähnlich.

Bei dem Thema erinnere ich ein Beispiel.
Die Band J.B.O.(James Blast Orchester) wurde meines Wissens nach verklagt wegen der Verwechslungsgefahr mit dem James Last Ochester.
 
Die Namen "Madness" und "The Madness" sind für mein Gefühl definitiv zu ähnlich.
Madness haben sich für eine Platte `The Madness´ genannt :)

Ansonsten ist es schwierig mit dem Abändern von Namen. Es gibt aber auch schon soooo viele :rolleyes:
 
Hallo,

wo kein Kläger, da kein Richter und umgekehrt.
Wenn "The Iron Maidens" ungestraft herumlaufen, dann muss das nicht daran liegen, dass das per se rechtens ist, sondern es liegt möglicherweise daran, dass es die "Iron Maiden" nicht stört. Vielleicht wurden sie sogar zuvor höflich gefragt und man hat sich nett geeinigt.

Ansonsten fährt das Risiko immer mit. Die Definition, was schon Verwechslungsgefahr ist, was gerade noch geht oder auch gerade nicht mehr, kann in jedem Fall und von jedem Gericht etwas anders bewertet werden.

Mir leuchtet allerdings als individueller Musiker auch nicht ein, warum ich mich so ähnlich wie jemand anders benennen wollen wollte, das klingt ja wie Abziehbild. Außer bei Cover-Kapellen sehe ich da keinen Sinn. Und gerade als Cover-Kapelle finde ich es naheliegend, mal das Vorbild zu fragen, wie es denn so zu meinen Ideen steht. Dann weiß man wenigstens Bescheid. Wer nämlich die Erlaubnis erteilt hat, wird hinterher wohl kaum noch klagen (können; Ausnahmen natürlich möglich, vor allem, wenn das, was hinterher läuft, mit der Erlaubnis nichts mehr zu tun hat). Wer schon bei der Anfrage bedrohlich wird, mit dem sollte man lieber keine Kirschen essen.

Grüße
Jürgen
 
Sobald
a) die "nachgemachte" Band einen bestimmten Bekanntheitsgrad erreicht hat (Verkehrsgeltung innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise) oder
b) die "nachgemachte" Band eine entsprechende Marke eingetragen hat und
c) der Name der "nachmachenden" Band ähnlich ist,
kann eine Benutzung von der "nachgemachten" Band untersagt werden, sofern die "nachmachende" Band im geschäftlichen Verkehr tätig ist, d.h. irgendwie öffentlich auftritt und (mglw. auch erst zukünftig) Geld dafür haben will.
Die Nutzung von Bandnamen der angeprochenen Bands kann auch Ergebnis von Verhandlungen unter den beteiligten Bands sein. Der Inhaber der älteren Rechte KANN, muss aber nicht die Nutzung untersagen.
Der Zusatz von Artikeln (The, der, die , das) ist NICHT geeignet die Verwechlsungsgefahr zu beseitigen, sondern bleibt beim Vergleich zweier (Benutzungs-)Marken außer Betracht, wenn es um die Beurteilung der Verwechslungsgefahr geht. Gleiches gilt für beschreibende Zusätze, wie z.B. Musikkapelle, Band, Gruppe (z.B. würde bei "Band Metallica" eine Verwechslungsgefahr mit "Metallica" wohl bejaht werden).

Edith: typos
 
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Einfache Frage, aber vermutlich schwere Antwort.

Folgender fiktiver Fall:

Ich finde die Band "Bauernband" toll und will eine Coverband, welche nur oder fast ausschließlich Musik der "Bauernband" spielt, gründen.

Da die aber bestimmt alle Rechte an ihrem Namen haben, kann ich dann einfach

Dorfmusiker
a Tribute to Bauernband

schreiben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne aus dem Kopf so Geschichten wie "The Australian Pink Floyd Show" (=Pink Floyd Tribute Band).

Eine Google Suche nach "Queen Tribute" ergab:
Queen Extravarganza
One Night of Queen
Almost Queen
Killer Queen
Rhapsody
Mercury Queen Tribute
The Bohemians Queen Tribute
...

Aehnlich sieht es bei vielen grossen Bands aus.

