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GEMA bei Coverver auf nem Gig

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kaffeetrinker
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Nun gut, ich wollt mich vorsorglich schon mal generell informieren, bevor es denn tatsächlich ernst wird:
Wir spielen eigentlich eigene Lieder, aber zwischendurch mal nen Bekanntes Cover heizt natürlich ordentlich an. Da stellt sich uns aber die Frage: Inwiefern muss das ganze durch die GEMA abgesegnet werden, heisst: Müsste man für eine Veranstaltung, wo wir sowas spielen, latzen? Schließlich spielen wir doch selbst und auch nicht nach irgendwelchen käuflich zu erwerbenden Noten oä.
Und wie weit sind Punkbands (Slime, Pöbel&Gesocks oder die Richtung) überhaupt bei der GEMA gemeldet?
 
Eigenschaft
 
So wie ich das mitbekommen habe, nur wenn ihr Eintritt verlangt, wenn um Spenden gebeten wird, dann nicht.

Gebe aber keine Garantie

Greez
Mr.Fender
 
Soweit ich es weiß ist es so, das wenn der Eintritt frei ist ohne GemaGebühren Coverstücke gespielt werden können, wie schon gesagt wurde.
Wenn Eintritt verlöangt wird, muss sich der Veranstalter um die GEMA Kümmern, und nich die Bands.
 
Das sich die Bands da net kümmern müssen ist klar...wollts nur schonmal mehr oder weniger geklärt haben, damit wir da beim Set schreiben bescheid wissen un so weiter.
 
Wenn Eintritt verlöangt wird, muss sich der Veranstalter um die GEMA Kümmern, und nich die Bands.

So sollte es sein, das stimmt! Aber in wirklich sieht es ja doch häufig/immer anders aus. Der Veranstalter zahlt die GEMA und verlangt das Geld hinterher von der auftretenden Band zurück.

Ist uns erst dieses Wochenende wieder passiert. Wir haben in einer Bar gespielt und der Veranstalter (gleichzeitig Besitzer der Bar/Kneipe) hat beim Publikum und allen Interessenten dafür geworben, dass Bands in seinem Laden doch hervorragende Möglichkeiten zum Spielen hätten. Er hat gesagt, er würde versuchen fortan monatlich solche Gigs anzubieten, damit die jungen und finanziell schwach gerüsteten Bands auch ein Pflaster zum Aufspielen finden und und und...

Nachdem dann alle Gäste weg waren und wir einen Kassensturz gemacht haben, hat er dann gesagt, dass er einen nicht unerheblich großen Anteil an Geld haben möchte. Dafür das wir bei Ihm gespielt haben und da er die GEMA bezahlt hat :screwy:

Ich dachte erst, ich hab mich verhört...nachdem es dann fast richtig dicken Ärger gab, hab ich kleinbei gegeben und ihm das verlangte Geld gegeben...

Ich wette, der hatte aber die GEMA, das Gehalt seiner Angestellten und den angestrebten Gewinn schon dicke eingenommen...denn unser Publikum erwies sich als trinkfest...;) Aber es hat mich noch viel mehr geärgert, dass er vorher so großkotzig rumposaunt hat...und die Akkustik und der Raum an sich absolut mies und konzertuntauglich war...

Wir haben also schlussendlich unsere GEMA selber bezahlen müssen...und es war nicht das erste Mal, dass ein Veranstalter das von uns gefordert hat...aber so schmierig und abgew*** war noch keiner...

Greetings Bo:great:
 
was redet ihr denn hier ??? :confused: GEMA hat doch nix mit zu tun, ob Eintritt verlangt wird, oder nicht? ... nach meiner bescheidenen Meinung

GEMA ist fällig, wenn Covers öffentlich dargeboten werden. Was ist denn mit den ganzen Stadtfesten im Freien??? zahlt doch auch keiner Eintritt. Und wer Veranstalter ist, kann auch vertraglich geregelt werden. Der Wirt ODER die Band. Je nach dem.

Gruß
 
Leute, ich kann immer wieder nur appellieren, keine Halbwahrheiten zu verstreuen.

Man muss jegliche öffentliche Aufführung und Wiedergabe von Musik zumindest angemeldet werden. Ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist oder nicht entscheidet sich daran, ob die Wiedergabe wirklich öffentlich ist und ob GEMA-pflichtiges Repertoire (hier Cover) gespielt wird.

Der Eintritt hat mit der Vergütungspflicht rein gar nichts zu tun. Diese Betrachtung erfolgt erst im zweiten Schritt, nämlich bemisst sich daran lediglich die Höhe der zu entrichtenden Vergütung, wenn beide o.g. Fragen mit ja beantwortet wurden. Im übrigen zählen "Spenden", wenn sie verpflichtend zu zahlen sind auch als Eintrittsgeld.

