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Textzeile klauen?

J
jox
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Gilt es schon als Urheberrechtsverletzung, wenn ich aus dem Song einer anderen Band eine einzige TExtzeile (die den Refrain einleitet) "klaue"?
 
Eigenschaft
 
Es ist egal, ob man Noten oder Textpassagen "klaut". Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung:

Ich habe dieses Wochenende erst in einem anderen Thread von einem Fall einer Regensburger Band berichtet, die einst nur eine Zeile vom Song eines Bluesers in einen Song ihrer CD eingebunden hatte - ohne sich vorher beim zuständigen Musikverlag die Rechte dafür einzuholen.

Fazit: der Musikverlag hat sich fast den gesamten Erlös der kompletten CD-Veröffentlichung unter den Nagel gerissen.

Riskier' das also lieber nicht!

lg
 
Auch wenn es wirklich nur eine Zeile(4 Wörter) ist? Weil es ja theoretisch auch sein könnte, dass beide Bands sie unabhängig voneinander getextet haben. Sätze wie "I love you" etc. kommen ja auch in jedem 2. Lied vor ohne, dass es dadurch zu einer Urheberrechtsverletzung kommt.
 
Es kommt natürlich auch darauf an wie pregnant diese Zeile ist. Bei einer allgemein üblichen Formulierung wird kaum Probleme bekommen. Aber so wie ich das verstehe wollt ihr eine Zeile nehmen die etwas markanter ist. Man wird also das Original heraushöhren können. Das könnte ein Problem werden.
 
Vicky Leandros sang: "Ich liebe das Leben"
Rosenstolz sang: "Amo Vitam"

Wenn ich recht informiert bin, untersagt das Urheberrecht auch die Übertragung in andere Sprachen.
Einer hätte also da "geklaut"...

:rolleyes:
 
Stefan L. schrieb:
Es kommt natürlich auch darauf an wie pregnant diese Zeile ist.

StefanL hat natürlich völlig recht! Es kommt darauf an, wie prägnant diese Wortfolge oder Zeile ist.

"I love you" wird keiner attackieren. Aber bei "she loves you, yeah, yeah, yeah" wäre das schon anders.

Es gibt auch in der GEMA-Repertoiredatenbank zahlreiche Songs mit dem gleichen Titel. Weswegen man aber trotzdem vorsichtig sein sollte (s. das Beispiel der Regensburger Band, die ich geschildert hatte).

(Nachtrag: es gibt dieses Problem auch immer wieder, wenn man sich eher allgemein gültige Begriffe als Wortmarke beim Patentamt schützen lassen will. Aber wenn man es gut begründen kann, kommt man auch beim DPA immer wieder mit sehr allgemeinen Begriffen durch und die gehören einem dann erst einmal für zehn Jahre.)

lg
 
Ich weiß zwar nicht, wie es Rechtlich aussieht, aber wenn ich einen Song schreibe, dann schreibe ich den. Und wenn er fertig ist, suche ich nicht in allen anderen Texten ob sich da irgendwas überschneidet, wenn da irgendwas gleich sein sollte, dann ist es eben so. Ich hab das ja dann trotzdem nicht geklaut. Wäre ja genau so, wie wenn man bestimmte Akkordfolgen nicht mehr verwenden darf, weil die schonmal einer verwendet hat. Da ist dann aber schnell essig.
Es gibt einfach bestimmte Sätze, die oft vorkommen (vor allem Liebe ist ja sehr viel vertreten) und da kann man das nicht vermeiden...

Ganz bewußt den Satz aus nem anderen Song übernehmen würde ich persönlich nicht, ich wüßte nicht aus welchem Grund. Wenn man inspiriert von dem anderen Text selbst irgendwie auf den gleichen Satz kommt, ist das was anderes, wenn man ihn aber ganz bewußt abschreibt... nein
 
hm... okay, dann schauts wohl eher schlecht aus

Das Problem ist, dass wir die Textzeile geklaut haben(konkret war es eigentlich ich :redface: :D ) Ich hab die Idee nämlich genial gefunden, aber den Text den sie drumherumgebaut haben hat mir nicht gefallen und ich habe gesagt; "Das kann ich besser...." :D
 
Ich habe auch mal eine Frage.
Ich würde einen Song von mir gerne Change the world bzw. You can change the world nennen.
Allerdings kommt in dem Song von Michael Jackson "Cry" Im refrain "You can change the word, you can touch the sky" vor.
Würde es als Urheberrechtsveletzung zählen wenn ich diese Zeile als Songtietel benutze?
 
Luke1832 schrieb:
Ich habe auch mal eine Frage.
Ich würde einen Song von mir gerne Change the world bzw. You can change the world nennen.
Allerdings kommt in dem Song von Michael Jackson "Cry" Im refrain "You can change the word, you can touch the sky" vor.
Würde es als Urheberrechtsveletzung zählen wenn ich diese Zeile als Songtietel benutze?

Wie im Vorposting schon erwähnt, gibt es in der GEMA-Repertoiredatenbank unzählige Überschneidungen.

Ich habe dort gerade mal "Change the world" eingegeben und 157 (!!) Treffer bekommen - mit dem Vermerk, meine Anfrage doch noch mehr zu spezifizieren. "You can change the world" kommt viermal - wenn auch in variabler Wortfolge.

An diesen 5 Wörtern wird sich vermutlich auch ein Meikel Jäcksen nicht stören. Wenn Du aber auch den zweiten Halbsatz von ihm hättest, dann sicherlich schon.

lg.
 
Von The Offspring gibt es auch einen Song der Change the World heißt!!!
 
