wieviel ist mein Engl Powerball wert?

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Ipartiednaked
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hey halloich hab mich grade in diesem forum registriert weil ich ein kleines problem hab und dachte ihr könntet mir evt weiterhelfen. ich habe mir vor ca dreieinhalb jahren einen engl powerball sammt engl box gekauft. Naja dieser kauf hat sich eher als anfänger leichtsinn rausgestellt da ich sogut wie nie spiele. Jedenfalls wollt ich den verstärker evt bei ebay als sofort-kauf reinstellen und wollt euch fragen wieviel ich denn noch dafür verlangen sollte. und denkt ihr es ist besser den verstärker einzeln zu verkaufen, oder soll ich den gleich mit der box und dem fußpedal in eine auktion setzten?

vielen dank schonmal!
 
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Herzlich willkommen erstmal!

Also, am besten stellt man sowas einzeln rein, weil es ja Leute gibt die schon ne Box haben und nur an dem Verstärker interessiert sind. Gleiches gilt fürs Fußpedal.

Der Powerball bringt gebraucht um die 900 -1000 Euro.

Bei Fußpedal und Box kommt es darauf an welche du hast. Gib uns mal die Artikelbezeichnung und dann können wir dir besser weiterhelfen.

Viele Grüße, Dominik
 
also die box ist eine Engl 412 V30 (die mit den celestion vintage 30 speakern) und das pedal ist ein Z5 footswitch (auch von Engl)
 
Also im Prinzip hast du da nach 3 Jahren einen sehr ungünstigen Zeitpunkt ausgesucht.

1. Garantie knapp abgelaufen
2. Gerade ist ein neues Modell am Start dadurch grösseres Angebot = Preis sinkend.

Ich würd mir das nochmal gut überlegen und wenn das Ding weg soll machs sofort.

Gruss Mark
 
Der Fußschalter zwischen 90 und 100 Euro und die Box zwischen 600 und 700 Euro.
 
1. Garantie knapp abgelaufen

Warum immer dieses unsinnige Garantie-Argument beim Gebrauchtkauf? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden! Ich bin nach einem Gebrauchtkauf aber nicht Kunde dieses Händlers oder Herstellers...
 
Warum immer dieses unsinnige Garantie-Argument beim Gebrauchtkauf? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden! Ich bin nach einem Gebrauchtkauf aber nicht Kunde dieses Händlers oder Herstellers...


So schauts aus. Abgesehen davon bringen die Engl - Amps immer recht viel auf dem Gebrauchtmarkt. Wird ja auch nen ganz schöner Hype um die Dinger betrieben (den ich nicht bei jedem Modell so ganz nachvollziehen kann)
 
Die Garantie ist eh nicht übertragbar. Wenn müsste der Erstkäufer sich in einem solchen Fall drum kümmern wenn er so kulant ist.
 
Weils nunmal so ist das ein Produkt das noch Werksgarantie hat in der Regel mehr bringt als ohne, sorry dass ist eine Tatsache. Freiwillig ist das auch nicht sondern zumindest in der Schweiz und meines wissens der Ganzen EU vorgeschrieben.

Egal, eigentlich fnd ichs auch blödsinnig, nur ich bin Händler (zwar mit werkzeug und früher Fahrzeugen) und diskutieren und finden ändert nichts an dem Umstand das es nunmal so ist. Ein auto z.B. brint ein halbes Jahr nach Ablauf der Garantie ca 15-20% weniger als wenns noch knapp drin ist. Zum glück ist es bei Instrumenten humaner.

P.S. geht bei euch die Garantie nicht weiter beim gebrauchtkauf ? Also bei uns ist die Produktgebunden und nicht Kundengebunden. Sorry bin bisschen auf dem Zahnfleisch momentan.
 
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Weils nunmal so ist das ein Produkt das noch Werksgarantie hat in der Regel mehr bringt als ohne, sorry dass ist eine Tatsache. Freiwillig ist das auch nicht sondern zumindest in der Schweiz und meines wissens der Ganzen EU vorgeschrieben.

Egal, eigentlich fnd ichs auch blödsinnig, nur ich bin Händler (zwar mit werkzeug und früher Fahrzeugen) und diskutieren und finden ändert nichts an dem Umstand das es nunmal so ist. Ein auto z.B. brint ein halbes Jahr nach Ablauf der Garantie ca 15-20% weniger als wenns noch knapp drin ist. Zum glück ist es bei Instrumenten humaner.

