wer kriegt wieviel vom kuchen (geld und rechte)

  • Ersteller Thor Turing
  • Erstellt am
:eek: :eek: :eek:
Über sowas hab ich mir noch nie Gedanken gemacht
Meine Band ist noch in einer Phase, in der sich alle gut verstehen
und wir [...] kein Geld damit verdienen
Außerdem hätte ich keinen Bock nach jedem Song zu berechnen
wer welchen Anteil hat und wie gut der Song ist, weil man ja allem gerecht werden will
Sobald sich da was tut werde ich euch bestimmt nochmal um Rat fragen

Nochmal: so ziemlich alle, die schon so weit sind, dass sich bei denen die Fragen schon gestellt haben, sagen:
das soll man am Anfang klären, nicht erst wenn sich die "Fragen Stellen", weil dann gleich die Ungereimtheiten und der Ärger mit reinkommt und man sich dann nicht mehr einig wird. Also: so früh wie möglich!
 
Thor: genau so ist das mit den Prozenten gemeint.
Man stellt fest: was ist überhaupt nötig (musik: Idee, Entwicklung, Umsetzung. Text: dito. Gesang: dito).

ok. ich hatte das mit den prozenten erstmal nur im zusammenhang mit der Urheberschaft verstanden, aber klar, es ist auch für die Interpretativen Arbeiten und alle anderen Arbeiten genauso nötig.
Mich würde gerade bei der interpretativen Leistung (z.B. Live-Auftritte) interessieren, was denn so als %-Satz üblich ist, wenn einer zwei Funktionen ausübt (z.B. Gitarre + Gesang) und damit eigentlich doppelte Arbeit hat, d.h. wieviel würde der mehr verdienen, als einer, der nur eine Funktion ausübt?
Ich hab' keine Ahnung, was da so üblich ist,
das würd' mich mal interessieren!
 
ok. ich hatte das mit den prozenten erstmal nur im zusammenhang mit der Urheberschaft verstanden, aber klar, es ist auch für die Interpretativen Arbeiten und alle anderen Arbeiten genauso nötig.
Mich würde gerade bei der interpretativen Leistung (z.B. Live-Auftritte) interessieren, was denn so als %-Satz üblich ist, wenn einer zwei Funktionen ausübt (z.B. Gitarre + Gesang) und damit eigentlich doppelte Arbeit hat, d.h. wieviel würde der mehr verdienen, als einer, der nur eine Funktion ausübt?
Ich hab' keine Ahnung, was da so üblich ist,
das würd' mich mal interessieren!

Darüber kann ich Dir leider keine Auskunft geben, Thor.

Bzw. zwei:
1. Bezüglich der GEMA müßtest Du Dich bei denen erkundigen. Die treffen meines Wissens eine Unterscheidung zwischen Autor Musik/Komposition, Autor Text und Interpretation (Aufführung). Wie da die Aufteilung in Prozentsätzen ist, wäre bei denen zu erfragen.

2. Im Binnenverhältnis kann das anders aussehen. Nehmen wir an, zwei Personen schreiben gemeinsam einen Text. Wer außer denen soll entscheiden, wieviel mehr die eine Person beigetragen hat als die zweite? Nehmen wir an, der Gitarrist trägt ein Riff in die Band und die Band macht daraus in mehreren sessions den fertigen song (Musik). Wer außer denen soll entscheiden, wie viel jede/r einzelne dazu beigetragen hat?

Insofern hat die Handhabung von Whych schon seinen Charme: Eine Band besteht aus vier Leuten, die alle wichtig sind dafür, dass genau diese Musik so entstanden ist. Die können einfach sagen: wir teilen das, was durch die Musik reinkommt, durch 4. Solange sich alle verstehen und einig sind, gibt´s ja kein Problem. Aber wenn die sich nicht mehr verstehen und wenn Geld reinkommt oder Geld ausgegeben wurde, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit dann ein Problem, wenn die sich nicht mehr verstehen.


Also ist Dein Hinweis folgerichtig, dass die in der Phase, in der die Sachen entstehen und solange sie sich verstehen, eine Einigung treffen.
Darum geht es.

Ob das nun heißt, dass der, der singt und Gitarre (also zwei Instrumente) spielt mehr bekommt als beispielsweise der Drummer (ein Instrument), müssen die untereinander klären.