Es "geht" wohl so ziemlich alles, inkl. Verwendung des Bandnamens und Songtiteln. Da es diese Bands allesamt gibt (und das schon laenger), werden sie wohl durchaus toleriert (wie das mit der formalen Rechtslage aussehen mag, lasse ich mal aussen vor, es geht um die Praxis). Auch wenn's nicht immer einfach ist: http://hamptonroads.com/2014/05/close-no-red-hot-chili-peppers

Gesunder Menschenverstand sagt: Wenn klar ist, dass es eine Tribute Band ist, dann ist doch gut. Brav GEMA anmelden und so bei Konzerten ist halt wichtig sicherlich. Gesunder Menschenverstand sagt: Je groesser die "Dorfmusiker" Kapelle ist (vom Namen und Populiaritaet her), umso einfacher duerfte es werden. Wenn man eine "Tribute Band" zur ebenfalls unbekannten Kapelle aus dem Nachbardorf macht, wird das sicherlich anders aussehen.
 
Bei Prozessen in diesem Bereich kommt es oft drauf an, wie das Gericht die Sicht eines hypothetischen "durchschnittlich verständigen Menschen/Verbrauchers" beurteilt. Die primäre Handhabe ist darauf zu verklagen, dass der Name der Band zu Werbungszwecken genutzt wird. Ist der Coverbandname weit genug entfernt oder geht klar hervor dass es eben gerade nicht die Originalband ist ("Queen Coverband" "A tribute to...") gibt es meist keine Probleme (meist --> im Recht zählt immer der Einzelfall). Einfach nur ein "The" hinzufügen ist da eher gefährlich.

Wie aber schon gesagt wurde ist die Frage ob es Ärger damit gibt. Solange man auf lokalen Dorffesten auftritt ist die Gefahr gering. Wenn dann aber auf einmal die CD bei Amazon gelistet wird oder in iTunes neben den Songs der echten Band erscheint ist der Ärger vorprogrammiert.
 
Naja, ich bin schon Kapitalist. Soll heißen, die "Bauernband" ist sehr erfolgreich und mach gutes Geld mit ihrer Musik, hat aber keine Tributeband.
In diese Bresche würde ich gerne springen. Dass heißt ich nehme einer bekannten Band ggfs. Auftritte weg oder zumindest Publikum, da dieses ggfs. zu den billigeren Coverconzerten geht anstatt zu den teuren Originalen.
Ich mache also definitiv im selben Wirkungskreis Werbung und Umsatz.

Dem Verlag und Komponisten sollte das egal sein, der verdient ja dank GEMA mit, aber die Musiker und den Konzertveranstalter wird es wohl ärgern.

Daher stelle ich mir die Frage ob eine Abbacover/ABBA2000 Band, welche Verträge in vierstelliger Höhe macht, wohl eine rechtliche Grundlage für deren Namen hat oder ob das alles Risikogeschäfte sind.

Also im normalen Geschäftsverkehr darf man geschützte Namen und Bilder zum Verkauf der Produkte verwenden. Sprich, wenn ich einen Autohaus Ost - Ihr Opel-Gebrauchtwagen-Händler aufmache, kann Opel sich dagegen nicht wehren. Ist das in der Musik ähnlich? Schließlich heißt "Dorfmusik" anders und auch unverwechselbar, macht/verkauft aber Musik von "Bauernband".
 
wäre dann für die "Bauernband" die Möglichkeit da, der "Dorfmusik" Einhalt zu gebieten, wenn sie Bedenken anmeldete, die "Dorfmusik" könne nur mindere Qualität liefern oder genüge nicht den künstlerischen Ansprüchen des Originals?

Man stelle sich mal vor, eine Progrockband sich sich als Innovator. Eine Tributeband sieht genauso aus, verwendet das gleiche Equipment und klingt damit auch so wir das Original und spielt auch die Bühnenshow nach. Den Ansprüchen des Vorbilds wird sie trotzdem nicht gerecht, weil sie ja nicht kreativ ist, was jedoch zum unbedingten Selbstverständnis des Originals gehört. Könnte man dann sowas verbieten?
 
Wenn die Coverversionen keine Bearbeitungen sind, d.h. also nicht verändert hat die ursprüngliche Band keine Möglichkeit das zu verhindern, nur einen Vergütungsanspruch bei Aufführung bzw. Veröffentlichung. Nur Bearbeitungen (d.h. wenn Veränderungen mit Schöpfungshöhe vorgenommen wurden) sind genehmigungspflichtig und da kann dann auch die Genehmigung verweigert werden.

edit: vielleicht noch als Beleg der Hinweis auf §23 UrhG, wo das geregelt ist
 

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