P.S. geht bei euch die Garantie nicht weiter beim gebrauchtkauf ? Also bei uns ist die Produktgebunden und nicht Kundengebunden.

O. k. ... Schweizer Herkunft hatte ich nicht bedacht... Grundsätzlich ist in Deutschland schonmal das Problem, dass man Gewährleistung und Garantie umgangssprachlich vermischt... Gewährleistung (im Falle von Mängeln) von 2 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben (im ersten halben Jahr muss der Hersteller beweisen, dass kein Mangel von Anfang an vorlag, danach muss es der Kunde beweisen). Und die Gewährleistungsansprüche des Kunden gelten in Deutschland beim Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Garantie ist eine freiwillige Leistung, wie oben beschrieben.

Zu guter Letzt... Ich bin kein Jurist... natürlich hilft die Aussage, dass der Gegenstand noch nicht lang in Betrieb ist, aber mit irgendwelchen Garantieansprüchen (in Deutschland) zu werben halte ich für nicht korrekt.
 
Ok wusst ich gar nicht. Hm da hebens wir ja richtig gut. Aber die Gewährleistung läuft dann schon weiter oder erlischt auch diese? Bei uns erstreckt sich die Garantie auch nur auf Produktionsfehler oder materialmängel. Übelastung oder falscher Einsatz ist da ausgeschlossen.
Bei uns ists sogar so, dass wen man eitwas gebraucht verkauft und nicht ausdrücklich eine Garantie aussschliesst hat der kunde 1 Jahr Garantie.

Edit: wen ich occasions Material einkaufe lässt sich lustigerweise immer was machen im Preis wen die Wahre älter als 2 Jährig ist (bei Wahren aus Deutschland) irgendwie bin ich jetzt gerade etwas perplex :D.

und nochmals sorry mein Ton war nicht so ganz angemessen :gruebel:.

Gruss Mark
 
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Ok wusst ich gar nicht. Hm da hebens wir ja richtig gut. Aber die Gewährleistung leuft dann schon weiter oder erlischt auch diese?
Bei uns ists sogar so, dass wen man eitwas gebraucht verkauft und nicht ausdrücklich eine Garantie aussschliesst hat der kunde 1 Jahr Garantie.

Deutschland:
Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Also... die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und Ansprüche daraus, gelten gegenüber dem Verkäufer (also nicht immer gegenüber dem Hersteller) und G. gilt grundsätzlich auch bei Gebrauchtwaren, kann da aber per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate begrenzt werden (statt normalerweise 24 Monate).

Da ich jetzt kein Jurist bin und nichts falsches schreiben will, belasse ich es dabei... Wenn man Wikipedia vertraut, können Privatleute die Gewährleistung vertraglich ausschließen ("verkauft wie gesehen" beim Gebrauchtwagenverkauf oder siehe Hinweise in Online-Auktionshäusern)...
 
Ich würde den Preis für den Powerball eher bei 800€ ansiedeln. Ich habe mir vor 1 Jahren einen gebraucht gekauft, der 1 1/2 Jahre alt war und circa 850€ gezahlt. Inzwischen dürfte der Preis weiter gesunken sein. Damit überhaupt jemand vom Sofort Kauf überzeugt ist, muss es zudem einen gewissen Anreiz geben. Also z.B. noch mal 50 Euro runter.
 
Ok, dan entspricht unsere Garantie in etwa eurer Gewährleistung weil bei uns greift die nur wenn das Gerät bei sachgerechter Benutzung innerhalb der 24 Monaten (sofern nicht eine längere Frist vereinbahrt wurde) Defekt geht. Die beweispflicht liegt eigentlich beim Verkeufer (das sein Produkt in Ordnung war) jedoch ist das Schweizer Gesetz da ziemlich gummig. Hehe schon wider etwas gelernt.
Ich danke auf alle Fälle für die Aufklährung :redface:.

Gruss Mark

Edit. Bei meinem Dealer steht einer für 1200 Sfr. (ca. 774 Euro) inkl. Box. Ist 4 Jährig und ist angeblich normal benutzt worden (Röhren sind neu). Aber der ist dafür bekannt ds er sehr günstige occasionen hat (der zahlt einfach nichts für die Wahre würd da nie was eintauschen oder verkaufen).
 
