...Und was ist wenn ich dann das Instrument nicht will und wieder zurücksende.
Dieses Vorhaben hat einige Aspekte, die für einen guten Ausgang viel Glück erfordern.
Ich sehe auf Anhieb nur Fakten wie teurer Franken, schlechte rechtliche Bedingungen, teure Frachtkosten und Zollbürokratie.
Mir fällt dagegen überhaupt kein Grund ein, sich in Deutschland ansässig aus der Schweiz eine Mittelklasse-Posaune zu kaufen.
Wenn es dein Traum ist, findest Du Willson-Instrumente auch in Deutschland. Aber am naheliegendsten wäre es aber, das abzuhaken und sich an die guten Alternativen zu halten (in Deutschland gehandelte Posaunen).
Ich bin überzeugt, man kann mit dem vorgesehenen Budget mit Instrumenten von King, Holton, Kühnl & Hoyer, Meister Anton usw. genauso glücklich werden, wenn das konkrete Instrument die Anforderungen erfüllt.
Keine Rechtsberatung, sondern
meine Meinung im Allgemeinen:
Es ist sicher überflüssig, zu erwähnen, dass Schmuggel
überhaupt keine Option ist. Ich hatte vor einigen Jahren einige Male beruflich in der Schweiz zu tun und kenne aus jener Zeit Kontrollen nicht nur als Stichprobe am Grenzübergang, sondern auch einige Kilometer im grenznahen Inland.
Ein "Kofferraum auf, Posaune rein" wäre ein Kauf im Ladengeschäft, also gilt ausschließlich das Schweizer Recht.
Generell hat man bei einem Kauf im Laden natürlich kein Rückgaberecht aus "Nicht-Gefallen", auch nicht in Deutschland. "Geld zurück" gibt es normalerweise sowieso nicht und selbst ein Umtausch oder Gutschein wäre ein rein freiwilliges Entgegenkommen des Ladenbesitzers.
Nur was will jemand aus Deutschland mit dem Gutschein eines Schweizer Instrumentenhändlers, außer vielleicht bei ricardo.ch anbieten?
Also Internetbestellung. Interessant wird es, im Streitfall die EU-Richtlinie durch Klage in der Schweiz gegen einen dort ansässigen Händler durchzusetzen. Hoffentlich gibt es für solche Zwecke ein finanzielles Polster auf dem Konto. Es ist wahrscheinlich, dass ein Schweizer Anwalt für einen deutschen Mandanten erst nach ausreichender Vorschusszahlung tätig wird.
Zu den Zoll-Formalitäten von Einfuhr und evtl. Ausfuhr (Wiedereinfuhr/Rückgabe) sollte man sich vorher ganz offiziell schlau machen, z.B. durch einen Anruf beim zuständigen Zoll des Wohnorts.