Richtig ist, dass die Anmeldung und Zahlung grundsätzlich dem Veranstalter obliegt, es sei denn es wird zwischen Bands und Veranstalter - sollte dies von einander abweichen - etwas Anders vereinbart. Aber auch das hat für die GEMA keine Relevanz. Verantwortlich ist IMMER der Veranstalter und dieser bekommt von der GEMA die Rechnung. Haben Veranstalter und Band was Anderes vertraglich fixiert, so kann entweder die Band dies anmelden, oder der Veranstalter sich das Geld bei der Band "wiederholen".

Grüße
Marc
 
Hi,

also müssen die Bands überhaupt nichts für die GEMA melden?
 
Hi,

nein. Ich empfehle aber in jedem Fall, wenn man als Band GEMA-pflichtige Stücke spielt, den Veranstalter davon in Kenntnis zu setzen und ihn zu informieren, dass GEMA-Vergütungen zu zahlen sind. Das Beste ist, die Zahlungsverpflichtung in jedem Fall in den Engagementvertrag einzubauen.

Die GEMA kann nämlich - für den Fall, dass die Veranstaltung nicht korrekt gemeldet und gezahlt wurde - jeden, der ursächlich an der Urheberrechtsverletzung beteiligt war, belangen. So kann zwar die GEMA das Geld von Euch verlangen, mit der Vereinbarung mit dem Veranstalter (die nicht gegenüber Dritten gilt) könnt Ihr aber ganz problemlos das Geld dann von ihm zurückfordern ;)

Grüße
Marc
 
Eine kurze (na ja) Einschätzung zur Sachlage: Ein Veranstalter, der hinterher von der Band GEMA-Gebühren haben will, ist zunächst mal Grundsätzlich ein A****, vor allem, wenn er sonst den Abend über CDs dudeln lassen würde, deren öffentliche Wiedergabe ja auch kostenpflichtig ist.
Meiner Erfahrung nach ist jeder seriöse Veranstalter bereit, die Gebühren zu zahlen - das tun so viele, dass man als Künstler in einem entsprechenden Rechtsstreit vermutlich auch um solche Zahlungen herumkäme. Wenn's mich beträfe, würde ich so einem Typen also freundlich den Gang zum Anwalt empfehlen und erwarten, nie wieder von ihm zu hören. Aber muss ja jeder selber wissen.
Zur GEMA-Pflicht hatte ich auch mal einen Fall. Damals bekam ich von der GEMA selbst die Auskunft: Wenn alle bei einer Fest- oder Feierveranstaltung Anwesenden sich vor Beginn der Veranstaltung kannten, ist diese nicht öffentlich und auch nicht gebührenpflichtig. Das wäre also bei Familienfeiern so, aber auch bei Firmenveranstaltungen, wenn z.B. alle Gäste in einer Abteilung arbeiten und sich kennen. Bei größeren Veranstaltungen, wo Leute aus Filialen verschiedener Städte sich zum ersten Mal treffen, würden allerdings Gebühren fällig - auch ein guter Grund, Kosten und deren Meldung immer dem Veranstalter zuzuschieben. Woher soll der Künstler das im Einzelfall denn immer wissen?
Was schließlich die Frage betrifft, ob einzelne Stücke/Bands überhaupt GEMA-pflichtig sind: Auf deren Homepage kann man nach einzelnen Titeln recherchieren. Insofern kann jeder die Setlist hier durchgucken und sich wahrscheinlich wundern, wer vom ganzen Anti-Establishment gerne seine paar Euros im Jahr hier noch mitnimmt:evil:
Einfach mal nachsehen unter www.gema.de/musikrecherche
Nur weil's nicht da steht, ist das natürlich keine Garantie, dass es nix kostet - ich würde sogar eher denken: Wenn der Künstler seine Aufnahmen nicht melden will, wird ihn bei bekannteren Bands schon die Plattenfirma zum Werkschutz treten, weil auch die sich damit ein bisschen gegen das abkupfern absichern möchten. Und dann gibt's noch den (gar nicht so raren) Fall von Künstlern, die zwar nicht bei der GEMA Mitglied sind, aber z.B. in anderen Ländern Werkschutz angemeldet haben. Für deren Songs treibt die GEMA dann nicht das Geld ein, aber das heißt nicht, dass man die Songs ohne Gebühren und Genehmigung spielen darf.
Und dann gibt's ja auch noch Texte - viele Lyriker sind in der "VG Wort" registriert. Die hat zwar nichts mit Musik zu tun, aber wenn ihr z.B. selbst Musik für einen Text schreibt, der durch die vertreten wird, kostet es immer noch ...
 
