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GVL - Wann jetzt genau?

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Mucki
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Wann darf ich mich als Sängerin nun konkret über eine Ausschüttung der GVL freuen? Die Bestimmungen auf den Seiten der GVL werden von mir und ein paar anderen unterschiedlich gedeutet. Daher hoffe ich auf Klarheit durch eure Hilfe...

Bekomme ich GVL, wenn ich als Sängerin (nicht Chorsängerin) eine CD im Studio einsinge?
Bekomme ich GVL, wenn ein produzierter Song mit mir als Sängerin im Radio gespielt wird?
Oder bekomme ich lediglich GVL, wenn eine Sendung mit mir vom Radio live mitgeschnitten wurde und dann gesendet wird? Ist also die GVL-Ausschüttung an Live-Auftritte geknüpft, die über den Rundfunk oder das Fernsehen übertragen werden?

Vielleicht kennt ja jemand eine Seite, wo das Kauderwelsch der GVL in eine mir verständliche Sprache übersetzt wurde ;)

Viele Grüße

Mucki
 
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Ich versuche es mal ganz weit herunterzubrechen:

Um Geld von der GVL zu bekommen, muss man dort Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

GVL-Kohle gibt es aber auch nur, wenn ein Künstler eine Entlohnung aus der Erstverwertung nachweisen kann (Rechnung).

Hast Du also für die CD-Aufnahme im Studio 1000 € erhalten, kannst Du von der GVL nochmals ca. ein Drittel aus der Zweit-/Drittverwertung erwarten (die Quoten werden jedes Jahr neu errechnet und differieren entsprechend, aber der Wert von "rund einem Drittel" ist als Messlatte zu nehmen.).

Hast Du für Deinen Live-Auftritt im Rundfunk KEINE GAGE erhalten, kannst Du dafür auch keine weitere GVL-Einnahmen erwarten.
Hat aber die Rundfunkanstalt Dir für den über den Sender gegangenen Live-Gig 1.000 € Gage bezahlt, gibt es zusätzlich rd. ein Drittel GVL-Kohle.

Wird Deine Mucke von der CD im Radio gesendet, bekommst Du GVL-Kohle. Deren Berechnung orientiert sich aber nur aus Deinen Einnahmen der Erstverwertung (siehe Beispiel 1).

Die GVL-Kohle wird im übrigen erst zum Dezember des Folgejahres ausbezahlt.

NACHTRAG zur Erläuterung: dies betrifft jeweils nur Deine Einnahmen als ausübender Künstler. Autorentantiemen können für die GVL-Berechnung nicht heran gezogen werden!
 
Ah, sehr interessantes Thema :)
Da haette ich auch noch eine Frage, vielleicht weiss jemand die Antwort drauf:
Wie isses denn, wenn ich mit der Komposition fuer einen Werbefilm beauftragt wurde, und neben dem Komponieren auch noch alle Instrumente einspiele? Kann ich da auch auf eine GVL Ausschuettung hoffen?
Muesste ich mir da als Studiomusiker selbst eine Gage auszahlen, oder wie ist das geregelt?

Gruss, Eiko
 
Wie isses denn, wenn ich mit der Komposition fuer einen Werbefilm beauftragt wurde, und neben dem Komponieren auch noch alle Instrumente einspiele? Kann ich da auch auf eine GVL Ausschuettung hoffen?
Muesste ich mir da als Studiomusiker selbst eine Gage auszahlen, oder wie ist das geregelt?Gruss, Eiko

Für die kompositorische Leistung gibt es von der GVL nichts.

Und ob die GVL Eigenbelege anerkennt wage ich zu bezweifeln. Ich versuche mich da mal schlau zu machen.

Kannst Du das nicht gegenüber Deinem Auftraggeber splitten. Wenn Du den Einspielteil als ausübender Künstler separat in Rechnung stellen könntest (Rechnung von Dir als Künstler selbst), dann müsste es wohl machbar sein.

lg.
 

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