Von Offspring gibts auch ein Lied das heißt Pretty Fly. Und da am Anfan bevor die Drums kommen, kommt so einen Spruch, dafür mussten die auch 1000de Doller zahlen.
Weiß Leider nicht was fürn Spruch und von wem.
 
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn dich also keiner kennt...
 
afaik muss man dir nachweißen dass du ihn geklaut haben kannst, was aber wohl nich das problem sein wird bei so einem lied.

das leite ich aus dem fall gary moore - still got the blues contra ein musikstück eines deutschen.

gary hatte angeblich geklaut. die mussten auch erst gary nachweisen dass er das lied kannte.
 
jox schrieb:
hm... okay, dann schauts wohl eher schlecht aus

Das Problem ist, dass wir die Textzeile geklaut haben(konkret war es eigentlich ich :redface: :D ) Ich hab die Idee nämlich genial gefunden, aber den Text den sie drumherumgebaut haben hat mir nicht gefallen und ich habe gesagt; "Das kann ich besser...." :D

Also mir fallen da zwei Sachen zu ein:
1. Wenn Du das Ding geklaut hast, hast Du´s geklaut. Dann ist nicht entscheidend, dass Du nicht alles klaust, sondern "nur" das Geniale. Laß Dir selbst was geniales einfallen. Genau dazu ist das Urheberrecht da, um diesen Klau geistigen Eigentums anderer zu verhindern. Wenn Du es dann noch aus seinem eigentlichen Kontext klaust, und nur das nimmst, was Du genial findest, ist es nicht nur Klau, sondern auch Mißbrauch!
If ist´s that - forget it.
2. Wenn Du ausgehend von dieser genialen Zeile eine andere inhaltliche Idee hast, die eine eigene Wendung nimmt, und das genau Dein Ding ist, dann geh anders vor: Nimm das als bewußtes Zitat, also Du singst beispielsweise "Mr X said: geniale Zeile" und dann "but I say..." (Ist jetzt natürlich ein bißchen plump, aber ich will´s sehr prägnant halten.) Das Zitieren ist erlaubt, dagegen kann keiner was einwenden. Siehe die Textzeile in einem Dylan-Song: "Lincoln said, you can fool some people a long time. But you can´t fool all the people all the time" (Ist ausm Gedächtnis reproduziert, in Wirklichkeit ist es prägnanter.) Also: Wenn es als Zitat benutzt und in irgendeiner Form als Zitat kennzeichnest, auf das Du Bezug nimmst, ist es okay.

Take your choice, :cool:

x-Riff
 
Hi, die folgende Frage ist wirklich ernst gemeint, der Song existiert tatsächlich, also ist es Diebstahl geistigen Eigentums, wenn ich einen Song veröffentliche mit dem Titel "Spermalos" und der Refrainzeile "Spermalos durch die Nacht"
In Bezugnahme auf Helene Fischers "Atemlos durch die Nacht"?

Bitte ernsthaft beantworten.

Ich bin kein Musiker und habe einfach mal aus Spaß diesen Song am iPad gemacht, und er ist echt witzig und hat Ballermann-Party- und Ohrwurm-Potential, aber jetzt wo er fertig ist und ich ihn gerne veröffentlichen würde, stelle ich mir zum ersten mal die Frage, ob ich das überhaupt darf. Vom Aufbau und Gesamtbild klingt er ganz anders als der Song von Helene Fischer.

Vielen Dank
 
Kommt auf deinen Erfolg an.
Wenn sich das in Grenzen hält, sind die Chancen gut, dass nichts passiert.

Hast du finanziellen Erfolg, könnte der/die Urheber*In versuchen, davon etwas abzubekommen.

Beispiel: EAV "An der Copacabana": da wird zitiert "Marmor Stein und Eisen schmilzt"
Und da hat Drafi Deutscher wohl erreicht, dass er vom Kuchen einiges abbekommt ("Marmor Stein und Eisen bricht")
 
Diebstahl geistigen Eigentums ist es sicher nicht, nachdem wie Du es beschreibst. Die Textzeile "Atemlos durch die Nacht" dürfte für sich schon kein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Selbst wenn:

§ 51 UrhG:

Zitate

1Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,


§ 51a UrhG:

Karikatur, Parodie und Pastiche

1Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. 2Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.


Achtung, es könnte aber gegen die Genfer Konventionen verstoßen so einen Titel zu veröffentlichen. Mir schwant schreckliches.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Beispiel: EAV "An der Copacabana": da wird zitiert "Marmor Stein und Eisen schmilzt"
Und da hat Drafi Deutscher wohl erreicht, dass er vom Kuchen einiges abbekommt ("Marmor Stein und Eisen bricht")
Gibt es da eine Quelle?
P.S.
Schon gefunden, Brun und Loose, die Autoren von "Marmor Stein und Eisen bricht" sind als Cotexter des EAV Titels angegeben.
Offenbar ist dort schon die Schöpfungshöhe erreicht. Wenn das auch bei "...durch die Nacht" der Fall sein sollte, was ich nicht glaube, müsste man Kristina Bach, die Texterin von "Atmelos durch die Nacht" als Coautorin angeben uund entsprechend entlohnen (bei kommerziellem Erfolg).
 
Zuletzt bearbeitet:
hm... okay, dann schauts wohl eher schlecht aus
Ich vermute, dass es dabei auch auf die eigene Reichweite ankommt. Die Reichweite deiner Band kann ich nicht beurteilen. Aber wenn du das schon hier im Board als Frage postest, gehe ich davon aus, dass die nicht all zu groß ist. Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange ihr keinen kommerziellen Erfolg habt (wovon ich jetzt mal ausgehe) muss man sich da sicher keine Sorgen machen. Was soll bei euch schon zu holen sein?
 

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