Weiterverkauf von VST-Plugins erlaubt?

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keys123
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Hallo!

Ich habe in letzter Zeit mit dem Gedanken gespielt, mein Setup teilweise (Pianosound auf jeden Fall) wieder auf reine Hardware umzustellen,
und würde daher gewisse Plugins nicht mehr brauchen.

Daher möchte ich fragen ob es erlaubt ist, VST-Plugins, in meinem Fall das "Steinway Concert Grand" von Imperfectsamples unter Weitergabe der
Lizenzcodes bzw. Dateien weiter zu verkaufen?

mfg keys123
 
Eigenschaft
 
Moin, schau mal bei ebay, da wird jede Menge vst Software gebraucht angeboten. Daher vermute ich mal, das der weiterverkauf in Ordnung geht.
 
Bei eBay wurde auch mal ein Atom-U-Boot verkauft...das ist kein Argument.
Aber wenn man sich mal etwas einliest dann findet man viele Gerichtsurteile, die einen Weiterverkauf von Softwarelizenzen erlauben. Diese Urteile und die definition von Software beschränken sich jedoch nur auch Datendatein. Digitalisierte Filme, Musik etc. wurde hierbei ausgenommen. Die Frage ist nun: "Unter welche Kategorie fällt eine Soundlibrary?" Es ist Datendatei als auch eine Form von Musik (Samples). Du dürftest dich damit in einer Grauzone befinden und munter verkaufen.
Aber ein Blick zu diesem Thema in die AGBs der Firma deren Lizenz du verticken willst hilft bestimmt auch weiter.
 
Das kommt ganz auf den Hersteller an.

Manche erlauben Lizenztransfers, manche nehmen eine Gebühr dafür (die auch recht hoch sein kann), manche erlauben es gar nicht.
Also immer beim jeweiligen Hersteller informieren.
 
Das Thema finde ich spannend. Was erlauben die Hersteller und was dürfen die erlauben? Was würden die Hersteller gerne haben und ist jedoch rechtlich nicht abgedeckt?
Ist auch von Land zu Land anders (beim Copyright ist das ja auch unterschiedlich vom Land zu Land).

Dürfen Unternehmen dann überhaupt Geld nehmen für eine Umregistrierung? Ich denke schon, jedoch nur für den anfallenden Aufwand - wäre jetzt meine Rechtsauffassung. Sonst könnte man jede dieser durch das Gericht kundefreundlichere Regelungen torpedieren.


Ich habe z.B. zu Komplete 8 zwei weitere Produkte (The Mouth und ein weiteres) bekommen. Dann gab es mal zu Weihnachten ein Special, wo man für lau ein Produkt bekommen kann. (Dieses Jahr z.B. denden Super-Charger). Ich habe nun auf Ultimate 9 upgegradet. Habe so nun einige Produkte "über", da diese in Ultimate drin sind. Diese könnte ich dann auch weiterverkaufen. Ich glaube, dass hier sogar NI keine Steine in den Weg legt.
 
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten!
Wie ColdDayMemory schon gesagt hat, denke ich auch, dass es schlau ist sich zuerst einmal beim Hersteller zu informieren.
Ich habe die Seite http://www.imperfectsamples.com schon nach den AGBs durchsucht, bin leider nicht fündig geworden.
Werde nun schriftlich mit denen Kontakt aufnehmen. Mal schauen was da raus kommt.

Nur stellt sich mir nur die Frage, wie ich nachweißen kann, dass ich die Software auf meinem Rechner gelöscht bzw. vernichtet habe?
 
Bei diesem Hersteller weiß ich es nicht, aber üblicherweise muss man den alten User "de-registrieren" und dann funktioniert die SW auf dem alten PC nicht mehr. Der Käufer muss die SW dann einfach neu registrieren.
 
Rechtlich ist das ganze so, dass Firmen den Weiterverkauf erlauben müssen, aber technisch nicht ermöglich müssen. :ugly:
 

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