In der Realität spielt sich das doch sowieso so ab, dass recht klar ist, ob einer den Text nun geschrieben hat oder nicht und ob jemand nun an der Komposition beteiligt ist oder "nur" an der Umsetzung. Wenn Dylan mit einer Band tourt, die seine songs spielt, dann sind die anderen entweder quasi angestellt oder es kommt zu einem kreativen Prozess, wo ein bestehender song völlig neu interpretiert wird. Wie die sich dann einigen, kann außer denen doch wohl niemand sinnvollerweise entscheiden. Wenn die sich nicht entscheiden, entscheidet ein Gericht und die jeweiligen Rechtsanwälte verhandeln miteinander.

Das ist ähnlich appetittlich wie ein Scheidungsprozeß (und im Musikbereich hat es solche Auseinandersetzungen und Prozeße zu Hauf gegeben).

Wer das nicht will, setzt sich entweder vorher zusammen oder hält sich an das, was "offiziell" (sprich beispielsweise GEMA) üblich ist (also in dem Fall wieder Punkt 1.).

Wenn Du darüber hinaus Informationsbedarf hast, wäre es nicht schlecht, wenn Du mal sagen würdest, wie Eure konkrete Situation aussieht. Es gibt einfach zu viele mögliche unterschiedliche Fälle als das man sagen könnte: a kriegt 30% und b 40% und c und d je 15%.

Im Übrigen möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass dieses Forum für diese Frage nicht der richtige Ort ist. Das betreffende Forum lautet "Musik und Recht" (denn darum handelt es sich) und befindet sich hier:
https://www.musiker-board.de/vb/f131-musik-recht/
Der dortige Moderator oder ein HCA des Bereiches ist wesentlich kompetenter als ich es bin.

Betrachtet meine Ausführungen daher als Hinweise. Genauere Informationen bekommt Ihr in dem oben angeführten Forum.


x-Riff
 
Also: so früh wie möglich!
Das heißt was genau jetzt machen?
Direkt einen Anwalt kontaktieren? Wenn ja, mit welcher Spezialisierung?
Für mich ist das so ein Bandvertrag noch etwas nebulös, aber ich hab mich
mal durch die Links gelesen und finde das mittlerweile schon sehr sinnvoll
 
wie soll das gehen? ihr habt ein album gemacht und streitet euch, beschließt die trennung und nun streiten z.B. 3 parteien darum wer die songs nun weiter spielen darf... bekommt jeder dann seine anteile an songs oder wie? :redface:

okay....
aber mal so ne frage.....
von euch die hier so rein geschriebne haben (und nach meiner meinung auch viel schei--oke is ja nich wichtig) wieviele von euch haben denn die songs ALLEINE komponiert???
normalerweise geht es ja so dass einer ein fundament legt und die anderen dann mitmischen....und wie bitte kannst du dann behaupten...DAS IST MEIN SONG???!!!

99% aller songs hab ich ja dann quasi alleine komponiert weil ich ne göttliche riff-maschine bin ....
 
Das heißt was genau jetzt machen?
Direkt einen Anwalt kontaktieren? Wenn ja, mit welcher Spezialisierung?
Für mich ist das so ein Bandvertrag noch etwas nebulös, aber ich hab mich
mal durch die Links gelesen und finde das mittlerweile schon sehr sinnvoll

na ja, wenn Anwalt, dann wohl mit Spezialisierung Musikrecht.
das ist keine offizielle Bezeichnung, aber es gibt schon ein paar, die auf den Bereich Spezialisiert sind und neben Urheberrecht auch die anderen wichtigen Punkte für Musiker im Auge haben und z.B. für Verträge mit Labels und so beratend oder verhandelnd mitwirken.
Aber so spezialisierte Anwälte kosten ja fett Cash, und das wird am Anfange eh keiner zahlen wollen (eher dann später wenn Labelverträge anstehen würden)
Ich würde das gar nicht hoch offiziell mit Anwalt und so fahren, sondern einfach mal unter Stichwort "Bandvertrag" googeln, da gibts Texte und Musterverträge, sich dann mal zusammen überlegen, was den einzelnen Leuten wichtig ist, und vielleicht sowas zusammen machen (auch ohne Anwalt). Es geht ja nur darum, sich zusammen untereinander auf eine Funktionsweise zu einigen und späteren ungereimtheiten vorzubeugen.
Also: ein (womöglich spezialisierter) Anwalt ist wahrscheinlich overkill (zumindest am Anfang oder wenn nicht Risikopunkte von anfang an bekannt sind),
aber gar nichts zusammen abmachen sicher zu wenig.
irgenwo dazwischen läge: ohne Formzwang (aber klar und verbindlich) was zusammen abmachen und ggf. schriftlich festhalten.
 