Keine Ahnung wie das jetzt genau mit der Garantie ist. Aber ich habe bisher noch keinen Händler erlebt, der sich innerhalb der zwei Jahre quer gestellt hat bei der Reparatur. :D Und ich arbeite als Systemadministrator in einem kleinem bis mittelgroßem Unternehmen und bei uns geht so einiges kaputt. ;)

Ob Garantien jetzt übertragbar sind oder nicht, kann ich jetzt auch nicht sagen. Ich glaube allerdings nicht, dass der Händler nach Vorlage der Originalrechnung den Perso zum Abgleich verlangt. Wäre mir zumindest neu.

Und nun noch zum Thema:
In der Regel ist es schon sinnvoll Amp, Zubehör und Box getrennt voneinander zu verkaufen. Allerdings kann Zubehör, insbesondere, wenn es speziell zum Gerät passt, auch zur Aufwertung des Preises führen. Bei dem Pedal kann ich mir allerdings auch vorstellen, dass es sinnvoll wäre es einzeln zu verscherbeln, da es auch für andere Modelle benutzt werden kann.

Achso, was spricht denn gegen 1 Euro Startpreis? Die Engl-Teile schrauben sich, wie schon erwähnt sowieso preislich in die Höhe. Soweit ich weiß sind die eBay-Gebühren nämlich um einiges höher, wenn man einen hohen Startpreis bzw. Sofortkauf mit hohem Preis nimmt. Was natürlich immer wichtig ist, ist eine gute, genaue Angebotsbeschreibung und viele viele gute Bilder. :D

Ah und noch ein Tipp. Originalverpackung macht sich auch immer gut (auch in der Beschreibung). Zur Not im nächsten Musikshoppen nach einem Karton fragen. Die haben meist leere Kartons in ihrem Lager.
 
Achso, was spricht denn gegen 1 Euro Startpreis? Die Engl-Teile schrauben sich, wie schon erwähnt sowieso preislich in die Höhe. Soweit ich weiß sind die eBay-Gebühren nämlich um einiges höher, wenn man einen hohen Startpreis bzw. Sofortkauf mit hohem Preis nimmt. Was natürlich immer wichtig ist, ist eine gute, genaue Angebotsbeschreibung und viele viele gute Bilder. :D

Der Tipp mit dem ab 1 Euro, ist schonmal gut. Ebay nimmt echt horrende Gebüren bei Sofortkauf, dazu kommt noch ne Provision an Ebay wenns das Gerät dann verkauft wird. Stell die Sachen am besten Samstag gegen 5 rein. Warum?
Am Wochenende hab ich schon oft beobachtet das die Geräte mehr bringen als unter der Woche, weil mehr Leute online sind. 17 Uhr ist zudem ne Zeit wo sonst eigentlich nichts anderes anliegt. Da wirst du die bestecn Chancen haben viel zu bekommen. Ansonsten, kann ich dir auch noch den Flohmarkt hier im Board empfehlen. Die nehmen nämlcih gar keine Gebüren. Einen Versuch ist das immer wert!
 
Grundsätzlich ist in Deutschland schonmal das Problem, dass man Gewährleistung und Garantie umgangssprachlich vermischt... Gewährleistung (im Falle von Mängeln) von 2 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben (im ersten halben Jahr muss der Hersteller beweisen, dass kein Mangel von Anfang an vorlag, danach muss es der Kunde beweisen). Und die Gewährleistungsansprüche des Kunden gelten in Deutschland beim Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Garantie ist eine freiwillige Leistung, wie oben beschrieben.

Und ich als Jurist sage dir, dass es sich da keineswegs lohnt sich über so nen Blödsinn aufzuregen. Wenn ihr wüsstet was ganz Deutschland juristisch durcheinanderwirft ... und außerdem ists doch eh vollkommen egal wenn jeder weiss was gemeint ist, eine falsa demonstratio non nocet sozusagen. Und ein solcher Garantie"Vertrag" muss nicht unbedingt ein Stück Papier mit groß "Vertrag" obendrüber sein, da reicht auch schon ne Auslegung einer mündlichen Absprache - inwieweit die dann "freiwillig" ist, ist die nächste Frage.

Fazit: Nennts ruhig weiter Garantie oder Gewährleistung, Fakt ist doch, dass alle technischen Geräte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist weniger wert sind (am Marktwert gemessen) - und nochwas - eigentlich ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein Riesenbonbon für die Händler und DA sehe ich eine freiwillige Leistung wenn da ein Händler ohne zu mucken ein technisches Gerät nach nem halben Jahr noch auf eigene Kosten repariert/austauscht.
 
