Versicherung für Saxophone und Flöte

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Saxophil
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Hallo zusammen,

hab mir für's neue Jahr vorgenommen endlich mal meine Instrumente zu versichern.
Ich möchte sie innerhalb Deutschlands auf Gigs, dem Weg dorthin und in Proberäumen verichert wissen. Da sollten dann möglichst auch Sturzschäden und Diebstahl mit unterkommen.
Weiß jemand wie teuer das werden könnte bei einem Gesamtwert aller Instrumente von z.B. 9000 Euro und/oder kann mir Versicherungen aus eigener Erfahrung empfehlen?

Dank und schöne Grüße!
 
Eigenschaft
 
Die Allianz bietet eine Versicherung für Musikinstrumente, wo eigentlich so ziemlich alles mit Einbezogen ist (Diebstahl, Blitz & Co, Diebstahl, Mutwilligkeit Dritter, ...) und das zu jeder Zeit innerhalb Deutschlands. Ich hab mal mit einem Freund gesprochen, der Versicherungsmensch ist und er meinte, dass das nicht so teuer ist. Ich hab auch vor mein Equipment versichern zu lassen, kam aber bisher noch nicht dazu, deshalb kann ich nichts genaueres zum Preis sagen. Aber >10€/Monat wird´s wohl nicht kosten?!
 
Hallo,
der Beitrag liegt bei 1% der Versicherungssumme plus 19% Steuer. Vielliehct konnte ich helfen.

[Anm.: Werbelink entfernt. Gruß, Sticks]

Viele Grüße
Torsten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ saxophil: falls Du noch keine Versicherung abgeschlossen hast, lassen sich Anbieter für eine entsprechende Police bei Google unter dem Begriff: "Musikinstrumentenversicherung " finden, sowohl Versicherungsgesellschaften als auch Versicherungsmakler.

Zuvor ein Wort zur Hausratversicherung: Grundsätzlich sind Musikinstrumente Hausrat i.S.d. einschlägigen Versicherungsbedingungen. Vorteil: die Hausratversicherung bietet Ersatz im Versicherungsfall zum Neuwert, die Musikinstrumentenversicherung grundsätzlich nur zum Zeitwert. Nachteil: die Sachen sind nur im Bereich der Wohnung versichert oder wenn sie sich vorübergehend(!), d. h. längstens für 90 Tage, außerhalb der Wohnung befinden. Der Deckungsumfang einer konventionellen Hausratpolice beschränkt sich im Wesentlichen zudem auf die Versicherung der Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Sturm und Hagel, siehe -> http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_206_VHB2010VS.pdf
*)

Für Sachen, die dauerhaft außerhalb der Wohnung verwendet oder aufbewahrt werden, z.B. in einem Proberaum, besteht kein Hausratversicherungsschutz, auch nicht für die Dauer der 90-Tage-Frist. Darüber hinaus ist die Höhe der Entschädigungsleistung des Hausratversicherers im Rahmen der sog. Außenversicherung begrenzt.


Die Versicherungsbedingungen für Musikinstrumente -> http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/avb/sonder/2008_SZ_P_301_Musikinstrumente.pdf *) sehen zwar eine Allgefahrendeckung vor, sind aber auch nicht ganz "ohne". Wird die Versicherung beim Neukauf des Instruments abgeschlossen, wird die Prämie auch nach dem Neupreis bemessen. Die fällige Ersatzleistung im Schadenfall sinkt aber stetig mit der Entwertung des Instruments - bis irgendwann von einem nennenswert zu versichernden Risiko kaum noch die Rede sein kann. Kassiert wir aber weiterhin vom Neuwert. Fairerweise muß man aber ergänzen, daß es auch Neuwertversicherungen gibt, bei denen - wie in der Hausratversicherung - der Neuwert im Schadenfall ersetzt wird, egal wie abgerockt das Instrument ist.

*
)Die Links verweisen nicht auf kommerzielle Anbieter sondern auf die
offizielle Seite der Interessenvertretung aller in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen.
 
eine Sachversicherung mit Zeitwertentschädigung??? wer schließt denn sowas ab? die Versicherungen sicher gerne!

Die Musterbedingungen des GDV sind nicht für eure Verträge maßgebend, vergeßt das bitte nicht! Ihr geht mit einer Gesellschaft einen Vertrag ein und nicht mit dem GDV.

---------- Post hinzugefügt um 13:52:55 ---------- Letzter Beitrag war um 13:51:26 ----------

Überspannungsschäden sollten auch eine Rolle spielen bei Amps und Racks...
 
eine Sachversicherung mit Zeitwertentschädigung??? wer schließt denn sowas ab? die Versicherungen sicher gerne!
Außer der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind fast alle nicht gewerblichen Sachversicherungen auf Zeitwertersatz angelegt.

Die Musterbedingungen des GDV sind nicht für eure Verträge maßgebend, vergeßt das bitte nicht! Ihr geht mit einer Gesellschaft einen Vertrag ein und nicht mit dem GDV..
Richtig. Aber die jeweiligen GDV-Empfehlungen haben Modellcharakter für die von den Versicherunsgesellschaften verwendeten allgemeinen Bedingungen (AVB und Klauseln). Die meisten der Versicherungsunternehmen übernehmen die GDV-Empfehlung, teils wörtlich, teils sinngemäß.

Böse Zungen behaupten, die Konditionenempfehlungen des GDV seien ein Kartell ... :D

Überspannungsschäden sollten auch eine Rolle spielen bei Amps und Racks...
Die Frage stellt sich bei einer All-Gefahren-Deckung allenfalls im Rahmen der Ausschlüsse. Und vertragstypisch ist ein Ausschluss für Überspannungsschäden in der Versicherung von Musikinstrumenten nun gerade nicht.
 
Außer der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind fast alle nicht gewerblichen Sachversicherungen auf Zeitwertersatz angelegt.

Naja, Sach- oder Schadenverischerung hin oder her, da streiten sich ja die Gelehrten.... ich persönlich würde keine Zeitwertverischerung abschließen bzw. mir das sehr genau überlegen. Denn der Versicherungsgedanke ist ja den Schaden mit der Vers. auszugleichen
100%), und wenn diese bei einer meinetwegen 20.000 € Gibson nur 450 € zahlt wegen Gebrauchswertargumentation dann ist das ... .

---------- Post hinzugefügt um 16:36:30 ---------- Letzter Beitrag war um 16:32:34 ----------

gerade die Allianz ist für Ihre Zeitwertklauseln (nur Zeitwertersatz nach 5 oder 10 Jahren) bekannt oder?
 

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