@Christian_Hofmann
Es gibt keine Anzeigepflicht? Danke - was dazugelernt!
... und schwubbs kursieren wieder Gerüchte, die falsche Folgerungen nach sich ziehen können. Darum hier keine Rechtsberatung.
Erstens ist die Unwirksamkeit von entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen zur Mitteilung nicht so gravierend vertreten, wie oben unter
@Christian_Hofmann vielleicht verstanden werden könnte.
Zweitens gibt es zahlreiche Situationen, in denen sich quasi eine Meldepflicht aus den Umständen ergibt, weil ohne Meldung eine vorsätzliche Verletzung von allgemeinen Vertragspflichten vorliegen könnte:
Gründe und Beispiele (von
https://www.nebenjob.de/ratgeber/2477-regeln-fur-arbeitnehmer-mit-nebenjob-und-hauptjob):
Das Arbeitszeitgesetz legt ganz klar die Gesamtarbeitszeit eines Arbeitnehmers fest. Diese Arbeitszeit, welche eine maximale zusammen gezählte Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) bzw. 48 Stunden pro Woche, darf nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen liegt diese Arbeitszeit bei 10 Stunden pro Tag, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten die 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass du dich an die vorgeschriebenen Pausenzeiten hältst. Ab 6 Stunden Arbeit musst du eine Pause einlegen. Arbeitest du beispielsweise 9 Stunden pro Tag, musst du mindestens 30 Minuten Pause machen. Sind es mehr als 9 Stunden pro Tag, liegt die Pausenzeit bei 45 Minuten. Darüber hinaus musst du nach Feierabend zusätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit habe. Übrigens: Bist du selbstständig, dann musst du die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht beachten.
Ebenfalls gilt als Verletzung der Interessen des Arbeitgebers, wenn deine Arbeitsfähigkeit durch deinen Nebenjob negativ beeinflusst wird. Ab wann muss man den Arbeitgeber über den Nebenjob dann informieren? Arbeitest du beispielsweise als Kellner die ganze Nacht durch, kannst du dich am nächsten Tag bei deinem Bürojob wahrscheinlich nicht mehr konzentrieren und machst dadurch Fehler, die ohne deinen Nebenjob vermeidbar wären.
Außerdem soll dein Urlaub zur Erholung dienen. Solltest du diesen also nicht dafür nutzen und dich durch deinen Nebenjob nicht richtig erholen können, darf dein Arbeitgeber dir diesen zweiten Job verbieten. Solltest du bei deinem Hauptjob krank geschrieben sein, solltest du deinem Nebenjob nicht nachgehen, weil dieser deine Genesung behindert. Dadurch riskierst du übrigens eine fristlose Kündigung.
Zu guter Letzt berührt dein Nebenjob auch das Interesse deines Arbeitgebers, wenn dein Nebenjob bei der Konkurrenz oder freiberuflich in Konkurrenz ist. Hier ist es nötig, dass du um Erlaubnis fragst und den Nebenjob beim Arbeitgeber anmeldest. Dein Chef darf dir den Nebenjob verbieten, da du sonst in einem Betrieb (auch im Rahmen einer eigenen selbständigen Tätigkeit: z.B. Arbeitgeber Theater, Job Soundtechniker; freiberuflich Soundtechniker für Veranstaltungen/Konzerte) arbeiten würdest, der im direkten Wettbewerb zu deinem Hauptarbeitgeber steht.
Was hier zu rechtsrelevanten Themen geschrieben wird, KANN manchmal hilfreich sein, KANN aber auch manchmal zu genau falschen Folgerungen und Entscheidungen mit u.U. massiven Nachteilen und Schäden führen. Die Aussagen hier können daher für konkrete Fragen an Fachleute (Rechtsberater) sensibilisieren, sollen aber auf keinen Fall direkt zur Problemlösung herangezogen werden!