Und dann gibt's noch den (gar nicht so raren) Fall von Künstlern, die zwar nicht bei der GEMA Mitglied sind, aber z.B. in anderen Ländern Werkschutz angemeldet haben. Für deren Songs treibt die GEMA dann nicht das Geld ein, aber das heißt nicht, dass man die Songs ohne Gebühren und Genehmigung spielen darf.
Sorry, aber das ist falsch. In 99% aller Fälle inkassiert die GEMA Vergütungen bei der Verwertung von Werken ausländischer Berechtigter - also Mitgliedern ausländischer Verwertungsgesellschaften- in Deutschland. Die Vergütungen leitet Sie auf Grundlage von Gegenseitigkeitsverträgen an die ausländischen VGs weiter, die dann an ihre Mitglieder ausschütten (auch wenn Sie wiederum im Ausland ansässig sind).

Und dann gibt's ja auch noch Texte - viele Lyriker sind in der "VG Wort" registriert. Die hat zwar nichts mit Musik zu tun, aber wenn ihr z.B. selbst Musik für einen Text schreibt, der durch die vertreten wird, kostet es immer noch ...
Stimmt, aber die VG Wort nimmt das von Dir angesprochene Recht nicht wahr. Bei der Vertonung von Sprachwerken wird das Benutzungsrecht berührt. Dieses wird vom Urheber selbst bzw. von dessen Verlag wahrgenommen. Mit der VG Wort hat man in diesem Fall nichts zu tun.

Grüße
Marc
 
Hallo,
mag sein, dass das nicht bei allen Musikstilen so ist - ich bin im Moment eher im Kabarett-Bereich aktiv, und da passiert's öfters, dass ich bei CD-Produktionen (Auftritte macht ja der Veranstalter) zu einzelnen Autoren Rückmeldungen kriege wie "Autor ist nicht Mitglied der GEMA, das Werk jedoch geschützt, sie dürfen nicht ohne Genehmigung etc. blabla ...", und in solchen Fällen steht auf der Rechnung immer der Betrag 0,00 - also auch keine Weiterleitung der Gebühren durch die GEMA. Wahrscheinlich sind hier hauptsächlich die damaligen Emigranten betroffen, die ja (von wegen Reichskulturkammer und so) keinen Schutz in Deutschland hatten und sich auch nach dem Krieg nicht mehr besonders drum gekümmert hatten. Wer z.B. bei der GEMA nach Hermann Leopoldi sucht, findet fast nix von seinen Hunderten von Liedern. Ob's andere betrifft oder nicht? Im Zweifelsfall besser Vorsicht als Nachzahlen, oder? Wer brav seine Liste schreibt und bei der GEMA abgibt, kriegt ja so oder so eine Rückmeldung ...
 
Klar ist, dass Musikstile keinerlei Einfluss auf die verwertungsrechtliche Situation haben. Lediglich die Unterscheidung zwischen ernster und Unterhaltungsmusik gibt es. Wenn Du derartige Mitteilungen der GEMA erhältst, schätze ich, dass es um den Schutz des geistigen Eigentums von Gesetzes wegen geht. Wenn der Urheber nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, bleibt zwar der Schutz, aber die GEMA hat keine Ansprüche. Daher die 0,00.

Selbstverständlich hast Du recht, dass man "brav die Liste schreiben sollte". Nicht nur zur Vorsicht, man hat ja nicht zuletzt aufgrund der GEMA-Vermutung sogar die Verpflichtung...

Grüße
Marc
 
Nachtrag:

Ich habe Hermann Leopoldi gerade in der Online-Datenbank der GEMA sofort als Mitglied gefunden...
 
Bei Bands wie Pöbel und Gesocks sollte eine Myspace-Nachricht oder eine email oder sonstwas eigentlich die Frage der GEMA-Mitgliedschaft klären können. Wenn nicht, dann rausfinden, wie die Musiker heißen (das sollte schon wesentlich schwieriger sein!) und bei der GEMA eine Musikrecherche durchführen.

Die Frage ist - bezogen auf diesen Musikstil - durchaus berechtigt. Ich kenne haufenweise derartiger Bands, die untereinander covern und auch gegenseitig um Erlaubnis fragen. Ist in diesen Kreise kein Problem und die meisten sind tatsächlich strikte GEMA-Verweigerer. Nichtsdestotrotz: der prinzipiell einzuhaltende Dienstweg wurde hier dargelegt und dem habe ich nichts hinzuzufügen. Auch wenn ihr von den GEMA-freien Bands die Erlaubnis bekommt: melden müsst ihr das trotzdem. Kostet aber eben nix...

Ich wollte nur eben anmerken, dass es sich bei solchen Bands im allgemeinen (Slime sind mMn mittlerweile (wie auch immer) zu weit weg von der "Szene" (< Scheiß-Wort!), um mit euch zu reden) lohnen könnte, einfach mal nachzufragen.
 

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