okay....
wieviele von euch haben denn die songs ALLEINE komponiert???
normalerweise geht es ja so dass einer ein fundament legt und die anderen dann mitmischen....und wie bitte kannst du dann behaupten...DAS IST MEIN SONG???!!!
Also ein paar songs voll alleine komponiert hab' ich schon.
Die Frage beim Fundament wird wohl sein: ist das nur so ein Gerüst, auf das noch alles draufgeklatscht werden muss, oder ist es ein in sich fertiger Song, der dann aus praktischen gründen doch noch von allen ein bisschen angepasst wird (so wie auch bei covers jeder noch ein bisschen rumschraubt, ohne dass es den Tatbestand einer eigenen vollen schöpferischen Leistung erfüllen würde). Im ersten Fall wäre es der Song von allen, im zweiten Fall der Song des einzelnen. Im übrigen ist diesbezüglich eigentlich das UrhG recht klar darüber, ab welchem Punkt jemand da als miturheber zählen würde. In der Praxis freilich ist es weniger klar, weil es sich oft schwer nachweisen lässt und im Streitfall vielleicht mehrere meinen, die fette Arbeit geleistet zu haben. Wenn dann das ursprünglich vorgelegte Stück nicht mehr existiert und zum Vergleich herangezogen werden kann, sieht's für den angenommenen alleinigen Urheber vielleicht schlecht aus. Aber das bewegen wir uns wieder voll in rechtlichen Grund, der a) wie x-Riff treffend bemerkte hier nicht mehr reinpasst und b) auch von der ursprünglichen Frage sehr abweicht.
 
Im Übrigen möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass dieses Forum für diese Frage nicht der richtige Ort ist. Das betreffende Forum lautet "Musik und Recht" (denn darum handelt es sich) und befindet sich hier:
https://www.musiker-board.de/vb/f131-musik-recht/
x-Riff

na ja, es hat sich halt von der ursprünglichen Frage (einer der Bandpraxis und nicht des Rechts, nämlich: wie habt Ihr's unter euch geregelt? wie Verteilt Ihr den Kuchen unter euch in der Praxis, wie gewichtet Ihr in der Praxis die Arbeit des einzelnen in der Band?) zu einem Geäst aus vielen, u.a. vielen rechtlichen Fragen entwickelt. Diese wären sicher alle im Forum Musik & Recht besser aufgehoben, aber das ist halt mal ein Bereich, wo die beiden Themen zusammenlaufen, und irgendwann im Laufe der Diskussion ist man dann auf der anderen Seite angekommen. Was will man da machen? Wie gesagt, in der ursprünglichen Frage ging es mir eben nicht um rechtliches (das ist mir nämlich recht klar und interessierte mich für die Frage eben gar nicht) sondern um die Praxis, was denn so die meisten Bands untereinander ausgemacht haben. Deshalb schien mir die Rubrik "Musik und Recht" eigentlich nicht so passend zu sein. Im Nachhinein hätte ich es mir wohl angesichts der Entwicklung der Diskussion anders überlegt.
 
Eine andere Frage in Punkto Geldverteilung ist :
ist gleichmässige Verteilung der für die Interpretation (z.B. Aufführung auf Gig) erhaltenen Gelder gerecht?
Wir wollen dabei mal so tun, als wäre der Teil für die Urheber schon rausgerechnet (sei es weil es über Gema läuft oder aus welchen Kalkulationsgründen auch immer) und es geht nur um die interpretative Leistung:
Sind alle Rollen gleich viel wert?

