Ich darf keine Musikstücke benutzen, deren Namen ich nicht richtig schreiben kann.
Ich darf keine Musikstücke benutzen, deren Namen ich nicht richtig schreiben kann.
Ich darf keine Musikstücke benutzen, deren Namen ich nicht richtig schreiben kann.
Ich darf keine Musikstücke benutzen, deren Namen ich nicht richtig schreiben kann.
Problem gelöst?
Sorry, konnte ich mir gerade unkonstruktiv-pedantischer Weise nicht verkneifen.
Zur Frage: Von wann ist CaRmina Burana? Kommt drauf an, lässt sich pauschal nicht sagen. Die ursprüngliche Fassung beinhaltete ja nur die Texte. Dann tauchten fragmentweise Melodien auf (die allerdings wenig konkret waren). Dann kam noch die Schmeller'sche Ausgabe. Aber selbst der gute Herr Schmeller ist schon seit ungefähr 150 Jahren tot. Da das die späteste theoretische Urheberrechtsdatierung sein dürfte ist die klassische Carmina Burana-Liedersammlung gemeinfrei. Damit kann man machen was man will.
Das haben natürlich einige gemacht, zuletzt die Band Corvus Corax, am bekanntesten natürlich Carf Orff. Will man nun z.B. "O Fortuna" aus der Orff-Fassung nehmen (was ich annehme, was hier gemeint ist), dann ist das natürlich ein weiterhin urheberrechtlich geschütztes Werk, das bei der GEMA angemeldet ist. Für die Aufführung sind also GEMA-Gebühren zu entrichten. Daneben muss man natürlich bei weiteren Experimenten (Veränderungen des Werkes) aufpassen, ob nicht das ganze nicht eine Bearbeitung darstellt und man sogar noch die Genehmigung des Urhebers (bzw. dessen Rechtsnachfolgern) braucht.
Bei Verwendung gemeinfreier Werke (wie Carmina Burana), muss man zusätzlich beachten, dass wenn man das ganze nicht selbst spielt, sondern es vom Band läuft, noch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler in Betracht kommen.