Keine Ahnung wie das jetzt genau mit der Garantie ist. Aber ich habe bisher noch keinen Händler erlebt, der sich innerhalb der zwei Jahre quer gestellt hat bei der Reparatur.

Das wäre aber vermutlich reine Kulanz des Händlers und nichts worauf man sich verlassen kann...

Ob Garantien jetzt übertragbar sind oder nicht, kann ich jetzt auch nicht sagen. Ich glaube allerdings nicht, dass der Händler nach Vorlage der Originalrechnung den Perso zum Abgleich verlangt. Wäre mir zumindest neu.

Tja... nur doof, wenn dann der reparierte Verstärker, aufgrund der Originalrechnung, an den Erstbesitzer, statt an mich zurückgeschickt wird :rolleyes:

@ molokh
Ist mir klar... und ich sehe ja auch kein Problem, wenn man schreiben würde, der "Gegenstand" ist nur x Monate (Jahre) alt... Aber die Erwähnung, dass noch Garantie drauf ist, suggeriert IMHO, dass der Käufer auch noch in den Genuss derselben kommen könnte. Zumal man ja auch in einigen Beiträgen, wo User nach Preiseinschätzungen gefragt werden, solches herauslesen kann.

Aber wenn nur ich da ein Problem sehe, soll es ja niemanden sonst weiter kümmern...
 
Tja... nur doof, wenn dann der reparierte Verstärker, aufgrund der Originalrechnung, an den Erstbesitzer, statt an mich zurückgeschickt wird

Klar, hast schon Recht. Ich habe mich leider missverständlich ausgedrückt. Mit Vorlage meinte ich auch, den Perso vorzeigen, nicht das Zuschicken einer Kopie. Ans Einschicken des Gerätes habe ich jetzt nicht gedacht. In dem Fall ist das mit der Garantie dann wirklich fraglich, wenn man ein Gerät ersteigert, was man im Zweifelsfall nicht gleich um die Ecke reparieren lassen kann. Aber dabei schreiben würde ich es trotzdem, vorallem wenn der Artikel nicht versendet wird, sondern nur abgeholt werden kann. Es ist dennoch in meinen Augen ein zusätzlicher Kaufanreiz, wenn sich das Gerät zufällig bei mir um die Ecke befindet. Denn sollte doch etwas dran sein, kann man das Teil einfach zum Händler bringen. Mehr als ein Nein, die Reparatur geht nicht auf Kulanz, kann eh nicht dabei rauskommen. Wenn man Glück hat, macht der Händler es einfach.

Der Tipp von KingX kann ich übrigens auch nur empfehlen. Guck dir eine Zeit raus, in der möglichst viele frei haben bzw. (WE) und in der möglichst wenig Auktionen auslaufen. Wobei letzteres beim Powerball eher zweitrangig ist, da Powerballs eh selten eingestellt werden. Ich bin ja immer für Sonntag Nachmittag bis Früher Abend. Da haben die meisten Leute frei und ich kann mich erinnern, dass bei SternTV gesagt wurde: statistisch gesehen enden Sonntag Abend zwischen 18:00 und 20:00 Uhr die meisten Auktionen. Über die Woche vielleicht noch nach der Tagesschau. ;)

Achso und was psychologisch noch etwas bringen könnte ist, dein Angebot knapp vor einem dieser Sofort-Kauf-Angebote von Händlern zu platzieren. Wenn Leute, dann im letzten Moment am überlegen sind, wie viel sie ausgeben möchten, sollen etc. macht sich das immer gut, wenn in der Suchmaske hinter deinem Angebot eins mit dickem Preis ist. :) Es gibt viele bei eBay, die den eigentlichen Wert nicht richtig einschätzen können und denken, dass sie im Zweifelsfall mit nem 100er weniger ein gutes Schnäppchen gemacht haben.

Edit:
Noch zu dem Thema davor: Ich würde jetzt auch nicht dabeischreiben, dass noch Garantie/Gewährleistung drauf ist, aber dass die Originalrechnung beiliegt und natürlich das Alter des Gerätes. So kenne und praktiziere ich das eigentlich auch. Meist setze ich auch noch ein Foto mit der Originalrechnung bei. Natürlich so, dass man das Kaufdatum und den Preis erkennt und die Adresse und wichtige Daten unkenntlich sind. ;)

Edit zum 2.:
Ich verwende zum Erstellen von Auktionen übrigens den TurboLister von eBay. Der ist eigentlich ganz nett. Kann man auf der eBay-Seite runterladen.
 
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