Und was ist, wenn einer mehr als eine Rolle in der Band wahrnimmt?
Beispiel:
Band A (1* Bass, 1* Drums, 1* Lead-Gitarre, 1*Rhythmus-Gitarre, 1* Sänger)
Band B (wie Band A, jedoch anstatt eines separaten Sängers singt der Rhythm.-Gitarrist)
=> bei gleichmäßiger Verteilung PRO KOPF wären in Band A die Tätigkeiten des Singens und der Rhythmus-Gitarre doppelt so viel "wert" wie bei Band B, wo einer sich die doppelte Arbeit reinzieht wie die anderen aber nicht mehr kriegt. Das ist ja auch nicht gerecht.. Faktisch ist er damit pro Arbeitsanteil halb so viel wert wie die anderen.

Ob der gute Mensch deshalb jetzt gleich das doppelte kriegen soll, ist zwar eher fraglich (zumal man sich ja dann überlegen müsste, ob es nicht besser wäre, einen separaten Sänger zu haben) , aber irgendwo zwischen Faktor eins und Faktor zwei wird wohl die Wahrheit liegen (denn beide extreme sind auf ihre Weise ungerecht)
Klar: es wäre blöd, alles verrechnen zu wollen oder dass jetzt z.B. ein Sänger, der in zwei Songs ein paar Schläge Tamburin mitrasselt dafür 3% mehr vom Kuchen möchte (wäre totaler Schwachsinn). Aber: wenn einer regelmässig zwei Hauptrollen übernimmt (z. B. ständig präsentes Instrument + Gesang), dann wäre es vielleicht fair, wenn er für die "doppelte" Arbeit z.B. als 1,5 Mann abgerechnet wird ? oder nicht?

was haltet Ihr davon?


Also bei uns gibt es gleiche Teile für jeden. Dein Rechenexample kann ich nicht richtig nachvollziehen. Dann müsste man doch auch alle Arbeiten reinrechnen wie: wer fährt, wer trägt die schwerste Kiste, wer steht am CD-Stand, wer hat den Gig klargemacht.... das sind doch alles Dinge ohne die der Auftritt und damit die Kohle nicht möglichgewesen wären, oder?
 
Dein Rechenexample kann ich nicht richtig nachvollziehen. Dann müsste man doch auch alle Arbeiten reinrechnen wie: wer fährt, wer trägt die schwerste Kiste, wer steht am CD-Stand, wer hat den Gig klargemacht.... das sind doch alles Dinge ohne die der Auftritt und damit die Kohle nicht möglichgewesen wären, oder?

Na ja, ich war eben davon ausgegangen, dass alle zusammen zum Gig fahren und zusammen auf/abbauen, aber wenn es auf der Seite schwere Unterschiede zwischen den Mitgliedern gäbe, könnte das ne Überlegung wert sein. In der Praxis aber kaum,denn:

- dann müsste auch bei den erfolgreichen Bands mit Mega-Gage der Kistenschieber oder Roadie bei gleicher Arbeitszeit pro Gig gleich viel verdienen wie die Musiker. Dem ist nie so (nicht annähernd!). Ohne eine Arbeit gegenüber der anderen herabwürdigen zu wollen, sie sind eben faktisch (geldmäßig) viel weniger wert. Wenn es da also nicht einen sehr erheblichen Unterschied zwischen den Mitgliedern gibt, wäre das rumrechnerei für kleine Prozentchen, was nix bringt.

- die (durchaus wichtigen) Neben-Arbeiten auf dem Gig kosten halt nur auf den Gigs Zeit, und nicht auch dazwischen wie z.B. fürs ganze (doppelte) schreiben, üben, arrangieren etc. Das Gig ist ja nur ein kleiner Teil der ganzen Bandarbeit (wenn man nicht täglich gigs spielt). Damit wäre egal wie man rechnet ihr anteiliger Prozentsatz sowieso ziemlich klein. Es sei denn eben, man spielt fast täglich Gigs, aber dann macht man das nicht mehr selbst.
Aber es gibt natürlich auch ausserhalb der Gigs Neben-Arbeiten, die regelmässig Zeit fressen. Und wenn es da erhebliche Unterschiede gibt (z.B. einer Promoting, Webmaster, Myspace, Werbung, Booking etc. macht und der andere nix) dann wäre es sicher angebracht, das in der Verteilung zu berücksichtigen.
 
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